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Nach Massenprotesten gegen AfD: Kernaussage von „Correctiv“ laut Gericht falsch

Nach Massenprotesten gegen AfD: Kernaussage von „Correctiv“ laut Gericht falsch

Im Januar und Februar 2024 gab es in nahezu jeder Stadt in Nordrhein-Westfalen, auch im Kreis Unna, Proteste und Demonstrationen gegen die AfD.

Auslöser war ein Bericht des Medienhauses „Correctiv“ über ein Treffen unter anderem von AfD- und CDU-Politikern im Landhaus Adlon in Potsdam.

Ein Geheimplan sei dort besprochen worden, so die Darstellung von „Correctiv“, ein „Masterplan“ auch zur „Ausweisung deutscher Staatsbürger“.

Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass Kernbehauptungen des Artikels „im Wesentlichen unwahr“ seien.
Zugleich steht die AfD in den Umfragen so hoch in der Wählergunst wie nie: Erstmals überholte sie an diesem Wochenende auch im ZDF „Deutschlandtrend“ die Union und hat sich in einer Insa-Umfrage von dieser Woche bereits um 3 Prozentpunkte von der CDU/CSU abgesetzt (26/23 Prozent).

AfD-Politikerin Gerrit Huy, die in Potsdam dabei war, sagte der ARD, bei jenem Treffen sei „nichts passiert, was einer Erwähnung wert gewesen wäre. Wir sind alle völlig überrascht gewesen von dieser Berichterstattung.“

Auch Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung, war bei diesem Treffen. Er soll laut Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin in Potsdam über sein Konzept „Remigration“ gesprochen haben. Wie er unter anderem auf seiner eigenen Webseite erläutert, ist das eine „politische Strategie“, um die „massenhafte Einwanderung der letzten Jahrzehnte in Westeuropa rückgängig zu machen“.

Sellner unterscheidet dabei drei „Zielgruppen“: „Illegale“, „Nicht-Assimilierte“ – also Deutsche mit Migrationshintergrund. Für die Gruppe der „Nicht-Assimilierten“ bedeute „Remigration“, „kulturellen und wirtschaftlichen Druck sowie Anreize für eine freiwillige Rückkehr zu schaffen.“

Nun hat das Landgericht Berlin geurteilt, die Kernaussage von „Correctiv“ sei rechtswidrig – nämlich, dass es auf dem Potsdamer Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Das Landgericht bezeichnet das als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig“.

Ein Durchschnittsleser, so steht es im Urteil, habe den Ausführungen von „Correctiv“ nicht entnehmen können, dass Martin Sellner, Gerrit Huy oder andere Teilnehmer des Treffens eine durch „staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise“ gerade nicht forderten oder planten.

Tatsachenbehauptung?

„Correctiv“ ist überrascht, weil der Verlag erst im Dezember 2025 vom Hamburger Landgericht Recht bekommen hatte.

Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, erläutert, dass das im Äußerungsrecht nichts Ungewöhnliches sei. Die Hamburger Richter hätten den Begriff „Masterplan“ als Meinungsäußerung gewertet. Der Spielraum bei einer Meinungsäußerung sei viel größer.

Das Gericht in Berlin hingegen habe zwar einen Masterplan nicht bestritten, aber die Darstellung von „Correctiv“, dass deutsche Staatsbürger ausgewiesen werden sollten, als – unwahre – Tatsachenbehauptung gewertet.

Pressemitteilung vom 17.03.2026

Das Landgericht Berlin II hat mit seinem heute am späten Nachmittag verkündeten Urteil über eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH, fünf für sie tätige und eine weitere Person entschieden.
Gegenstand der Unterlassungsklage waren zwei Artikel auf der Internetseite www.correctiv.org, die sich auf das „Potsdamer Treffen“
vom 25. November 2023 beziehen.

Entscheidung
Das Landgericht hat der Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten:

„Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“

„Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“

Den weiteren Beklagten wurde – je nach getätigter Äußerung im Einzelfall – ebenfalls antragsgemäß untersagt, die oben zitierten Äußerungen zu behaupten und/oder zu verbreiten.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Hintergrund
Am 25. November 2023 fand in Potsdam ein Treffen statt. An diesem Treffen nahmen auch die Klägerin und der Beklagte zu 7) teil. Bei diesem Treffen hielt unter anderen der Österreicher Martin Sellner einen Vortrag, in dem er seine Vorstellungen für den Umgang mit Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund darstellte.

Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die Correctiv gGmbH am 10. Januar 2024 einen Bericht zu dem Treffen unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Dieser Artikel enthielt zwei Äußerungen, die mit der heutigen Entscheidung untersagt wurden. Diese Veröffentlichung vom 10. Januar 2024, in der Frau Huy namentlich erwähnt wurde, löste ein großes mediales Echo aus.

Ein weiterer Artikel der Correctiv gGmbH vom 10. September 2025 mit dem Titel „Teilnehmer des Potsdam-Treffens versichert: „Remigration“ von Staatsbürgern geplant“ bezog sich unter anderem auf eine schriftliche Aussage des Beklagten zu 7), der bei dem Treffen anwesend war. Teil dieser Veröffentlichung ist die dritte mit der heutigen Entscheidung untersagte Äußerung.

Rechtsmittel
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil können die Beklagten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Berufung einlegen.

Landgericht Berlin II, Urteil vom 17. März 2026, Aktenzeichen 27 O 379/25

Dr. Isabel Pape
Stellv. Sprecherin der Berliner Zivilgerichte

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