HomeKreis UnnaLand NRW

Aus für Schottergärten – Auch Rückbau droht

Aus für Schottergärten – Auch Rückbau droht

„Gärten des Grauens“ aus Schotter und Kies sollen in NRW möglichst vollständig aus den Städten und Gemeinden verschwinden.

Der Landtag hat vor 2 Wochen die neue Landesbauordnung verabschiedet. Diese konkretisiert den Umgang mit Schottergärten nun.

„Da das Begrünungsgebo nur präzisiert worden ist, müssten auch bestehende Schottergärten zurückgebaut werden“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW.

Nunmehr können Kommunen ab 2024 alle Schottergartenbesitzer, die ihren Schottergarten nach dem 1. Januar 2019 gebaut haben, auffordern, ihn zurückzubauen.

Ob sie das tatsächlich tun, hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung sowie natürlich von Rigidität und nicht zuletzt Personalstärke des jeweiligen Ordnungsamtes ab.

Der frühere (in diesem Jahr verstorbene) Unnaer Baudirektor Michael Ott hatte etwa seinerzeit im Stadtrat zum Thema Schottergärten erklärt, man habe weder die Zeit noch das Personal, durch Vorgärten der Bürger zu wandern „und Steine zu zählen“.

Hausbesitzer in NRW müssen unbebaute Flächen rund ums Haus schon seit Längerem begrünen und wasserdurchlässig gestalten.

Die neu beschlossene Bauordnung schließt aber reine Schottergärten jetzt komplett aus:

Schottergärten sind demnach nun Flächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und danach mit Schotter, Splitt, Rindenmulch oder Holzhackschnitzeln bedeckt werden. Bepflanzt sind diese Flächen spärlich bis gar nicht.

Schottergärtnern droht nun ab 2024 unangenehme Post ihrer Stadt – mit der Aufforderung, die Steinwüste in Grün zu verwandeln.

Bestandsschutz genießt jedenfalls niemand, der einen Schottergarten angelegt hat, nachdem die Bauordnung des Landes (BauO NRW) im Juli 2018 neu gefasst wurde.

Quelle: Land NRW/WA

Kommentare

WORDPRESS: 0