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Gesundheitsreform: Höhere Zuzahlungen, Streichung kostenfreier Mitversicherung – GKV-Versicherte zahlen weiter für Bürgergeldempfänger

Gesundheitsreform: Höhere Zuzahlungen, Streichung kostenfreier Mitversicherung – GKV-Versicherte zahlen weiter für Bürgergeldempfänger

Die beitragsfreie Mitversicherung von Eheparntern wird abgeschafft, Zuzahlungen für Medikamente steigen, Einschnitte für Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pharmaunternehmen stehen an.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Dienstag, 14. April, einen „Kraftakt“ im  deutschen Gesundheitswesen angekündigt.  Arbeitgeber und Versicherte müssten einen Beitrag leisten, sagte sie vor der Presse in Berlin. In ihrem vorgestellten Maßnahmenkatalog fehlt das Wort Bürgergeldempfänger. Diese werden entgegen vorheriger Ankündigungen der Regierung demnach weiterhin über die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.

Schluss soll hingegen mit der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sein. Von Härtefällen abgesehen, sollen beitragsfrei versicherte Ehepartner ab übernächstem Jahr 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen.

Weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben laut der Ministerin „Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenzen“. 

 

Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sollen begrenzt und Werbeausgaben halbiert werden. „Ergänzend schlagen wir vor, die Vergütungen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte der Krankenkassen, der medizinischen Dienste und der kassenärztlichen Vereinigungen zu begrenzen.“

Eine Expertenkommission für Einsparungen im Gesundheitswesen hatte zuvor 66 Maßnahmen vorgeschlagen, die die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um bis zu 42 Milliarden Euro entlasten können. Warken sagte bei der Pressekonferenz, drei Viertel der Maßnahmen würden umgesetzt.

Unter dem Viertel, das nicht umgesetzt werden soll, befindet sich auch die von den Kassen massiv geforderte Änderung der beitragsfremden Leistungen – so werden Bürgergeldempfänger derzeit ausschließlich über die Beiträge der gesetzlich Versicherten mitversichert.

Daran soll sich offenbar nichts ändern. Jedoch läuft noch eine Klage gesetzlicher Kassen gegen diese Regelung.

Gleichwohl sagte die CDU-Ministerin: „Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben. Regelungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden.“

Die Vorschläge müssen jetzt durch den Bundestag und den Bundesrat. „Idealerweise“ könne dies bis zur Sommerpause im Juli abgeschlossen sein.

Quellen: Mitschrift Pressekonferenz, Welt.de

 

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