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AfD-Anhänger in Bielefelder Apotheke unerwünscht: Auf Shitstorm folgt Solidaritätsnote der SPD

AfD-Anhänger in Bielefelder Apotheke unerwünscht: Auf Shitstorm folgt Solidaritätsnote der SPD

Foto: Screenshot FB / E. Kutter

Anhänger der AfD werden zwar bedient, sind aber „unerwünscht“ und dürfen nicht mit besonderer Freundlichkeit rechnen – machte die Geschäftsinhaberin auf Social Media unmissverständlch klar.

Der Fall einer Apothekerin in Ostwestfalen zog vorige Woche bundesweit mediale Kreise. Inzwischen hat sich auch die SPD eingeschaltet und verkündete eine Solidaritätsnote.

Rückblick.

Elisabeth Kutter, Inhaberin der Panda-Apotheke an der Rennbahn in Bielefeld, möchte ab sofort keine AfD-Wähler mehr willkommen heißen.

„Es wird höchste Zeit, dass ich allen Menschen da draußen sage, dass ich an, mit, durch die Menschen, die die AfD wählen oder mit ihr sympathisieren, in meinem Beruf als selbstständige Apothekerin kein Geld verdienen möchte“, erklärte sie in einem Video .

Wer sich also als Sympathisant oder Mitglied der AfD „angesprochen“ fühle, solle ihre Apotheke bitte aus freien Stücken meiden.

„Ich möchte mit euch nichts zu tun haben, nie wieder!“

Im Netz löste die Ansage eine Kommentarlawine aus. Neben Foristen, die die „klare Haltung“ der Apothekerin feierten, bekam und bekommt Kutter auch scharfen Gegenwind. Nicht wenige fühlen sich durch derartige Ausgrenzung „an ganz dunkle Zeiten erinnert“. 

Der Erfolg der Apothekerin durch ihren Aufruf war zugleich durchschlagend. Es hagelte Negativbewertungen auf Google und auf Trust Pilot, der aktuell bei einem Stand von „Mangelhaft“ für die Panda-Apotheke für weitere neue Bewertungen geschlossen ist.

Zugleich klagt die Apothekerin selbst über 40 Prozent Umsatzeinbrüche in den Folgetagen nach ihren zwei Videos (im zweiten macht sie klar, dass sie natürlich jedem Kunden in ihrer Apotheke Medikamente verkaufe, nur dass eben AfD-Anhänger „nicht willkommen“ seien). Dies wiederum rief zum Ende der Woche die Bielefelder SPD auf den Plan.

Die Genossen bekundeten in einem Instagram-Beitrag vom Donnerstag ihre Solidarität mit der Apothekenbetreiberin.

„Wir stehen an eurer Seite! Drohungen, Einschüchterungen und Hetze gegen Menschen, die für die Demokratie einstehen, nehmen wir nicht hin!“

Wer für Vielfalt einstehe, dürfe nicht selbst zum Ziel von Hass werden, so der Ortsverband. Doch das geschehe immer wieder, wenn Menschen sich gegen die AfD äußerten.

Deshalb fordert die SPD Bielefeld Menschen dazu auf, den Apothekenmitarbeitern „ein Lächeln“ zu schenken und auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

Unter dem SPD-Beitrag fielen die Kommentare größtenteils positiv aus. Immer wieder war von einer „tollen Apotheke“ die Rede, man unterstütze die Frau für ihre Worte. „Ich finde die Haltung der Dame perfekt !!! Von ihr müsste es so viele Menschen mehr geben….wer eine demokratieverachtende Partei wählt, muss sich nicht wundern, wenn er von Demokraten klare Kante gezeigt bekommt!!“, schrieb ein Nutzer.

Elisabeth Kutter selbst hatte in ihren Aufrufen betont: Menschen, die ihre Apotheke betreten, bräuchten nicht blond und blauäugig zu sein. Sie habe sich mit ihrem Unternehmen auch auf der Webseite „Wirtschaft widerspricht“ eingetragen. „Die, die AfD wählen, die dürfen zur Konkurrenz gehen. Gerne! Danke!“

Als es daraufhin Negativrezensionen hagelte, meldete sie sich grinsend erneut in einem Reel:

„Also wenn diese ganzen Vollpfosten von der AfD meinen, dass mich das schockt, wenn sie mir jetzt einen Punkt oder einen Stern geben, dann haben sie sich geirrt!“

…………………….

Kontrahierungszwang der deutschen Apotheken

In Deutschland sind Apotheken durch den sogenannten Kontrahierungszwang (§ 17 Abs. 4 ApBetrO) gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden zu bedienen und Rezepte einzulösen. Sie dürfen Menschen also nicht willkürlich oder grundlos abweisen.

Wird ein Kunde in einer Apotheke unberechtigt nicht bedient, kommt eine Strafanzeige oder eine offizielle Beschwerde in Betracht.

1. Wann ist eine Strafanzeige möglich?

Eine strafrechtliche Relevanz (und damit die Basis für eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft) liegt meistens nur dann vor, wenn die Verweigerung schwerwiegende Folgen hat oder mit einer Straftat einhergeht:
• Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB): Wenn Ihnen in einem akuten, lebensbedrohlichen medizinischen Notfall die Herausgabe eines lebensnotwendigen Medikaments verweigert wird.
• Diskriminierung: Eine rassistische oder diskriminierende Abweisung verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Strafrechtlich relevant wird es, wenn dabei eine Beleidigung (§ 185 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB) stattfindet.
• Körperverletzung (§ 223 StGB): Wenn durch die (unberechtigte) Verweigerung eines dringend benötigten Medikaments Ihre Gesundheit nachweislich Schaden nimmt.

2. Wann darf die Apotheke die Bedienung legal verweigern?

Apotheker und PTA (Pharmazeutisch-technische Assistenten) haben in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen die Pflicht oder das Recht, die Abgabe zu verweigern:
• Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch: Wenn begründeter Verdacht besteht, dass ein Medikament (auch rezeptfreie Schmerz- oder Nasensprays) missbraucht wird.
• Rezeptfehler / Fälschungsverdacht: Wenn das Rezept unleserlich ist, formale Fehler aufweist oder der Verdacht einer Fälschung vorliegt.
• Hausverbot / Eigenschutz: Wenn Kunden das Personal bedrohen, beleidigen, randalieren oder die Apotheke zuvor ein berechtigtes Hausverbot ausgesprochen hat.

3. Alternativen zur Strafanzeige

Da eine Strafanzeige bei einer „einfachen“ (aber rechtswidrigen) Verweigerung ohne gesundheitliche Folgen oft von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, sind folgende Schritte meist effektiver:
1. Beschwerde bei der Landesapothekerkammer: Das ist der wirksamste Weg. Die Apothekerkammer prüft Verstöße gegen die Berufsordnung und den Kontrahierungszwang. Dem Apotheker drohen hier empfindliche berufsrechtliche Konsequenzen oder Bußgelder.
2. Meldung an die Amtsapotheker / Pharmazierat: Diese staatliche Aufsichtsbehörde überwacht den korrekten Betrieb von Apotheken.
3. Zivilrechtliche Schritte (bei Diskriminierung): Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung nach dem AGG, falls Sie wegen Ihrer Herkunft, Religion, Ihres Geschlechts oder einer Behinderung abgewiesen wurden.

Quelle:
https://www.facebook.com/share/r/18ZGC91pa8/

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