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Fröndenberg: Schürenfeld-Gegner fordern von Bürgermeisterin Antwort auf 32 Fragen und sämtliche Unterlagen

Fröndenberg: Schürenfeld-Gegner fordern von Bürgermeisterin Antwort auf 32 Fragen und sämtliche Unterlagen

Die Absage von CDU und SPD an einen „runden Tisch“ zum geplanten Gewerbegebiet Schürenfeld in Fröndenberg interpretieren die Gegner des Gewerbegebiets als „fehlende Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements“.

In einem offenen Brief an Bürgermeisterin Sabina Müller (SPD) kritisieren Julia Gungl und Alexander Neumann die Verweigerung weiterer Gespräche über das Millionenprojekt im Westen Fröndenbergs, das  aus Sicht der Gegner als umwelt- und klimafeindliches „Millionengrab“ enden wird.

Hier der offene Brief an die Bürgermeisterin im Wortlaut.

„Wir bedauern, dass Sie sich von unserem Engagement nicht angesprochen gefühlt haben. So haben Sie
doch bei der SPD-Fraktoonssitzung am 11. September 2023 teilgenommen und sich an der
anschließenden Diskussion beteiligt.

Ihre Absage zu einem runden Tisch zeigt fehlende Wertschätzung gegenüber unserem bürgerlichen Engagement.

Bitte bedenken Sie, die von Ihnen erwähnte Bürgerbeteiligung liegt nunmehr neun Jahren zurück und
die damals zu Grunde gelegten Rahmenbedingungen sind unzureichend und unzeitgemäß für die
Betrachtung im Jahr 2024. Zudem hatte die damalige Bürgeriniative bereits einen Businessplan
gefordert, der nie vorgelegt wurde. Die Zeitenwende mit Klimawandel, Rezession, Corona-Krise und
kriegerischer Auseinandersetzungen haben die Planungsvoraussetzungen grundlegend geändert. Wir
haben eine ganzheitliche Sicht in ökonomischer und ökologischer Sicht im aktuellen Zeitbezug auf das
Projekt ermöglicht und zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Eine solch detaillierte und fundierte
Ausarbeitung geht sicher weit über die sonst übliche akve Beteiligung der Bürgerschaft hinaus.

Viele Ratsmitglieder waren von den Ergebnissen der Recherchen überrascht: eine ganzheitliche aktuelle
Betrachtung lag nämlich bisher nicht vor. Das unterstreicht auch die Beteiligung durch FWG und
SWGF unseres Bürgerantrags. Die Anfrage von Martin Schoppmann (Bündnis 90/die Grünen)
im Rat aus Juni 2023 zum Gesamtkostenstand Projekt Schürenfeld ist bis heute unbeantwortet
geblieben. Es ist nicht vertretbar, ein solches Millionenprojekt auf alten und überholten,
nichtzeitgemäßen Grundlagen weiter entwickeln zu wollen.

Wenn die Ratsmitglieder keine umfassende Projektkenntnis haben, und das Vorhaben nach 10 Jahren
fortgeführt aber nicht fortgeschrieben wird, ist dies ein verantwortungsloser Umgang mit
Steuergeldern und unserem Grund und Boden!

Zudem ist es ein Ausdruck mangelnder Parzipation und somit in unseren Augen ein Ausdruck
fehlender Demokratie. Sie beschreiben selbst, dass Sie das Vertrauen der Mehrheit der Bürger nutzen
möchten, um deren Interessen „akv und erfolgreich zu vertreten“. Sie versprachen in Ihrer Wahlkampagne, „auf die Menschen zugehen“ und „im Gespräch sein“ zu wollen, außerdem, dass Sie
„Anregungen aufnehmen“ und „unkompliziert umsetzen“ wollten (vgl. hps://www.sabinamueller.de/die-themen-von-sabina-mueller-b%c3%bcrgern%c3%a4he.html, abgerufen am
12.02.2024). Zudem forderten Sie eine Aufwertung der Grünflächen der Stadt als ökologische
Inveson in die Zukun (vgl. hps://www.sabina-mueller.de/natur—umwelt—fr%c3%b6ndenberg—
sabina-m%c3%bcller.html, abgerufen am 12.02.2024).

Diese Versprechen möchten wir an dieser Stelle einfordern!

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Bürgermeisterin, die Stadt Fröndenberg sowohl heute als auch in
Zukunfz zu gestalten, wegweisend über die aktuelle Legislaturperiode hinaus. Das Projekt Schürenfeld
spielt dabei zweifellos eine bedeutende Rolle für die Stadtentwicklung. Um eine fundierte
Entscheidung zu treffen, ist es unerlässlich, die Konsequenzen und Kosten dieses Projekts genau zu
verstehen. In Anbetracht der aktuellen dramatischen Entwicklungen, die Sie auch in Ihrer
zehnjährigen Investitionsplanung im Juni 2023 in der Drucksache 085/2023 erläutert haben, und der
daraus entstehenden finanziellen Belastungen für die Stadt, ist es sicherlich verständlich, dass wir
nach unseren Recherchen eine ganzheitliche Betrachtung des Projekts und möglicher Alternativen
fordern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die finanziellen Ressourcen der Stadt sinnvoll und
transparent einzusetzen, um die Bedürfnisse der Bürger zu erfüllen und Schaden
abzuwenden. Es reicht hier nicht aus, an alten Planungen, vermeintlich guten Absichten festzuhalten
und Hoffnungen auf Grundlage von Allgemeinplätzen und Phrasen zu nähren.

Bürgermeisterin Müller und Beigeordneter Freck (re.) beim „Faktencheck“ am 25. Januar zum Gewerbegebiet Schürenfeld.

Wenngleich eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung ungleich anstrengender ist als das Altbekannte
fortzuführen, ist sie unausweichlich erforderlich, um Ihre Glaubwürdigkeit zu erhalten. Der
sogenannte „Faktencheck“ der Pressekonferenz vom 25. Januar ist diesem Anspruch in keiner Weise
gerecht geworden. Wir möchten unsere Ausarbeitung als Unterstützung und Angebot verstanden
wissen, nicht als unliebsame Behinderung. Wir haben Ihnen kostenlos unsere Expertise als Architektin
und als Betriebswirt zur Verfügung gestellt und aufgezeigt, dass das Projekt weder finanziell noch
strukturell sinnvoll und zeitgemäß ist. Wenn Sie und Ihre Berater zu anderen Erkenntnissen gelangen,
legen Sie zahlen- und faktenbasiert Ihren Sachstand dar. Wir gehen davon aus, dass die Auswirkung
des Schürenfeld auf den Haushalt viel prekärer ist, als von uns zu ermitteln war.

Wir sind uns bewusst, dass das Schürenfeld-Projekt potenziell bedeutende Auswirkungen auf die
ökonomische und ökologische Entwicklung unserer Gemeinscha haben könnte, und wir glauben fest
daran, dass es von entscheidender Bedeutung ist, diese Auswirkungen sorgfälg zu prüfen und zu
verstehen, bevor weitere Schrie unternommen werden.

Wir bitten Sie nun – gestützt auf § 4 Abs. 1 IFG NRW – uns die folgenden Fragen unverzüglich,
spätestens innerhalb eines Monats (§ 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW) zu beantworten:

1. Welche Betriebszeit ist dem Projekt Gewerbegebiet Schürenfeld in seinen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde gelegt?
2. Von welchen Gesamtkosten für dieses Projekt, aufgeschlüsselt in Einzelmaßnahmen und im
Sinne der DIN 276 Kosten im Hochbau, (einschließlich Planungs- und Vorbereitungskosten der
eigenen Mitarbeiter) geht die Verwaltung unter Zugrundelegung der in den Planungen
berücksichgten Betriebszeit aus?
3. Welche Kostenpositionen aus Frage 2 sind bereits bislang entstanden?
4. Welche Erlöse werden für die Stadt bei Umsetzung des Projektes während der zugrunde
gelegten Betriebszeit prognostiziert?
5. Wie werden die seit 2013 gestiegenen Baukosten und Zinsen bei den jetzigen Planungen
berücksichtigt?
6. Wird, und wenn ja wann, eine Kostendeckung mit dem Projekt Schürenfeld erreicht? Welche
Berechnung liegt dem zugrunde?
7. Ist der Haushalt der Stadt Fröndenberg bei Umsetzung des Projektes für die nächsten 10, 20
und 30 Jahre gesichert? Welche Planungen und Berechnungen liegen dem zugrunde?
8. Wie und wo werden im Rahmen der Projektplanung die Risiken von nicht direkt vermarkteten
Grundstücken berücksichtigt?
9. Wie und wo werden im Rahmen der Projektplanung die Ausfallrisiken von Betrieben in
unsicheren wirtschaftlichen Zeiten berücksichtigt?
10. Von welchem Marktpreis pro Quadratmeter für die Gewerbegrundstücke geht die Verwaltung
aus? Wie wurde der Marktpreis ermittelt?
11. Hat sich die Verwaltung damit auseinandergesetzt, ob die Gründe für die Schaffung neuer
Gewerbeflächen auf dem Schürenfeld von 2013 heute noch aktuell und tragend sind? Zu
welchem Ergebnis kommt die Verwaltung? Welche Fakten, Erkenntnisse und Wertungen liegen
der heugen Entscheidung zugrunde?
12. Auf welche Gründe wird die städtebauliche Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB
(noch heute) gestützt?
13. In welcher Form wurden Wettbewerbsstandorte im Umkreis berücksichtigt? Was waren hier
die Abwägungskriterien?
14. Auf welche Tatsachen, Zahlen, Prognosen stützt sich die Erwartung, dass das Projekt
Gewerbegebiet Schürenfeld für Unternehmen und Arbeitnehmer so attraktiv sein wird, dass
mit einer Auslastung des Gebietes und zu welchem Zeitpunkt zu rechnen ist?
15. Ist in diesem Zusammenhang mit Frage 14 berücksichtigt worden, dass die Grundsteuer B
erneut erhöht wurde?
16. Wie leiten Sie – unter Berücksichgung des bestehenden Leerstandes, der Brachflächen (auch
die in privater Hand) und der Ausbaupotenziale bereits bestehender Gewerbegebiete in
Fröndenberg/Ruhr – den Bedarf an weiteren Gewerbeflächen ab? Welche Berechnungen
liegen dem zugrunde?
17. Wie erfüllen Sie konkret Ihre selbst gesteckten Ziele, Brachflächen in bestehenden
Gewerbegebieten und leerstehende Immobilien kontinuierlich nachzunutzen?
18. Was hat die Verwaltung in den letzten 10 Jahren konkret zur Belebung der
Bestandsgewerbegebiete unternommen?
19. Werden potenziellen Interessenten im ersten Schri die jetzt schon zum Verkauf stehenden,
vollständig erschlossenen und nur zum Teil bebauten 7 ha Flächen an der Hauptstraße/ In der
Liethe angeboten? Wenn nein – warum nicht?
20. Wie wird der demographische Wandel in Fröndenberg/ Ruhe mit seinen miel- und
langfrisgen Auswirkungen auch auf das Projekt Schürenfeld berücksichgt?
21. Wie leiten Sie die Anzahl neu entstehender Arbeitsplätze her? Auf welchen Berechnungen und
Prognosen beruht die Annahme?
22. Gab es mit Blick auf das Projekt Gewerbegebiet Schürenfeld eine krische Auseinandersetzung
mit dem Umweltbericht 01/2016 und der Frage, ob die dorgen Bewertungen der
Umweltauswirkungen in Zeiten des Klimawandels und Artensterbens noch den heugen
Anforderungen im geplanten Errichtungsjahr 2025 entspricht?
23. Hat sich die Verwaltung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Umsetzung eines 2013-2017
geplanten Projektes in 2025 mit den Leitzielen des Klimaschutzkonzepts aus 2022 und den
heutigen Klimazielen der Landesregierung vereinbar ist? Wenn ja, mit welcher Begründung ist
man zu welchem Ergebnis gekommen?
24. Wie wird die Einhaltung der Klimaziele sichergestellt, die per Ratsbeschluss in 06/2022
festgelegt wurden?
25. Ist im Zusammenhang des Projektes Gewerbegebiet Schürenfeld die Neufassung des
nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes berücksichtigt worden? Wenn ja – in welcher
Form?
26. Ist u.a. geprüft worden, ob der Bebauungsplan den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes
neue Fassung gerecht wird? Wurden Planentscheidungen dem Anforderungsprofil des
Klimaschutzgesetzes angepasst? Wenn ja – wie?
27. Wurde im Rat diskutiert, ob die Versiegelung von 12 Hektar fruchtbarem Acker mit dem von
Ihnen angekündigten ökologischen Umbau Fröndenbergs, mit den Klimaschutzzielen der
Landesverwaltung und mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes vereinbar ist? Wenn
ja – welche Art der Information der Ratsmitglieder ging dem voraus? Welche Informationen,
ministerielle Erlasse und Gesetzestexte wurden den Ratsmitgliedern als Grundlage für die
eigene Entscheidung zur Verfügung gestellt bzw. als bekannt vorausgesetzt?
28. Sind Kosten für Klimawandelfolgen, die mit Blick auf die Versiegelung von 12 ha Boden zu
erwarten sind (Überschwemmungen und Überhitzung) mit einkalkuliert worden? Von welchen
Klimawandelfolgekosten geht die Verwaltung mit der geplanten Flächenversiegelung aus?
29. Gemäß des Umweltberichts wurde Rahmen des Ökokontos des Kreises Unna im Jahr 2011 eine
Aufforstungsmaßnahme auf einer Fläche von 27.440 m² auf einem ehemaligen Acker in der
Gemarkung Ostbüren, Flur 6, Flurstück Nr. 127 teilweise durchgeführt. Diese Maßnahme wird
dem Bebauungsplanverfahren „Gewerbliche Fläche Schürenfeld“ zugeordnet. Ist die
Maßnahme abgeschlossen und welche Kosten hat sie erzeugt?
30. Sind alternative Entwicklungsmöglichkeiten in ökologischer und ökonomischer Hinsicht für die
Fläche geprüft worden (wie z.B. „Solaroffensive Unna“)? Wann und mit welchem Ergebnis?
31. Ist geprüft worden, ob die geplante Umsetzung des Projektes heute noch der
Meinungsmehrheit von Wählerinnen und Wählern, Einwohnerinnen und Einwohnern
entspricht? Welche Partizipationsmöglichkeiten gab und gibt es für die Bürger?
32. Wer hat die Entscheidung, unser Gesprächsangebot zum runden Tisch abzulehnen, getroffen?

Darüber hinaus bitten wir – ebenfalls gestützt auf §4 Abs. 1 IFGNRW – um Überlassung folgender
Unterlagen:

1. Notarverträge für Käufe der Grundstücke und Erwerb von Tauschflächen auf dem Schürenfeld
2. Wirtschaftlichkeitsberechnung betreffend das Projekt Gewerbegebiet Schürenfeld
(Ursprungsberechnungen einschließlich aller Fortschreibungen und Aktualisierungen)
3. Etwaige Fortschreibungen des Umweltbericht Stand 01/2016
4. Etwaige Fortschreibungen des Bebauungsplans 113A Stand 08/2015
5. Erschließungsplanung inkl. aller Fortschreibungen
6. Entwässerungsplanung inkl. aller Fortschreibungen
7. Fachplanungen inkl. aller Fortschreibungen
a. Verkehrsgutachten
b. Bodengutachten
c. Landschaftsbildgutachten
d. Artenschutzrechtliche Prüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113A
„Gewerbliche Fläche Schürenfeld“ – Fröndenberg/Ruhr
e. Schreiben der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 16.06.2009 zu Planungsalternativen
f. Gutachten zur Sicherstellung des vorbeugenden Lärm-Immissionsschutzes im
Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens für den Bereich Schürenfeld in
Fröndenberg/Ruhr
g. Gutachten zur Ermittlung der Lärmvorbelastung sowie der erforderlichen
Schutzmaßnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan
„Schürenfeld“ der Stadt Fröndenberg/Ruhr
h. Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 113 A „Gewerbliche Fläche
Schürenfeld“ in Fröndenberg

 Mit 2600 Petitions-Unterschriften wird unser Anliegen getragen und signalisiert deutlich das
öffentliche Interesse.

Stellen Sie sich Ihrer Verantwortung als unsere gewählte Bürgervertreterin!

Mit freundlichen Grüßen,
Julia Gungl Alexander Neumann

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