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Von Polizei aus Bad geführt: Wirbel um Vorfall mit autistischem Kind in Iserlohner Freibad

Von Polizei aus Bad geführt: Wirbel um Vorfall mit autistischem Kind in Iserlohner Freibad

(Screenshot / SAT.1)

„Ich bin sehr enttäuscht über unseren Besuch in diesem Freibad!“

Empört machte am Donnerstag (25. 6.)  ein Mann aus Iserlohn in verschiedenen Facebookgruppen  seinem Unmut über ein Erlebnis im Iserlohner Freibad Schleddenhof Luft. Inzwischen hat aufgrund der Öffentlichkeitssuche der Familie auch das Privatfernsehen den vermeintlichen Skandal aufgegriffen.

Es geht um einen Vorfall mit einem autistischen Kind.

Der Onkel des Mädchens, der aktiv die Öffentlichkeit suchte, beklagte sich auf den Sozialen Medien wie folgt:

„Meine autistische Nichte, die eine anerkannte Behinderung hat, wurde nach unserer Wahrnehmung vom Personal unangemessen behandelt. Statt verständnisvoll und deeskalierend auf ihre besondere Situation einzugehen, wurde sie angeschrien, was sie stark verunsichert und belastet hat.

Besonders erschreckend war, dass anschließend die Polizei gerufen wurde.

Am Ende musste meine Nichte das Freibad verlassen, obwohl sie niemandem etwas getan hatte. Für einen Ort, der allen Menschen offenstehen sollte, hätten wir deutlich mehr Verständnis, Geduld und Sensibilität im Umgang mit Menschen mit Behinderungen erwartet.

Ich hoffe, dass das Freibad sein Personal im Umgang mit Menschen mit Autismus und anderen Behinderungen besser schult, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.
Leider können wir dieses Freibad aufgrund dieser Erfahrung nicht weiterempfehlen.“

Für seinen Zusatz „Ich hoffe, ihr habt bald kein Wasser mehr im Becken“ bekam der Iserlohner in den sozialen Medien viel Kritik. Auch über den Vorfall selbst herrscht Gespaltenheit bei den Kommentatoren.

Die einen gaben und geben der Familie uneingeschränkt Recht – so gehe man nicht mit einem Kind um, schon gar nicht mit einem, das eine Behinderung hat. Die anderen merken an, dass man beide Seiten hören müsse, um sich ein Urteil zu bilden. Wieder andere ergreifen entschieden Partei für das Badepersonal, das gerade bei diesen heißen Temperaturen und bei der entsprechenden Fülle des Freibades einen ganz schweren Job erledigen müsse. Und sich dann, vielleicht, auch mal im Ton vergreife, doch schließlich gehe es um die Sicherheit der Badegäste.

Auch um die Sicherheit dieses besagte Mädchen, die kleine Miray, die, so berichtete der Privatsender SAT.1,  mit Schwimmweste und Schwimmflügeln vom Beckenrand ins Schwimmerbecken gesprungen sei. Ihr Vater, der am Beckenrand stand, habe sofort versucht, sie herauszuholen, vergeblich. Auch auf das Badepersonal habe Miray aufgrund ihrer autistischen Einschränkung nicht gehört.

Schließlich sei eine Schwimmmeisterin sehr energisch geworden. Das Mädchen sei angeschrien worden, beklagt sich die Familie. Es kam zum erregten Wortwechsel, bis das Badepersonal der Familien ein Hausverbot erteilte und zur Durchsetzung des Hausrechts die Polizei alarmierte.

Diese habe die Familie dann aus dem Bad eskortiert. Die Familie fühlt sich gedemütigt. Für ihre Tochter, berichtet die Mutter von Miray in dem Fernsehbeitrag, sei dieses Erlebnis eine schlimme Erfahrung gewesen.

„Wir versuchen uns, der Gesellschaft anzupassen. Aber die Gesellschaft passt sich nicht unserem Kind an.“


 

 

(Oben: Screenshots aus dem SAT.1-Fernsehbeitrag)


 

Badbetreiber: Schutz unserer Badegäste hat oberste Priorität

Der Iserlohner Schleddenhofer Schwimmverein e.V. (ISSV) gab als Betreiber des Bades auf Facebook folgende Stellungnahme ab:

„Aufgrund eines Vorfalls, der sich gestern in unserem Freibad ereignet hat, möchten wir als Vorstand des ISSV Stellung beziehen.

Da bei dem Vorfall minderjährige Kinder betroffen sind, werden wir keine personenbezogenen Details oder den genauen Ablauf öffentlich kommentieren. Wir bitten hierfür um Verständnis und respektieren den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.

Uns ist jedoch wichtig, eines klarzustellen: Das Handeln unserer Mitarbeitenden erfolgte ausschließlich aus Gründen der Sicherheit. Der Schutz unserer Badegäste – insbesondere von Kindern und Nichtschwimmern – hat für uns jederzeit oberste Priorität.

Unsere Badeordnung dient genau diesem Zweck und gilt für alle Gäste gleichermaßen, unabhängig von persönlichen Voraussetzungen oder individuellen Lebenssituationen. Die Sicherheit aller Badegäste hat für uns oberste Priorität.

Gerade vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren bundesweit gestiegenen Zahl schwerer Badeunfälle bei Kindern und Nichtschwimmern sind wir verpflichtet, unsere Sicherheitsregeln konsequent umzusetzen.

Diese dienen ausschließlich dem Schutz unserer Gäste und gelten ausnahmslos für alle.

Unabhängig davon werden wir den Vorfall gemeinsam mit allen Beteiligten intern sorgfältig aufarbeiten, den Ablauf reflektieren und – wo erforderlich – weitere Erkenntnisse für zukünftige Situationen gewinnen. Gleichzeitig tragen wir als Verein Verantwortung für den Schutz aller Beteiligten. Dazu gehören selbstverständlich unsere Badegäste, aber ebenso unsere Mitarbeitenden.

Wir akzeptieren daher weder Beleidigungen noch respektloses oder aggressives Verhalten gegenüber unserem Personal und setzen uns für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander ein.

Der Vorstand des ISSV.“

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