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FDP und AfD stimmen zu, BSW enthält sich: Merz´ Fünf-Punkte-Plan zur Verschärfung der Asylpolitik knapp im Bundestag beschlossen

FDP und AfD stimmen zu, BSW enthält sich: Merz´ Fünf-Punkte-Plan zur Verschärfung der Asylpolitik knapp im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. 1.,  den im Vorfeld heftig umkämpften Fünf-Punkte-Plan der Unionsfraktion zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik angenommen.
Dafür stimmten auch Politiker der AfD. 703 Abgeordnete beteiligten sich an der Abstimmung.
  • Ja: 348
  • Nein: 345
  • Enthaltungen: 10

Quelle: Bundestag.de

In der Debatte hatten sich Abgeordnete von Union, FDP und AfD sowie einige fraktionslose Abgeordnete für den Vorschlag ausgesprochen. Das BSW kündigte Enthaltung an, SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen.
Ein zweiter Antrag der Union zur inneren Sicherheit mit umfassenden Reformvorschlägen für eine restriktive Migrationspolitik und zusätzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden fand keine Mehrheit.
  • Ja: 190
  • Nein: 509
  • Enthaltungen: 3
In der Debatte hatten sich Abgeordnete von SPD, Grünen, Linke, BSW, AfD und FDP gegen den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion ausgesprochen.
In dem Antrag zu dem Fünf-Punkte-Plan heißt es wörtlich:

Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU/CSU
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler
zu aktuellen innenpolitischen Themen

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die abscheuliche Mordtat von Aschaffenburg, bei der zwei kleine Kinder Opfer eines
brutalen Messerangriffs wurden, hat Trauer und Bestürzung in ganz Deutschland aus-
gelöst. Der Mord an einem der Kinder sowie an einem erwachsenen Mann, der helfen
wollte, verdeutlicht eine neue Dimension der Gewalt, die Deutschland zunehmend er-
schüttert. Sie reiht sich ein in die Terroranschläge von Mannheim und Solingen und
den Angriff auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg. Der Deutsche Bundestag wei-
gert sich anzuerkennen, dass dies die neue Normalität in Deutschland ist.

Bei dem Täter handelt es sich um einen 28-jährigen afghanischen Asylsuchenden ohne
Schutzanspruch, der ausreisepflichtig war. Er war zuvor bereits mehrfach durch Ge-
waltdelikte auffällig geworden; trotz vorübergehender Einweisung in psychiatrische
Einrichtungen und bestehender Ausreisepflicht lief er frei herum.

Die aktuelle Asyl- und Einwanderungspolitik gefährdet die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger und das Vertrauen der gesamten Gesellschaft in den Staat. Sie wird vom
ganz überwiegenden Anteil der Menschen in Deutschland abgelehnt.

Die Politik derletzten Jahre hat es versäumt, Kontrolle über die Migration zurückzugewinnen und zu
erhalten. Sie hat es versäumt, das geltende nationale Recht durchzusetzen, klare Re-
geln zu setzen und Fehlanreize für illegale Migration – wie etwa überhöhte Sozialleis-
tungen – zu beseitigen. Sie hat es auch versäumt, innerhalb der Europäischen Union
den verbreiteten Bruch des gemeinsamen Rechts durch andere Mitgliedstaaten deut-
lich zu verurteilen. Die bestehenden europäischen Regelungen – die Dublin-III-Ver-
ordnung zur grundsätzlichen Zuständigkeit des Ersteinreisestaats, das Schengen-Ab-
kommen zu den offenen Binnengrenzen, und die Eurodac-Verordnung zur Registrie-
rung von Asylsuchenden – sind erkennbar dysfunktional.

Die Migrationskrise geht maßgeblich aus vom syrischen Bürgerkrieg, den der russi-
sche Diktator Wladimir Putin über Jahre angefacht und verlängert hat. Bis heute in-
strumentalisiert der russische Diktator Wladimir Putin Migration als hybride Waffe,
indem er jeden Monat hunderte Menschen über die belarussische Grenze nach Europa
sendet. Aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges sind mehr als
eine Million Ukrainer nach Deutschland geflohen.

In dieser Gesamtsituation ist es die Pflicht Deutschlands und damit der Bundesregie-
rung, nationales Recht vorrangig anzuwenden, wenn europäische Regelungen nicht
funktionieren – so wie es in den Europäischen Verträgen für außergewöhnliche Notla-
gen vorgesehen ist. Deutschland muss die Abwehr von Gefahren und die Sicherheit
der Bürgerinnen und Bürger an erste Stelle setzen und entschlossen handeln.

Es sind sofortige, umfassende Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Migration, zur Sicherung der deutschen Grenzen und zur konsequenten Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, erforderlich.

Wer die illegale Migration bekämpft, entzieht auch Populisten ihre politische Arbeits-
grundlage. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte
illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Ver-
schwörungstheorien in Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und
Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All
das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese
Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich folgende
Maßnahmen umzusetzen:
1. Dauerhafte Grenzkontrollen: Die deutschen Staatsgrenzen zu allen Nachbarstaa-
ten müssen dauerhaft kontrolliert werden.
2. Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise: Es gilt ein fakti-
sches Einreiseverbot für Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen
und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. Diese werden konse-
quent an der Grenze zurückgewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ein
Schutzgesuch äußern oder nicht. In unseren europäischen Nachbarstaaten sind sie
bereits sicher vor Verfolgung, einer Einreise nach Deutschland bedarf es somit
nicht.
3. Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freien Fuß
sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden. Die Anzahl an entspre-
chenden Haftplätzen in den Ländern muss dafür signifikant erhöht werden. Der
Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren
Liegenschaften, darunter leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfü-
gung stellen. Die Zahl der Abschiebungen muss deutlich erhöht werden. Abschie-
bungen müssen täglich stattfinden. Abschiebungen auch nach Afghanistan und
Syrien werden regelmäßig durchgeführt.
4. Mehr Unterstützung für die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht: Der Bund
soll die Länder auch weiterhin beim Vollzug der Ausreisepflicht – etwa durch
Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen – unter-
stützen. Diese Unterstützung muss weiter ausgebaut werden. Überdies werden
Bundesausreisezentren geschaffen, um Rückführungen zu erleichtern. Die Bun-
despolizei muss die Befugnis erhalten, bei im eigenen Zuständigkeitsbereich auf-
gegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbe-
fehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen zu können.
5. Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder: Ausreisepflich-
tige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest
bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung
vollzogen werden kann. Aus diesem Arrest ist die freiwillige Ausreise ins Her-
kunftsland jederzeit möglich. Nicht mehr möglich darf hingegen eine Rückkehr
nach Deutschland sein.
Berlin, den 28. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Quelle https://www.bundestag.de/abstimmung

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