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Bücher, Blumen, Brillen, Babysachen: Wo auch Ungeimpfte weiter einkaufen dürfen

Bücher, Blumen, Brillen, Babysachen: Wo auch Ungeimpfte weiter einkaufen dürfen

Mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW gilt seit dem heutigen Samstag, 4. Dezember, die „2G-Regel“ auch fürs Einkaufen. In einen Großteil der Einzelhandelsgeschäfte in Nordrhein-Westfalen dürfen Menschen, die weder nachweislich gegen Corona geimpft noch von Corona genesen sind, nicht mehr eingelassen werden.

Kontrollieren müssen das die Geschäftsinhaber selbst bzw. muss das Personal auf die nötigen Zertifikate achten. Es drohen hohe Bußgelder.

Das alles hat den Einzelhandelsverband HDE bereits massiv auf die Palme gebracht: Ein von ihm beauftragtes Rechtsgutachten, wonach die 2G-Regel im Einzelhandel verfassungswidrig sei, hinderte die NRW-Regierung nicht, sie zum heutigen Tag ebenso wie schon viele andere Bundesländer zuvor einzuführen.

Ebenso wie beim Lockdown im Frühsommer 2020 sind aus dem faktischen Zutrittsverbot für Ungeimpfte wieder verschiedene Branchen ausgenommen, die unter den „täglichen Bedarf“ fallen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern frei zugänglich sind.

Ausgenommen von Zutrittsverboten sind demnach

  • Lebensmittelgeschäfte (Frischmärkte wie Discounter)
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  •  Sanitätshäuser
  •  Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  •  Buchhandlungen
  •  Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte
  • Großhandel
  • Geschäfte mit Mischsortimenten, sofern der Anteil von Waren aus den vorstehend ausgenommenen Bereichen in ihrem Sortiment überwiegt.
Die Abholung bestellter Waren ohne Zutritt zu den Verkauf sräumen bleibt zulässig.

 

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