„In einem Essener Hallenbad wird eine Mutter beschimpft, weil sie ihr Kind stillt. In Oberhausen wird eine Frau aus einem Geschäft geworfen. In Mönchengladbach untersagt der Hausverwalter während einer Eigentümerversammlung einer Mutter das Stillen ihres Kindes.“
Für ein bundesweites Recht auf Stillen in der Öffentlichkeit wirbt NRWs Familienministerin Josefine Paul. Der WDR berichtet von mehreren Fällen in der jüngsten Vergangenheit, in denen stillende Mütter unerwünscht waren.
Dass die Still-Gegner in den zitierten Fällen das Recht auf ihrer Seite hatten, liegt am Hausrecht. Dies will nun Familienministerin Paul (Grüne) angehen.
Es gehöre zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft,
„… dass es Müttern möglich sein muss, in der Öffentlichkeit ihre Kinder zu stillen“. Ein bundesweites Gesetz werde deutlich machen, „dass das Stillen von Kindern ein Grundrecht und gesellschaftlich erwünscht“ sei.
Ein Gutachten des Bundestags aus dem Jahr 2016 stellt klar: Hausrecht wiegt schwerer. Stillen in der Öffentlichkeit ist demnach grundsätzlich zulässig, doch kann z. B. ein Restaurantbetreiber sein Hausrecht ausüben und ohne Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot das Stillen verbieten. Er kann sie auch des Lokals verweisen, wenn sie noch keine Bestellung aufgenommen hat.
Unterstützung bekommt die Grünen-Familienministerin z. B. von der NRW-SPD – aus dieser kommt sogar die Forderung, das Stillen im Antidiskriminierungsgesetz als Rechtsanspruch zu verankern.
Laut einer aktuellen Umfrage des Babyartikelherstellers „MAM“ machten von 1.900 Müttern in Deutschland, Österreich und der Schweiz 67 Prozent negative Erfahrungen mit Stillen in der Öffentlichkeit. 39 Prozent ist es unangenehm.
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