Die CDU rückt von einem weiteren Wahlversprechen ab.
Sie hatte vor der Wahl angekündigt, das umstrittene Heizungsgesetz abzuschaffen. Jetzt rudert sie zurück: Die Verfassung würde ihr wohl einen Strich durch die Rechnung machen.
Der scheidende CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann warnt vor einer Rücknahme des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohne gleichwertige Alternativen. Als Vorsitzender des unionsnahen Vereins „Klimaunion“ betonte Heilmann am Mittwoch (19. 3.), dass eine einfache Abschaffung verfassungsrechtlich problematisch sei.
„Wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“
Detailänderungen, etwa zur Entbürokratisierung, seien hingegen möglich.
Im Wahlprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl hieß es noch, das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition solle abgeschafft werden. Im Sondierungspapier von Union und SPD, das die Ergebnisse der Vorverhandlungen zur geplanten Koalition zusammenfasst, taucht das Gesetz jedoch nicht auf.
Ein von Heilmann vorgestelltes Gutachten der Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof hebt die verfassungsrechtliche Verpflichtung Deutschlands zu effektivem Klimaschutz hervor.
Grund für die Probleme bei der Rücknahme des Heizungsgesetzes ist besonders das sogenannte Verschlechterungsverbot: Eine Absenkung des Klimaschutzniveaus sei problematisch und werde von Experten lediglich im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle diskutiert.
Der letzte Satz des fast 90-seitigen Gutachtens fasst zusammen:
„Deutschland ist jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet und muss handeln.“
Quellen: Tagesschau.de, Merkur.de
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