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Strengere Coronaregeln: Private Kontaktbegrenzung, wenn Ungeimpfte dabei sind – Impfstatus erlischt ohne Booster – 2G im Einzelhandel – Impfpflicht ab Februar angepeilt

Strengere Coronaregeln: Private Kontaktbegrenzung, wenn Ungeimpfte dabei sind – Impfstatus erlischt ohne Booster – 2G im Einzelhandel – Impfpflicht ab Februar angepeilt

Kein Zutritt fĂŒr Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. (Foto Rinke)

+++UPDATE hier ist unsere umfangreiche Vorstellung der neuen Coronaschutzverordnung NRW, die die Umsetzung der neuen Regeln in Nordrhein-Westfalen enthÀlt. Sie gilt von Samstag, 4. 12. 21, bis zunÀchst zum 21. 12. 21+++

Überall, wo bei privaten Treffen auch Ungeimpfte dabei sind, gilt kĂŒnftig eine Begrenzung der erlaubten Personenzahl. Der Impfstatus muss mittelfristig durch den „Booster“ aufgefrischt werden – die doppelte Impfung reicht nicht mehr aus. Es wird eine bundesweite 2G-Regel eingefĂŒhrt, die trotz der massiven Proteste auch den Einzelhandel betreffen wird. Fußballstadien und andere Großveranstaltungen werden mit strengen Besucherzahlobergrenzen belegt.

Die geschĂ€ftsfĂŒhrende Kanzlerin Angela Merkel nannte das, was jetzt anstehe, bei der Vorstellung des Pakets einen „gemeinsamen Akt der SolidaritĂ€t“, ihr wahrscheinlicher Nachfolger Olaf Scholz sprach von einer „nationalen Kraftanstrengung“.

NRW-MinisterprĂ€sident Hendrik WĂŒst (CDU) sagte: „Wir haben mit Omikron eine neue gefĂ€hrliche Variante im Land.“ Darauf mĂŒsse man schnell und gemeinsam mit einem „nationalen Akt der SolidaritĂ€t“ reagieren. Seit dem 2. Weltkrieg habe man keine vergleichbar kritische Situation mehr im Gesundheitswesen gehabt.

Und der Regierende Berliner BĂŒrgermeister Michael MĂŒller (SPD) beschwor bei der Frage „Wie soll das alles kontrolliert werden“ die Eigenverantwortung:  

„Vor einer roten Ampel wird ja auch gehalten.  Ich verstehe gar nicht, warum darĂŒber bei den pandemiebedingten Vorschriften immer noch diskutiert wird.“

Begleitet werden soll das „Verbotspaket“ von der schon angekĂŒndigten Impf-Großoffensive: Angepeilt sind 30 Millionen Impfungen rĂŒckwirkend vom 18. 11. 21 bis zum Jahresende. 

Der Impfstatus, sagte Merkel gleich zu Beginn deutlich, „wird nicht dauerhaft anerkannt werden können als ,abgeschlossen geimpftÂŽ“. Mit anderen Worten: Ohne den „Booster“ gilt man fortan nach einer gewissen Zeit als ungeimpft.

Es werde ja auch auf EU-Ebene diskutiert, so Merkel, dass der Status nach 9 Monaten erlöschen solle. Es werde dafĂŒr jedoch eine angemessene Übergangsfrist geben, damit jeder, der sich die Drittimpfung holen wolle, auch rechtzeitig die Gelegenheit dazu bekomme.

Die scheidende Kanzlerin nannte weitere BeschlĂŒsse – welche fĂŒr die LĂ€nder „Mindeststandards“ darstellen, betonte sie. VerschĂ€rfungen sind jedem Bundesland möglich.

Screenshot aus der Pressekonferenz mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel nach der Bund-LĂ€nder-Konferenz am 2. 12. 2021

Bundesweit werden Kultur- und Freizeitveranstaltungen nur noch fĂŒr Geimpfte und Genesene zugĂ€nglich sein. Auch der Einzelhandel ist davon betroffen.

Bei privaten ZusammenkĂŒnften gilt ĂŒberall, wo nicht alle Teilnehmer geimpft/genesen sind: Eigener Haushalt plus 2 weitere Personen höchstens, Kinder bis einschließlich 14 Jahren  sind ausgenommen.

Eine allgemeine Impfpflicht soll vorbereitet und im Bundestag diskutiert werden. Nach Einbeziehung des Ethikrates könnte sie ab Februar 2022 greifen.

Die Regeln im Überblick:

  • KontaktbeschrĂ€nkungen:  Vor allem ungeimpfte Menschen sind davon betroffen. FĂŒr private ZusammenkĂŒnfte, an denen auch Ungeimpfte/nicht Genesene teilnehmen, sollen strenge KontaktbeschrĂ€nkungen gelten: Treffen sollen dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes begrenzt werden – Kinder bis 14 Jahren  sind ausgenommen. Ob dies auch in den eigenen vier WĂ€nden gelten soll (in NRW war der private Raum bisher von diesen KontaktbeschrĂ€nkungen ausgenommen), ist noch unklar. Es wird in der schriftlichen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW fixiert.
  • An Veranstaltungen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, gilt als Obergrenze 50 Personen in InnenrĂ€umen und 250 draußen.
  • Schulen: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht.
  • 2G-Regel: Die 2G-Order, die in NRW schon fĂŒr den gesamten Freizeitbereich gilt, wird bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind LĂ€den und GeschĂ€fte, die Teil der Grundversorgung sind (LebensmittelmĂ€rkte, Drogerien, Apotheken). Das bedeutet: Zutritt fĂŒr Ungeimpfte ist in allen GeschĂ€ften außer denen der Grundversorgung verboten.
  • Großveranstaltungen: Vor allem im Profifußball gibt es neue Publikumsregeln. Bundesweit dĂŒrfen zukĂŒnftig nur noch 15.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in Stadien. Es erging der Aufruf der MinisterprĂ€sidenten, dass Clubs freiwillig auf Geisterspiele setzen.
  • Diskos, Bars und Clubs: In Landkreisen mit einem Inzidenzwert von ĂŒber 350 mĂŒssen Clubs und Diskotheken schließen. – Im Kreis Unna pendelt die Inzidenz aktuell um die 200.
  • Silvester: Es gilt wie im vorigen Jahr ein Feuerwerksverbot.
  • Impfungen: Apotheken und ZahnĂ€rzte sollen ebenfalls Corona-Impfungen verabreichen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen bleibt den LĂ€ndern vorbehalten. Wir werden die aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW hier im Wortlaut einfĂŒgen, sobald sie vorliegt. 

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