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Selbstbestimmungsgesetz beschlossen – Hüppe (CDU): Absurd und gefährlich

Selbstbestimmungsgesetz beschlossen – Hüppe (CDU): Absurd und gefährlich

Nach einer emotionalen Debatte hat der Bundestag am heutigen Freitag, 12. April, mit klarer Mehrheit das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen.

Der heimische CDU-Abgeordnete für den Wahlkreis Unna I, Hubert Hüppe, stimmte mit Nein. Er erklärt seine Beweggründe auf seiner Facebookseite wie folgt:

„Die Ampelparteien spalten unsere Gesellschaft und produzieren echte soziale Konflikte:
Das Geschlecht ist schließlich enorm wichtig, wenn es um individuelle Rechte und Pflichten geht, wie beispielsweise beim Arbeitsschutz, im Verteidigungsfall oder beim Zugang zu Schutzräumen für Frauen.

1️⃣ Die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Grüne wollen sogar Minderjährigen den Geschlechterwechsel ohne echte Beratung oder Begutachtung ermöglichen – das ist realitätsferner Wahnsinn.

2️⃣ Die Meldebehörden und deren Register müssen über solche Veränderungen nicht mehr in Kenntnis gesetzt werden – das lädt zum Missbrauch durch Verbrecher in Form von Identitätsverschleierungen ein!

3️⃣ Die Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird nicht durch die Bundesregierung gewährleistet – das ist verantwortungslos.
Die Sportverbände und die Betreiber von Fitnessstudios und Schwimmbädern werden mit den Schutzmaßnahmen alleine gelassen.
Nicht zuletzt deswegen lehnen Feministinnen das Gesetz ab.

4️⃣ Sie gefährden die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Es ist absurd, dass man jedes Jahr dann wieder das Geschlecht ändern kann.“

(https://www.facebook.com/share/eBfBTR3B9QbBPHEz/)

Der Geschlechtseintrag einer Person kann beim Standesamt damit künftig deutlich einfacher geändert werden.

Für trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, wird die Änderung des Geschlechtseintrags damit ein bloßer Verwaltungsakt.

Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das Amtsgericht. Teile der Vorschriften hat das Bundesverfassungsgericht aber mittlerweile verworfen.

Quellen: Hubert Hüppe MdB, Tagesschau.de

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • St. Gremling vor 7 Monaten

    Verwunderlich, dass H. Hüppe sich über den ideologischen Irrsinn der treibenden Kraft Paus zusammen mit den Grünen und SPD so aufregt.

    Jeder klardenkende in unserer Gesellschaft lehnt dieses Gesetzt ab und offensichtlich haben die Politiker wieder einmal selbst nicht begriffen welche Auswirkungen dieses realitätsferne Gesetzt vor allem für Kinder und jugendliche haben wird.

    Aber Merz denk ja ernsthaft über eine Koalition mit dieser Grünen Bagage nach.