HomePolizeiKreis Soest

Bewohner einer LWL-Einrichtung in Lippstadt bedroht Mitarbeiter und Passanten mit Messer und verletzt zwei Menschen

Bewohner einer LWL-Einrichtung in Lippstadt bedroht Mitarbeiter und Passanten mit Messer und verletzt zwei Menschen

In einer Wohngruppe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) kam es am Dienstagmittag (17. Juni) zu einem gefährlichen Zwischenfall.

In einer gemeinsamen Pressemeldung teilten Staatsanwaltschaft Paderborn und Polizei Dortmund am heutigen Mittwoch mit, dass es in der Einrichtung einen Angriff mit einem Messer gegeben habe. Zwei Menschen wurden verletzt.

Die Attacke passierte gegen 12:20 Uhr. Ein 34-Jähriger, der auf Grundlage eines Unterbringungsbeschlusses nach dem Betreuungsrecht in der Wohngruppe untergebracht war, bedrohte zunächst das Betreuungspersonal in einer Einrichtung der Arbeitstherapie mit einem Messer.

Anschließend flüchtete der Mann nach draußen. Polizei und Staatsanwaltschaft erklären:

„Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund einer wahnhaften Erkrankung in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt hat.“

Im Umfeld der Klinik bedrohte er nach den weiteren polizeilichen Ermittlungen mehrere Personen mit dem Messer und verletzte eine Passantin. Die 61-jährige Frau erlitt einen ca. 10 cm oberflächlichen Schnitt am Rücken und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es bestand zu keiner Zeit Lebensgefahr.

Außerdem wurde ein 55-jähriger Mitarbeiter des LWL leicht verletzt.

Polizeibeamte nahmen den 34-Jährigen nur 10 Minuten später vor Ort fest.

„Aufgrund der umfänglichen Ermittlungsarbeiten ist die Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das Polizeipräsidium Dortmund übertragen worden. Die Ermittlungen führt eine Mordkommission der Polizei Dortmund“, erläutert die Paderborner Staatsanwaltschaft.

„Am heutigen Tage ist der Mann, der Deutscher ist, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Paderborn dem Haftrichter beim Amtsgericht Lippstadt vorgeführt worden.“

Dieser erließ antragsgemäß einen Unterbringungsbeschluss nach § 126a der Strafprozessordnung, sodass der Mann in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen wurde.

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Polizei Dortmund

Kommentare

WORDPRESS: 0