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Nach Politkrimi im Bundestag: Merz´ Zustrombegrenzungsgesetz scheitert knapp auch an eigener Partei

Nach Politkrimi im Bundestag: Merz´ Zustrombegrenzungsgesetz scheitert knapp auch an eigener Partei

(Quelle: Screenshot - Website Phoenix Live)

Nach einem fast vierstündigen Politkrimi, in dem der SPD-Fraktionschef Mützenich nichts weniger als das „Tor zur Hölle“ beschwor (das Friedrich Merz mit der Inkaufnahme von Stimmen der AfD zu eben dieser aufgestoßen habe), ist das „Zustrombegrenzungsgesetz“ der CDU/CSU am Freitagnachmittag, 31. Januar, im Bundestag knapp abgelehnt worden.

 338 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 350 dagegen. Es gab 5 Enthaltungen. Für eine Mehrheit wären 367 Stimmen nötig gewesen.

Zustimmung hatten zuvor neben den Unionsfraktionen und die AfD auch die FDP und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) signalisiert. Damit haben auch Abgeordnete aus eigenen Unionsreihen dem Gesetz offenkundig ihre Zustimmung verweigert.

AfD-Chefin Alice Weidel erklärte Merz als Kanzlerkandidat für gescheitert, demontiert von der eigenen Partei. Er sei als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Die LINKE forderte Merz´ Rücktritt, die SPD verlangte während der am Mittag stattgefundenen Debatte mehrfach, dass sich Merz für die Abstimmung am Mittwoch (als er auch Stimmen der AfD bekam) öffentlich bei den Menschen in Deutschland entschuldigen müsse. 

Die Abstimmung fand namentlich statt. Ersichtlich daran wird, dass Friedrich Merz 12 Stimmen aus den eigenen Fraktion fehlten – alle nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Noch weniger geschlossen war jedoch die FDP. Aus der 90-köpfigen Fraktion gaben gleich 16 ihre Stimme nicht ab, 5 enthielten sich und zwei stimmten gegen das Gesetz. Unter den Abweichlern waren auch prominente Namen wie Buschmann oder Vogel.


 

Die FDP hatte zuvor versucht, SPD und Grüne zu Kompromissen zu bewegen. So schlug Fraktionschef Christian Dürr eine Rücküberweisung des Unionsantrags an den Innenausschuss vor. Rot und Grün verweigerten sich.

Mit dem Zustrombegrenzungsgesetz will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden.

Der Bundestag stimmt zur Stunde namentlich über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der CDU/CSU-Fraktion (20/12804) ab. Dazu hat der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/13648 Buchstabe a). Bis zuletzt war offen geblieben, ob der Entwurf im Anschluss an die Debatte abgestimmt oder zurück in den Innenausschuss überwiesen werden soll.

Gesetzentwurf der Union

Die CDU/CSU dringt in ihrem Gesetzentwurf auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Danach solle das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ werden. Auch will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden.

Ferner soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“.

Die Regelung soll den Angaben zufolge Drittstaatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen. Als „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ solle sie auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um die Abschiebung zu sichern.

Die Maßnahmen dienen der Fraktion zufolge „zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen der Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Grenzkontrollen und Zurückweisungen seien allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, „sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, heißt es in der Vorlage weiter. (sto/31.01.2025)

 

 

 

 

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