HomeLand NRWPolitik

Strengere Coronaregeln: Private Kontaktbegrenzung, wenn Ungeimpfte dabei sind – Impfstatus erlischt ohne Booster – 2G im Einzelhandel – Impfpflicht ab Februar angepeilt

Strengere Coronaregeln: Private Kontaktbegrenzung, wenn Ungeimpfte dabei sind – Impfstatus erlischt ohne Booster – 2G im Einzelhandel – Impfpflicht ab Februar angepeilt

+++UPDATE hier ist unsere umfangreiche Vorstellung der neuen Coronaschutzverordnung NRW, die die Umsetzung der neuen Regeln in Nordrhein-Westfalen enthält. Sie gilt von Samstag, 4. 12. 21, bis zunächst zum 21. 12. 21+++

Überall, wo bei privaten Treffen auch Ungeimpfte dabei sind, gilt künftig eine Begrenzung der erlaubten Personenzahl. Der Impfstatus muss mittelfristig durch den „Booster“ aufgefrischt werden – die doppelte Impfung reicht nicht mehr aus. Es wird eine bundesweite 2G-Regel eingeführt, die trotz der massiven Proteste auch den Einzelhandel betreffen wird. Fußballstadien und andere Großveranstaltungen werden mit strengen Besucherzahlobergrenzen belegt.

Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel nannte das, was jetzt anstehe, bei der Vorstellung des Pakets einen „gemeinsamen Akt der Solidarität“, ihr wahrscheinlicher Nachfolger Olaf Scholz sprach von einer „nationalen Kraftanstrengung“.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte: „Wir haben mit Omikron eine neue gefährliche Variante im Land.“ Darauf müsse man schnell und gemeinsam mit einem „nationalen Akt der Solidarität“ reagieren. Seit dem 2. Weltkrieg habe man keine vergleichbar kritische Situation mehr im Gesundheitswesen gehabt.

Und der Regierende Berliner Bürgermeister Michael Müller (SPD) beschwor bei der Frage „Wie soll das alles kontrolliert werden“ die Eigenverantwortung:  

„Vor einer roten Ampel wird ja auch gehalten.  Ich verstehe gar nicht, warum darüber bei den pandemiebedingten Vorschriften immer noch diskutiert wird.“

Begleitet werden soll das „Verbotspaket“ von der schon angekündigten Impf-Großoffensive: Angepeilt sind 30 Millionen Impfungen rückwirkend vom 18. 11. 21 bis zum Jahresende. 

Der Impfstatus, sagte Merkel gleich zu Beginn deutlich, „wird nicht dauerhaft anerkannt werden können als ,abgeschlossen geimpft´“. Mit anderen Worten: Ohne den „Booster“ gilt man fortan nach einer gewissen Zeit als ungeimpft.

Es werde ja auch auf EU-Ebene diskutiert, so Merkel, dass der Status nach 9 Monaten erlöschen solle. Es werde dafür jedoch eine angemessene Übergangsfrist geben, damit jeder, der sich die Drittimpfung holen wolle, auch rechtzeitig die Gelegenheit dazu bekomme.

Die scheidende Kanzlerin nannte weitere Beschlüsse – welche für die Länder „Mindeststandards“ darstellen, betonte sie. Verschärfungen sind jedem Bundesland möglich.

Screenshot aus der Pressekonferenz mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel nach der Bund-Länder-Konferenz am 2. 12. 2021

Bundesweit werden Kultur- und Freizeitveranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich sein. Auch der Einzelhandel ist davon betroffen.

Bei privaten Zusammenkünften gilt überall, wo nicht alle Teilnehmer geimpft/genesen sind: Eigener Haushalt plus 2 weitere Personen höchstens, Kinder bis einschließlich 14 Jahren  sind ausgenommen.

Eine allgemeine Impfpflicht soll vorbereitet und im Bundestag diskutiert werden. Nach Einbeziehung des Ethikrates könnte sie ab Februar 2022 greifen.

Die Regeln im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen:  Vor allem ungeimpfte Menschen sind davon betroffen. Für private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte/nicht Genesene teilnehmen, sollen strenge Kontaktbeschränkungen gelten: Treffen sollen dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes begrenzt werden – Kinder bis 14 Jahren  sind ausgenommen. Ob dies auch in den eigenen vier Wänden gelten soll (in NRW war der private Raum bisher von diesen Kontaktbeschränkungen ausgenommen), ist noch unklar. Es wird in der schriftlichen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW fixiert.
  • An Veranstaltungen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, gilt als Obergrenze 50 Personen in Innenräumen und 250 draußen.
  • Schulen: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht.
  • 2G-Regel: Die 2G-Order, die in NRW schon für den gesamten Freizeitbereich gilt, wird bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind Läden und Geschäfte, die Teil der Grundversorgung sind (Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken). Das bedeutet: Zutritt für Ungeimpfte ist in allen Geschäften außer denen der Grundversorgung verboten.
  • Großveranstaltungen: Vor allem im Profifußball gibt es neue Publikumsregeln. Bundesweit dürfen zukünftig nur noch 15.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in Stadien. Es erging der Aufruf der Ministerpräsidenten, dass Clubs freiwillig auf Geisterspiele setzen.
  • Diskos, Bars und Clubs: In Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 350 müssen Clubs und Diskotheken schließen. – Im Kreis Unna pendelt die Inzidenz aktuell um die 200.
  • Silvester: Es gilt wie im vorigen Jahr ein Feuerwerksverbot.
  • Impfungen: Apotheken und Zahnärzte sollen ebenfalls Corona-Impfungen verabreichen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen bleibt den Ländern vorbehalten. Wir werden die aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW hier im Wortlaut einfügen, sobald sie vorliegt. 

Kommentare

WORDPRESS: 1