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Frühere Linken-Ikone Wagenknecht fordert: Kein Geld mehr für abgelehnte Asylbewerber

Frühere Linken-Ikone Wagenknecht fordert: Kein Geld mehr für abgelehnte Asylbewerber

Die frühere Linken-Ikone und jetzige Politikern des nach ihr benannten Bündnisses BSW, Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht, hat eine drastische Verschärfung der deutschen Asylpolitik gefordert.

Asylbewerber, deren Antrag endgültig abgelehnt wurde und die keinen Schutzstatus genießen, sollen kein Geld mehr bekommen.

Überregionale Medien zitieren die Politikerin dazu wie folgt:

„Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.“

Wagenknecht argumentierte damit, dass kein anderes Land in der Europäischen Union Asylbewerbern auch nach ihrer Ablehnung dauerhaft so viel Geld zahle wie Deutschland.

Dass aktuell jeder dritte Asylsuchende in Europa nach Deutschland komme, liege auch daran, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“.

Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten.

„Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können.“

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten seit dem 1. Januar 2024 folgende Bedarfssätze:

  • Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt
  • Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro
  • Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben) 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro
  • Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro
  • Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro
  • Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) 180 Euro + 132 Euro = 312 Euro
  • Grundleistungen sollen den notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts decken (z.B.: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsgüter).
  • Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt ergänzen zusätzlich Mehrbedarfe für werdende Mütter. Das kann zum Beispiel Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung (zum Beispiel Windeln und eine Wickeltasche) sein.
  • Die Gesundheitsleistungen sollen Ihre gesundheitliche Versorgung gewährleisten, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind. Bei der gesundheitlichen Versorgung handelt es sich um die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt, wenn Sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden, erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen.
  • Die Sonstigen Leistungen richten sich insbesondere an spezielle Fälle. Das können besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für Bedürfnisse von Kindern sein, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe für behinderte Kinder. Auch möglich sind Leistungen für bestimmte Dolmetscherkosten und Kosten für die Beschaffung eines Passes.

Die Leistungen zur Existenzsicherung für Ausländerinnen und Ausländer werden nach einer erfolgreichen Antragstellung für die Zeit des Asylantragsverfahrens/der Duldung in Deutschland gezahlt.

Die Leistung kann ab dem Tag beantragt werden, an dem das Asylgesuch gestellt wurde. Der Anspruch erlischt nach einer finalen, negativen Entscheidung am Tag nach der Ausreise aus Deutschland.

Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten in Deutschland besteht grundsätzlich Anspruch auf Leistungen, die sich am gesamten Umfang des Zwölften Sozialgesetzbuches (zum Beispiel Sozialhilfe) orientieren. Diese Leistungen heißen Analogleistungen.

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