Die Koalition hat sich nach Informationen von „Stern“ und ntv vom Dienstag, 28. 4., auf eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.
Am Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) – wir berichteten – soll es demnach bedeutende Änderungen geben, die Versicherte weniger stark belasten. Stattdessen soll die Pharmaindustrie stärker herangezogen werden.
Die Höhe des Krankengelds (70 % vom letzten Brutto) bleibt unangetastet. Ursprünglich war eine Kürzung um fünf Prozentpunkte geplant. Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag ausgezahlt.
Außerdem soll sich der Bund stärker an den Leistungen für Bürgergeldempfänger beteiligen. Der Bundeszuschuss soll von 14,5 auf 16 Milliarden Euro steigen. Aus den Krankenkassenbeiträgen der gesetzlich Versicherten werden bislang 12 Mrd. finanziert.
Die ebenfalls beschlossene Zuckerabgabe soll dazu führen, dass der Zuckergehalt in Limonaden sinkt. Gemeinsam sollen Zuckersteuer und erhöhter Bundeszuschuss die GKV um 4,75 Mrd. entlasten.
Trotz Widerständen in SPD und CSU bleibt es dabei, dass die Mitversicherung für Ehepartner weitgehend wegfällt.
Es soll Härtefälle für Familien mit Kindern bis zum 8. Geburtstag geben, für Eltern behinderter Kinder, Rentner und pflegende Angehörige.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, muss künftig 2,5 Prozent des Einkommens des versicherten Ehepartners für seine Krankenversicherung zahlen. Ursprünglich sah der Warken-Entwurf 3,5 Prozent vor.
Die SPD hat durchgesetzt, dass die Grenze zur Versicherungsfreiheit deutlich angehoben wird. Sie soll auf 100.000 Euro steigen, um den Wechsel zu vieler Gutverdiener in die privaten Krankenversicherungen zu verhindern.
Bundesgesundheitsministerin Warken hatte am 14. April einen „Kraftakt“ im deutschen Gesundheitswesen angekündigt. Arbeitgeber und Versicherte müssten einen Beitrag leisten, sagte sie vor der Presse in Berlin.
In ihrem vorgestellten Maßnahmenkatalog fehlte das Wort Bürgergeldempfänger. Diese werden entgegen vorheriger Ankündigungen der Regierung demnach wweiterhin zu einem großen Teil über die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Eine Expertenkommission für Einsparungen im Gesundheitswesen hatte zuvor 66 Maßnahmen vorgeschlagen, die die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um bis zu 42 Milliarden Euro entlasten können. Warken sagte bei der Pressekonferenz, drei Viertel der Maßnahmen würden umgesetzt.
Unter dem Viertel, das nicht umgesetzt werden soll, befindet sich auch die von den Kassen massiv geforderte Änderung der beitragsfremden Leistungen – so werden Bürgergeldempfänger derzeit ausschließlich über die Beiträge der gesetzlich Versicherten mitversichert.
Daran soll sich offenbar nichts ändern. Jedoch läuft noch eine Klage gesetzlicher Kassen gegen diese Regelung.
Gleichwohl sagte die CDU-Ministerin: „Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben. Regelungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden.“
Die Vorschläge müssen jetzt durch den Bundestag und den Bundesrat. „Idealerweise“ könne dies bis zur Sommerpause im Juli abgeschlossen sein.
Quellen: Mitschrift Pressekonferenz, Welt.de

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