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Zukunft der Gasnetze bei 46 % der Stadtwerke noch offen – „1,4 Mio. Kunden hängen in der Luft“

Zukunft der Gasnetze bei 46 % der Stadtwerke noch offen – „1,4 Mio. Kunden hängen in der Luft“

VKU-Umfrage: Zukunft der Gasnetze bei 46 Prozent der Stadtwerke noch offen

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral mit Fernwärme, Wärmepumpen oder grünen Gasen statt Öl und Erdgas heizen. Stadtwerke und kommunale Energieversorger müssen prüfen, welche Stränge ihres Gasnetzes sie auf grüne Gase umrüsten und welche sie stilllegen.

Doch für 46 Prozent der Stadtwerke und kommunale Energieversorger steht noch nicht fest, was mit ihrem Gasnetz passiert. Mehr als jedes fünfte Stadtwerk (23 Prozent) plant eine Mischung aus Stilllegung und Umrüstung auf grüne Gase wie Wasserstoff. Das geht aus einer Branchen-Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter 609 Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern hervor.

Die Herausforderung: Der geplante Ausstieg aus dem Gasnetzbetrieb wirft rechtliche und finanzielle Fragen auf. Für den Dauerbetrieb konzipiert, fehlen für Stilllegung und Rückbau bislang klare gesetzliche Regelungen. Versorger sind weiterhin verpflichtet, neue Anschlüsse bereitzustellen. Auch wer die Kosten trägt, ist ungeklärt. Deshalb fordert der VKU von der Bundesregierung nun Rechtssicherheit für Stilllegung und Umrüstung der Gasnetze zu schaffen.

Zukunft der Gasnetze: Stadtwerke, Bürger und Mittelstand hängen in der Luft

Auf die Frage „Was planen Sie mit Ihrem Gasnetz“ antworteten 46 Prozent der befragten Stadtwerke und kommunalen Energieversorger, dass das noch nicht feststehe. 19 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie ihr Gasnetz stilllegen und auf Fernwärme und Wärmepumpen setzen werden. Doch fast jedes vierte Stadtwerk (23 Prozent) plant mit einer Mischung aus Stilllegung und Umrüstung auf grüne Gase wie Wasserstoff oder Biomethan.

„Der Trend bei den Gasnetzen geht klar zu einem Technologiemix, je nach Strang: Einige Leitungen eines Gasnetzes werden umgerüstet, viele Stränge des Gasnetzes stillgelegt.

Zugleich hängt die Mehrheit Stadtwerke aktuell in der Luft – und mit ihnen viele Bürger und 1,4 Millionen Industrie- und Gewerbekunden, die meist zum Mittelstand gehören.

Wir appellieren an die Bundesregierung, schnell für Rechts- und Planungssicherheit bei den Gasnetzen zu sorgen. Für einen geordneten Ausstieg aus dem Erdgas brauchen wir Klarheit – sowohl für die Umrüstung zu Wasserstoffverteilnetzen oder für die Nutzung mit Biomethan als auch für die Stilllegung“, so Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

 

Nur 15 Prozent planen Umrüstung auf Wasserstoff – VKU fordert Perspektive für Mittelstand und Stadtwerke

Konkret haben 15 Prozent der Stadtwerke vor, ihre Stränge zum Einsatz grüner Gase für den Mittelstand umzurüsten. Nur acht Prozent der befragten Unternehmen planen, Teile der Leitungen zum Heizen für private Haushalte auf grüne Gase umzustellen.

„Nach den Festlegungen für das Wasserstoffkernnetz im vergangenen Jahr muss das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) nun rasch die Rechtsgrundlagen und Finanzierung auch für Wasserstoffverteilnetze konkretisieren. Je früher Stadtwerke mit Planung, Genehmigung und Bau beginnen können, desto besser für mittelständische Unternehmen am Gasverteilnetz. Sie brauchen Klarheit, ob und wenn ja, wie ihr Betrieb nach 2045 noch gasförmige Energieträger beziehen kann.“, fordert Liebing. Nicht zuletzt bräuchten die Stadtwerke diese Klarheit auch selbst für ihre eigenen KWK-Anlagen zur Absicherung der Fernwärme- und Quartiersversorgung. Die Unsicherheit über Rechtsgrundlagen und Finanzierung zeigt sich darin, dass die Stadtwerke aktuell weder Investitionen in die Umrüstung noch Stilllegung ihrer Gasnetze einplanen (beide 0 Prozent).

Klare Regeln für geordneten Ausstieg aus der Erdgasversorgung gefordert

Tatsächlich kosten auch Stilllegung und ein eventueller Rückbau der Gasnetze Geld. Beides erfordert Planungssicherheit. Ursprünglich wurden Gasnetze für den Dauerbetrieb gebaut, für einen geordneten Ausstieg aus dem Gasnetzbetrieb fehlen schlicht die rechtlichen Grundlagen. Im Gegenteil: Versorger sind sogar grundsätzlich verpflichtet, weiter Kunden anzuschließen und zu versorgen. Unklar ist oftmals auch, wer die Kosten für die Stilllegung übernehmen muss.

„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern. Die Bundesregierung kann das verhindern, indem sie klare Regeln für einen geordneten Ausstieg aus dem Erdgas aufstellt“, so Liebing.

Umstellbonus könnte soziale Schieflage verhindern und Mittelstand schützen

Wie bei allen leitungsgebunden Infrastrukturen gilt: Je mehr Kunden an ein Netz angeschlossen sind, desto günstiger wird es für den Einzelnen. Wenn sich immer weniger Kunden ein Netz teilen, wird es für die verbleibenden Nutzer teurer. Bleibt es bei einem ungeregelten Ausstieg, beißen den letzten die Hunde. Aktuell geht der VKU davon aus, dass sich die finanzstarken Haushalte schneller vom Gas trennen. Von den steigenden Netzentgelten dürften die finanzschwächeren Haushalte bzw. vor allem zwei Gruppen betroffen sein:

  • Mieter, weil sie nicht über die Heizung in ihrem Mehrfamilienhaus bestimmen können, sowie
  • kleine und mittelständische Unternehmen, weil viele von ihnen in ihrer Produktion auf gasförmige Energieträger angewiesen sind und damit Wärmepumpen und Fernwärme keine Alternativen sind.

„Der Weg zur Klimaneutralität darf weder zu einer sozialen Schieflage führen noch dem Mittelstand das Rückgrat brechen. Deswegen schlagen wir eine Kombination aus Selbstzahlung und Umstellbonus vor, flankiert von einem Gasnetzkompensationskonto“, so Liebing.

Konkret sollte der Antragssteller die Kosten für die gewünschte Stilllegung selbst tragen, dabei jedoch mit einem Umstellbonus gefördert werden. Auch sollte der Staat den Netzbetreibern einen Teil der Kosten, die Stilllegungen und verkürzte Abschreibungszeiträume verursachen und deshalb über die Netzentgelte auf die Kunden umgelegt werden müssten, via Kompensationskonto ausgleichen. Zudem sollten Eigentümer stillgelegte Leitungen auf ihren Grundstücken dulden müssen. Gaskundinnen und Gaskunden würden damit von den sehr hohen Kosten für Rückbau verschont. Im Ergebnis geht es bei der Vorschlagskombination darum, infrastrukturbedingte Kostensteigerungen für die Kunden zu vermeiden.

Hintergrund zur Umfrage

Die Umfrage wurden vom 26. August bis zum 15. September 2025 durchgeführt. 609 Stadtwerke und kommunale Energieversorger, die Mitglied im VKU sind, wurden per Mail angeschrieben. 164 Stadtwerke und kommunale Energieversorger nahmen teil. Das entspricht einer guten Rücklaufquote von 26,9 Prozent. 

 

Den ersten Teil der Umfrage zum Stand der Wärmeplanung und den Ergebnissen zur Frage, wie Privathaushalte künftig heizen werden finden Sie hier: https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/umfrage-zur-waermewende-hohe-kosten-unzureichende-finanzierung-und-unklare-rechtslage-erfordern-winter-der-entscheidungen

PM: VKU

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