In Bergisch Gladbach kostet die Vollzeitbetreuung eines unter zweijährigen Kindes bis zu 1220 Euro im Monat – in Hamm 150 Euro.
Bei der Beteiligung der Eltern an den Kosten für die staatliche und staatlich geförderte Kindertagesbetreuung gehen die Länder sehr unterschiedliche Wege.
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die Betreuungskosten in den 82 größten Städten Deutschlands verglichen – 30 davon in Nordrhein-Westfalen. Dabei fällt auf, dass sich die Kosten für Eltern extrem unterscheiden. Ausschlaggebend ist der Wohnort.
In Nordrhein-Westfalen gilt für Kita-Plätze eine Staffelung nach Einkommen der Eltern und Alter des Kindes. Die genauen Kosten legt dabei jede Kommune selbst fest. Dadurch ergeben sich große Kostensprünge.
Kinder unter zwei Jahre
Am teuersten ist die Betreuung für unter zweijährige Kinder. Während Spitzenverdiener in Bergisch Gladbach bis zu 1.220 Euro im Monat zahlen, ist die Kinderbetreuung für Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro im Jahr kostenfrei.
Für Familien mit einem gemeinsamen Einkommen von 75.000 Euro im Jahr liegen die Betreuungskosten im Schnitt bei 387 Euro im Monat. In Hamm ist es für diese Einkommensgruppe am günstigsten – mit 97 Euro für einen Vollzeitplatz. Am teuersten ist es für Eltern in Leverkusen mit 570 Euro.
Zum Vergleich hier: die Elternbeiträge in der Kreisstadt Unna.
Kinder über drei Jahre
Die meisten Kinder gehen ab drei Jahren in einen Kindergarten. Hier liegen die Durchschnittskosten für Familien mit 75.000 Euro Bruttoeinkommen bei 258 Euro im Monat. Aber auch hier gibt es massive Unterschiede.
In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie ab dem Jahr 2027 im Saarland ist diese vollständig gebührenfrei. Lediglich Zusatzleistungen, wie die Verpflegung, werden den Familien hier in Rechnung gestellt. In Rheinland-Pfalz gilt dies ebenfalls ab dem zweiten Geburtstag des Kindes und in Hamburg für eine Grundbetreuung im Umfang von fünf Stunden am Tag, wobei hier anders als in allen anderen Ländern in den Kitas ein kostenfreies Mittagessen angeboten wird.
In einigen weiteren Ländern ist nur die frühkindliche Betreuung kostenpflichtig. So werden in Bremen und in Niedersachsen mit einer Beschränkung auf acht Stunden am Tag sowie ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 in Brandenburg für die Betreuung von Kindern im Alter ab drei Jahren keine Gebühren erhoben. In Hessen gilt dies ebenfalls, aber nur für eine Betreuung im Umfang von bis zu sechs Stunden. Die letzten beiden Kitajahre vor Schuleintritt sind in Nordrhein-Westfalen und Thüringen beitragsfrei. In den verbleibenden fünf Ländern existiert keine landesrechtlich geregelte Gebührenfreiheit.
Jedoch hat beispielsweise die Stadt Heilbronn in Baden-Württemberg auf eigene Kosten die Kitabeiträge für Kinder im Alter ab drei Jahren vollständig abgeschafft. In München ist dies für die an der Münchner Förderformel teilnehmenden Einrichtungen ebenfalls der Fall, wobei das Land Bayern die Reduktion der Elternbeiträge gezielt bezuschusst. Auf Bundesebene ist geregelt, dass die Betreuung für Familien, die staatliche Transferleistungen, inklusive des Wohngelds, beziehen, kostenfrei angeboten werden muss, was auch durch ein entsprechendes Zuschussmodell realisiert werden kann.
Betrachtet man die Ausgestaltung der Gebührenordnungen in den Großstädten mit über 100.000 Einwohnern, zeigen sich sehr unterschiedliche Herangehensweisen. So arbeiten diese teilweise mit einheitlichen und teilweise mit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien gestaffelten Sätzen. Ist Letzteres der Fall, legen sie wiederum unterschiedliche und zum Teil sehr spezifische Einkommensbegriffe zugrunde, was einen Vergleich sehr aufwändig macht.
Zudem differenzieren sie teilweise zwischen Kindern im Alter unter und ab drei Jahren und teilweise zwischen Kindern im Alter unter und ab zwei Jahren. In manchen Fällen ist auch das Abgrenzungskriterium, ob die Kinder eine Kindergarten- oder Krippenbetreuung erhalten. Wo die Betreuung für die Eltern besonders teuer ist, lässt sich so nicht pauschal sagen, sondern hängt stark vom Alter des Kindes und der Einkommensposition der Eltern ab. Dabei kommt auch noch hinzu, dass die kommunalen Gebührenordnungen nicht in allen Bundesländern auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft gelten, auf die ein großer Teil des Betreuungsmarktes entfällt.
Wollte man die Familien in Deutschland bei der Beteiligung an den Kosten für die institutionelle Betreuung gleichbehandeln und niemanden schlechterstellen, müsste man die Kitagebühren bundesweit vollständig abschaffen. Ob man das vor dem Hintergrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der Verbesserungsbedarfe bei der Qualität der Betreuung, die mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sind, als sinnvoll erachtet, ist eine Ermessensfrage.
In jedem Fall sollte jedoch auf Ebene der Länder auf einen Abbau der bestehenden Ungleichbehandlung hingewirkt werden. Dabei müssen auch die angebotenen Buchungszeiten mit in den Blick genommen werden, da es für die Familien aus finanzieller Sicht sehr ungünstig sein kann, wenn sie eine weit größere Betreuungsleistung kontrahieren müssen, als sie eigentlich in Anspruch nehmen wollen. Zudem muss darauf geachtet werden, dass sich die Kitagebühren einfach administrieren lassen, was auch beinhaltet, dass von den Eltern möglichst wenige Nachweise und nicht einfach zu machende Angaben eingefordert werden.
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