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Nächtliche Abschiebung aus Schwerte: Kreisgrüne fordern Statement von Löhr zum Vorgehen der Ausländerbehörde

Nächtliche Abschiebung aus Schwerte: Kreisgrüne fordern Statement von Löhr zum Vorgehen der Ausländerbehörde

+++UPDATE – Statement der SPD Kreis Unna +++

+++UPDATE – Statement des Kreises Unna+++

Die Umstände einer nächtlichen Abschiebeaktion aus Schwerte möchten die Grünen im Kreistag Unna aufgeklärt wissen. Sie stellen eine Anfrage an Landrat Mario Löhr.

Im Raum steht eine mögliche Unterlassungsklage von Löhrs Ausländerbehörde gegen den Arbeitskreis Asyl Schwerte.

„Die Fraktion GRÜNE im Kreistag bittet in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.04.2022 folgende Anfragen zu beantworten.

1. Ist es zutreffend, dass die Kreisverwaltung (Ausländerbehörde) eine Kanzlei damit beauftragt hat, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den Arbeitskreis Asyl zu erheben, und eine Abmahnung gegen die verantwortlichen Betreuer der Familie ausgesprochen hat?

2. Falls die Annahme zutrifft:

Teilt der LR diese Vorgehensweise seiner Verwaltung und „bestraft“ somit zivilgesellschaftliches Engagement in Form von Flüchtlingsberatung- und betreuung?“

Im Februar hatten verschiedene Medien über eine nächtliche Abschiebeaktion eines Ehepaares mit einem sechsjährigen Mädchen aus Schwerte nach Bangladesch durch die Ausländerbehörde des Kreises (AB) berichtet.

Unter anderem der die Familie betreuende Arbeitskreis Asyl Schwerte hatte das Verfahren kritisiert und die Umstände aus seiner Sicht als „unmenschlich“ und „rechtlich bedenklich oder rechtswidrig“ bezeichnet.

Die Ausländerbehörde hat sich zu den genauen Umständen aus datenschutzrechtlichen Gründen bisher nicht geäußert.

Quelle PM Die Grünen Kreis Unna

Kommentare

WORDPRESS: 3
  • Marita Weissig vor 2 Jahren

    Ich kann gut verstehen, dass die Ausländerbehörde Schwerte eine Kanzlei mit beauftragt hat, eine Abmahnung gegen die Asylhelfer und eine Unterlassungserklärung gegen den Arbeitskreis Asyl Schwerte zu erheben. Es werden immer wieder seitens der Flüchtlingshelfer und Asylarbeitskreise Behauptungen erhoben, die schlichtweg falsch sind oder die persönliche Sicht und Meinung der Helfer kundtun. Die Behörden sind an die Schweigepflicht gebunden und können solchen Behauptungen und Anschuldigungen kaum entgegen treten. Im Fall der Familie aus Bangladesch wurde von den Helfern wiederum fast nichts ausgelassen. Es wurde auf die Nichtbeachtung des Kindeswohls hingewiesen, den Überfall mitten in der Nacht usw.usw. Die Familie war, bevor sie nach Deutschland gekommen ist, bereits einige Zeit in Italien. Man ist weitergereist und hatte sich in Deutschland bessere Chance erhofft. Allerdings erhalten Menschen aus Bangladesch nur sehr selten Asyl, bei ihnen handelt es sich überwiegend um Armutsflüchtlinge. Wie dem auch sei, das Asylgesuch wurde letztinstanzlich abgelehnt und die Familie zur Ausreise aufgefordert. Man hat sich wohl trotzdem mit Hilfe der Flüchtlingshelfer Möglichkeiten erhofft, doch noch bleiben zu können und wenn das nicht funktioniert, was auch richtig ist, wird seitens der Asylkreise ein grosses Geschrei angestimmt. Wir haben Gesetze und sind ein Rechtsstaat. Unser Staat macht sich langsam unglaubwürdig, wenn jeder, dessen Asylgesuch abgelehnt wurde, doch bleiben kann, weil die Asylhelfer es so möchten!

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