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Solarvergünstigungen für Hausbesitzer: Wichtige Details unklar – Chaos droht

Solarvergünstigungen für Hausbesitzer: Wichtige Details unklar – Chaos droht

Zur Beschleunigung der Energiewende hat die Ampelkoalition zum 1. 1. 23  die Umsatzsteuer für Solarmodule und ihre Installation gestrichen.

Der sogenannte Nullsteuersatz gilt  für Solarmodule, Batteriespeicher und viele andere Komponenten eingeführt. Auch die Installation ist von der Umsatzsteuer befreit.

Erneuerbare Energien sollen so schnell wie möglich ausgebaut werden, und bei Photovoltaik gab es bisher keine Förderung in der Anschaffung, lediglich für den Betrieb, in Form einer Einspeisevergütung. Nun also eine Steuererleichterung, die bei größeren Anlagen mehrere tausend Euro ausmacht.

Allerdings hat das Bundesfinanzministerium offenbar vergessen, einige wichtige Details zu klären.

„Etliche Handwerker wissen deshalb nicht, wie sie ihre Rechnungen ausstellen sollen. Im schlimmsten Fall bleiben sie auf eigenen Umsatzsteuerzahlungen sitzen und geraten in Liquiditätsengpässe“

schreibt die WELT.

Auf der Website des Finanzministeriums klingt es zunächst eindeutig:
„Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.“
  • Doch: Was ist mit anderen Komponenten wie Kabeln oder Befestigungsmaterial?
  • Was ist mit unfertigen Anlagen? Immerhin geht es um einen schätzungsweise dreistelligen Umsatzsteuer-Millionenbetrag.
  • Ist wirklich für alle Bauteile und alle Installationsleistungen keine Umsatzsteuer mehr fällig und gilt die Regel nur für vollständige, also vom Versorger abgesegnete Anlagen, oder auch für Teile?

Wenn im vergangenen Jahr in etwa so viele Sonnenstromanlagen geplant und installiert wurden wie 2021, könnten die Installationsbetriebe hochgerechnet bei rund 40.000 Anlagen nicht wissen, wie sie nun abrechnen sollen.

Jedenfalls sofern sie nicht innerhalb weniger Wochen komplett fertig installiert und noch nicht vor dem Jahreswechsel abgenommen wurden.
Die Antwort aus dem Finanzministerium: Gemeint seien alle „für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten“. Welche das aber konkret sind, ist unklar.

Das werde nun „zeitnah“ durch die Finanzverwaltung „im Rahmen eines BMF-Schreibens zu erläutern sein“, so das Ministerium. Anders gesagt: Es ist unklar.

CDU/CDU-Abgeordnete Antje Tillmann kritisiert:

„Tausende von Handwerksbetrieben fragen sich, mit welchem Steuersatz sie die Komponenten der installierten PV-Anlagen ausweisen müssen. Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage droht einigen Handwerksbetrieben sogar die Insolvenz, weil sie die Komponenten vorfinanzieren, aber keine ordnungsgemäßen Rechnungen stellen können.“

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