Plötzlich sprang der vierbeinige Beifahrer bei voller Fahrt frei im Auto herum.
Im Krankenhaus endete vorige Woche die Autofahrt einer 61-jährigen Frau in Lippstadt.
Sie war war mit ihrem Ford Mondeo auf der Stirper Straße unterwegs, als sich nach ihren Angaben plötzlich ihr Hund auf dem Rücksitz aus seinem Geschirr befreite und nach vorne sprang.
„Er lenkte die Fahrerin so ab, dass diese das Lenkrad verriss und gegen zwei am Straßenrand geparkte Autos prallte“, berichtet die Polizei. Dabei wurde die Frau leicht verletzt.“
Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird auf insgesamt etwa 8.000 € geschätzt.
Hunde im Auto gelten als Ladung
Ein Hund im Auto gilt im Straßenverkehr als Ladung, die ausreichend gesichert werden muss gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen, Herabfallen. Das gilt auch bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld zwischen 35 und 75 Euro fällig werden. Bei Gefährdung kommt zu den 60 Euro für das Bußgeld noch ein Punkt in Flensburg hinzu.
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