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Erster Gesetzentwurf für Corona-Impfpflicht: Das sind die Kernpunkte

Erster Gesetzentwurf für Corona-Impfpflicht: Das sind die Kernpunkte

Ein erster Gesetzentwurf für eine allgemeine Corona-Impfpflicht liegt seit heute (11. 2.) vor. Er stammt von 7 Abgeordneten der Ampelkoalition und sieht eine verpflichtende Impfung  ab 18 Jahren vor.

Der Vorschlag für das Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 enthält folgende Eckpunkte vor:

  • Die Krankenkassen sollen zunächst bis Mitte Mai alle Erwachsenen persönlich über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren.
  • Ab dem 1. Oktober 2022 müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über 3 Impfungen oder über eine überstandene Covid-Infektion besitzen.
  • Vorzulegen ist sie „auf Anforderung bei Behörden oder der Krankenkasse“. Letztere sollen Verstöße an die Gesundheitsämter weitermelden, diese können dann Bußgelder verhängen. Die gesetzlichen Kassen haben sich allerdings erst in dieser Woche über ihren Dachverband geweigert, sich als Kontrollorgane für ein staatliche Gesetz herzugeben.
  • Ausnahmen von der Impfpflicht sollen für Menschen gelten, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, und für Frauen zu Beginn der Schwangerschaft.
  • Das Gesetz soll bis zum 31. 12. 2023 befristet sein, also nur etwas mehr als ein Jahr gelten. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit bis dahin alle drei Monate überprüfen und dem Bundestag darüber berichten.

Der Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. Sie erklären zur Begründung:

Wenn wir warten, bis die nächste Infektionswelle in Sichtweite ist, ist es für vorausschauendes Handeln zu spät. Dann lässt sich die Bevölkerung, lässt sich unser Gesundheitssystem wieder nur mit einschränkenden Maßnahmen schützen.

Ab dem 15. März soll bereits eine Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen in Kraft treten. Das ist von Bundestag und Bundesrat beschlossen, Details zur Umsetzung und Kontrolle sind jedoch noch offen. Eilanträge gegen das Gesetz lehnte das Bundesverfassungsgericht ab.

Zur allgemeinen Impfpflicht: Hier gab es kürzlich eine erste Orientierungsdebatte im Bundestag. Ob das Parlament nächste Woche in die Beratungen einsteigt oder erst nächsten Monat, ist nicht ganz klar.  „Wir werden den Zeitplan einhalten, also am Ende dieses ersten Quartals eine Entscheidung treffen“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr im ZDF. Das wäre wohl im März.

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