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Reform beschlossen: Beitragsfreie Mitversicherung wird Ausnahme – Versicherte zahlen weiter für Bürgergeldempfänger

Reform beschlossen: Beitragsfreie Mitversicherung wird Ausnahme – Versicherte zahlen weiter für Bürgergeldempfänger

Die umstrittene GKV-Reform der Bundesregierung hat am Freitag, 10. Juli, Bundestag und Bundesrat passiert.  Auf Verlangen der Oppositionsparteien wurde namentlich abgestimmt.

Bei 609 abgegebenen Stimmen erhielt das Vorhaben 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Die Regierungskoalition aus Union und SPD kommt auf insgesamt 328 Stimmen. Das heißt, dass die Reform auch in den Reihen der Regierung auf Widerstand stößt. 

HIER ist die Liste der namentlichen Abstimmung zu finden. 

Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Pläne verteidigt. Sie verwies auf den Sparzwang, der notwendig sei, um die Finanzierung der Krankenkassen zu sichern. Die finanzielle Lage der Kassen sei dramatisch.

»Nach Jahren der steigenden Krankenkassenbeiträge haben wir endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. (…) Bei einem notwendigen Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro alleine im kommenden Jahr ist es klar, dass es zu spürbaren Veränderungen kommt und dieses Gesetz allen Seiten etwas abverlangt.«

Die Reform soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten und erneute Beitragserhöhungen verhindern. Die Vergütungen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche sollen begrenzt werden. Eine kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern in der Familienversicherung fällt teilweise weg, Medikamente in Apotheken werden teurer, weil die Zuzahlungen steigen.

Am 28. April hatte sich die Koalition auf die Reformeckpunkte geeinigt. Der Bund soll sich etwas stärker an den Leistungen für Bürgergeldempfänger beteiligen, insgesamt aber zahlen die gesetzlich Versicherten weiter den mit Abstand größten Beitrag für diese Gruppe.

  • Aus den Krankenkassenbeiträgen der gesetzlich Versicherten werden bislang 12 Mrd. für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger finanziert.
  • Die ebenfalls beschlossene Zuckerabgabe soll dazu führen, dass der Zuckergehalt in Limonaden sinkt. Gemeinsam sollen Zuckersteuer und erhöhter Bundeszuschuss die GKV um 4,75 Mrd. entlasten.
  • Trotz Widerständen in SPD und CSU bleibt es dabei, dass die Mitversicherung für Ehepartner weitgehend wegfällt.
  • Es soll Härtefälle für Familien mit Kindern bis zum 8. Geburtstag geben, für Eltern behinderter Kinder, Rentner und pflegende Angehörige.  Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, muss künftig 2,5 Prozent des Einkommens des versicherten Ehepartners für seine Krankenversicherung zahlen.
  • Die SPD hat durchgesetzt, dass die Grenze zur Versicherungsfreiheit deutlich angehoben wird. Sie soll auf 100.000 Euro steigen, um den Wechsel zu vieler Gutverdiener in die privaten Krankenversicherungen zu verhindern.

Eine Expertenkommission für Einsparungen im Gesundheitswesen hatte zuvor 66 Maßnahmen vorgeschlagen, die die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um bis zu 42 Milliarden Euro entlasten können. Warken sagte bei der Pressekonferenz, drei Viertel der Maßnahmen würden umgesetzt.

Unter dem Viertel, das nicht umgesetzt werden soll, befindet sich auch die von den Kassen massiv geforderte Änderung der beitragsfremden Leistungen – so werden Bürgergeldempfänger derzeit ausschließlich über die Beiträge der gesetzlich Versicherten mitversichert.

Daran soll sich offenbar nichts ändern. Jedoch läuft noch eine Klage gesetzlicher Kassen gegen diese Regelung.

Gleichwohl sagte die CDU-Ministerin: „Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben. Regelungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden.“

Quellen: Mitschrift Pressekonferenz, Welt.de

 

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