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Tödliche Schüsse auf jugendlichen Messerangreifer: Bodycams können keine Aufschlüsse liefern

Tödliche Schüsse auf jugendlichen Messerangreifer: Bodycams können keine Aufschlüsse liefern

Bei den Untersuchungen des tödlichen Polizeieinsatzes am 8. August in der Dortmunder Nordstadt (ein 16-jähriger Messerangreifer aus dem Senegal starb) können die Ermittler auf ein wichtiges Beweismittel nicht zugreifen: Aufnahmen aus den Körperkameras (Body Cams) der 11 beteiligten Polizisten.Denn keiner der an jenem Nachmittag eingesetzten Beamten hatte seine Kamera eingeschaltet. Das berichten überregionale Medien unter Hinweis auf Ermittlerkreise.Die Kameras an den Einsatzwesten der Polizisten hätten im Zweifel mehr Erkenntnisse über den Einsatz bringen können, bei dem ein 16-jähriger unbegleiteter Flüchtling durch 5 Kugeln aus einer Polizei-Maschinenpistole tödlich verletzt wurde.Die Polizei Dortmund erkläre den Verzicht auf die Aktivierung der Body Cams damit, dass der Einsatz zunächst nicht für eine Bodycam geeignet gewesen schien – da der Jugendliche sich mit dem Messer augenscheinlich selbst umbringen wollte. Als die Situation binnen Sekunden gekippt sei und der 16-Jährige sich mit dem Messer gegen die Polizisten wandte, habe aufgrund der plötzlich hochbrisanten und stressigen Lage keiner an die Bodycam gedacht.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund und die Polizei Recklinghausen als neutrale Behörde rekonstruieren derzeit den Ablauf des tödlichen Einsatzes am Montag voriger Woche an der Holsteiner Straße. Gesichert scheint inzwischen, dass der 16-Jährige mit Pfefferspray und Tasern nicht davon abzubringen war, mit einem 20 cm langen Messer auf die Polizisten zuzugehen.

Ein 29-jähriger Polizist schoss 6 Mal mit seiner MP, 5 Kugeln trafen den jungen Afrikaner. Er starb bei einer Not-OP und soll nun auf Wunsch von Familienangehörigen, die sich bei der senegalesischen Botschaft meldeten, in seinem Heimatland beigesetzt werden.

Diese Überführungsbitte der Botschaft an die Stadt Dortmund kam gestern überraschend, da der 16-Jährige zuvor als unbegleiteter Flüchtling galt, der auf der Flucht seine gesamte Familie verloren hatte. So hatte es der Dortmunder OB Thomas Westphal bei einer Trauerfeier am Montag (HIER berichteten wir) selbst dargestellt. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 29-jährigen Polizeibeamten wegen möglicher Körperverletzung mit Todesfolge.

HIER finden Sie den Ausgangsbericht mit Verlinkungen zu allen Folgeartikeln. 

Wann ist der Einsatz der Bodycam zulässig?

Das Einschalten der Kamera ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Diese wurden 2016 mit der Einführung des § 15c Polizeigesetz NRW geschaffen. „Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte“ heißt dieser Paragraf. Die Ermächtigungsgrundlage regelt detailliert, wer zu welchem Zweck und in welcher Situation Aufnahmen machen darf. Auch spezielle Verfahrensvorschriften sind vorgegeben, z. B. zum Einsatz innerhalb von Wohnungen, zu Löschungsfristen und zu Verwertungsrechten.
So ist ein Einsatz der Bodycam in Wohnungen nur dann zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz gegen eine dringende Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Die Entscheidung liegt in solchen Fällen – außer bei Gefahr in Verzug – bei der Polizeibeamtin oder dem Polizeibeamten, die oder der den Einsatz leitet. Eine Aktivierung des Aufnahmegeräts ist betroffenen Personen außerdem mitzuteilen, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.
Wie aber schult man die vielen Wachdienstbeamtinnen und -beamten für ein neues Gerät? Oder ist die Bodycam intuitiv bedienbar?
„Ja, das ist sie“, sagt zur Linden. „Ich wurde im Rahmen eines Dienstunterrichts geschult, in dem unser Multiplikator neben den rechtlichen Voraussetzungen die wichtigsten Funktionen und Bedienungsmöglichkeiten vorgestellt hat. Die Handhabung der Bodycam ist sehr einfach und stellt für die Kolleginnen und Kollegen kein Problem dar.“

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