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Neues Heizungsgesetz: Gas und Öl weiter erlaubt – Vermieter sollen ab 2028 für fossiles Heizen ihrer Mieter mitzahlen

Neues Heizungsgesetz: Gas und Öl weiter erlaubt – Vermieter sollen ab 2028 für fossiles Heizen ihrer Mieter mitzahlen

Die Bundesregierung hat nach monatelangen Verhandlungen am Mittwoch, 13. 5.,  das neue Heizungsgesetz auf den Weg gebracht. Es heißt jetzt „Gebäudemodernisierungsgesetz“ und soll Eigentümer von der Pflicht befreien, dass eine neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Klimaschutzes, die Regierung argumntiert hingegen mit größerer Wahlfreiheit.

Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan ‌oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll.

Diese sog. Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und sehr teuer.

Um Mieter vor Kostenexplosionen zu schützen, sollen die Vermieter daher ab übernächstem Jahr anteilig fürs Heizen ihrer Mieter mitbezahlen. 

Ab 2028 ‌will die Regierung die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufteilen. Ebenso die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe.

Zur „Bio-Treppe“ heißt es im Gesetzentwurf: „Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich.“ Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass es in den nächsten Jahren ein Wachstum des Marktes für ⁠biogene Heizungen und Brennstoffe geben werde.

Nun muss der Bundestag zustimmen, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Bürger werden dem ​Entwurf zufolge pro Jahr um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet. „Für die Wirtschaft entsteht im Saldo eine jährliche Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro.“

Eigentümerverbände reagieren mit scharfer Kritik

Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung eingebaut, müssen Vermieter die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises sowie der Kosten für biogene Brennstoffe übernehmen. Bauministerin Hubig (SPD) sprach von einem „tragfähigen Kompromiss zwischen Wahlfreiheit und Technologieoffenheit für Vermieter und entscheidender Stärkung des Mieterschutzes“.

Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte vor einer „massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands“. Die Kosten einer verfehlten Energiepolitik würden schlicht auf Kleinvermieter abgewälzt. Der Immobilienverband Deutschland nannte die Neuregelung eine „Investitionsbremse“: Die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller werde für Vermieter faktisch wieder einkassiert.

Kritik kam auch von Umweltschutzorganisationen und den Grünen. Fossile Heizungen dürften gar keine Option mehr sein; die Bundesregierung schaffe „erneut fossile Anreize – und das inmitten einer anhaltenden fossilen Energiekrise“. Der BUND warb für die Wärmepumpe als Alternative.

Zufrieden zeigte sich hingegen der Deutsche Mieterbund. Die 50/50-Regelung sei ein „Schritt in die richtige Richtung“ und müsse nun konsequent umgesetzt werden.

Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Welt.de, ARD, Haus und Grund

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