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Dortmunds Grund- und Gewerbesteuer im 9. Jahr unverändert – Mehr Geld fürs Straßenflicken – Entlastung für Eltern/Alleinerziehende

Dortmunds Grund- und Gewerbesteuer im 9. Jahr unverändert – Mehr Geld fürs Straßenflicken – Entlastung für Eltern/Alleinerziehende

(Ratssitzung der Stadt Dortmund vom 22. Februar 2024. Bild: Stadt Dortmund / Niklas Kähler)

„Entlastung für Eltern und Alleinerziehende sowie Verzicht auf Steuererhöhungen“:

So titelt die Stadt Dortmund die Kernpunkte zum Haushalt 2024, der am Donnerstag, 22. 2., in der Ratssitzung beschlossen wurde. Ablehnend votierten FDP/Bürgerliste und AfD.

„Erneut ist es gelungen, die Bürger nicht stärker zu belasten“, hebt die Stadt hervor. Damit bleiben die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer unverändert auf dem Stand von 2015.

  • Die wichtige Grundsteuer B, die für alle Immobilieneigentümer und Mieter anfällt, betragt in Dortmund 610 v. H. (Vergleich: Unna verlangt 835).
  • Die Gewerbesteuer, die Unna im kommenden Jahr um 23 Prozent auf fast 600 Punkte erhöhen will, bleibt in Dortmund bei 485 Punkten.

Ergänzend stellte die Politik erfolgreich den Antrag, die Freigrenze der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und außerunterrichtliche Betreuungsangebote anzuheben.

Demnach müssen Eltern künftig erst ab einem Jahreseinkommen von über 42.000 Euro zahlen. Familien und Alleinerziehende in Dortmund mit geringem sowie mittlerem Einkommen werden  deutlich entlastet.

Investitionszuschuss für das Klinikum Dortmund

Insgesamt 40 Millionen Euro werden auf Wunsch der Politik in die Entwicklung des Dortmunder Klinikums investiert. Hierzu gehört auch der Neubau der Kinderklinik.

Mehr Mittel gibt es auf Wunsch der Fraktionen außerdem für weitere Spezialkolonnen zur schnellen Beseitigung von Straßenschäden und für den Ausbau des Kommunalen Ordnungsdienstes.

Zugunsten von Kindern wurde ein Modellprojekt für Schulen mit einem hohen Sozialindex beschlossen, die künftig mehr Schulbegleiter erhalten sollen. Die Klassenhelfer*innen werden Kinder unter anderem in der Sprachvermittlung unterstützen und pädagogisch begleiten.

Gesichert im Haushalt wurde zudem, dass Kinder und Jugendliche in den Sommerferien kostenlos die Dortmunder Freibäder besuchen können und DO-Pass-Inhaber ermäßigten Eintritt in die Hallenbäder erhalten.

Die Politik setzte sich auch für den Ausbau der Schwimmförderung und für die Förderungen von Dachbegrünungen und Photovoltaik ein.

Ausgleichsrücklagen entlasten städtischen Haushalt

Corona, Ukrainekrieg, Migration, wirtschaftlicher Wachstumseinbruch und demographischer Wandel: Multiple akute Krisen, Krisennachwirkungen und internationale Entwicklungen gehen auch nicht an Dortmunds Haushalt vorbei.

Somit weist die Haushaltssatzung einen Fehlbedarf von rund 185,5 Millionen Euro für 2024 aus. Dieser wird über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

Die Ausgleichsrücklage konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden und beträgt (Stand 1. Januar 2024) rund 317,6 Mio. Euro.

Doch auch in den kommenden Haushaltsjahren bleiben die Mehrausgaben gesichert. Positiv wirken sich auf die Finanzen die hohen jährlichen Ausschüttungen durch die Stadttochter DSW21 aus. Für 2024 kalkuliert die Stadtverwaltung mit einer Ausschüttung von 50 Millionen Euro. Die Ausschüttungen der DSW21 sollen nach dem Prinzip „Schütt-aus-Hol-zurück“ laufen, also mit einer späteren Rückzahlung an die Stadttochter.

Ab 2025 wird mit einer Ausschüttung von 150 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Schon zur Haushaltsplanung 2025 wird es indes eine immense Herausforderung sein, dass die Ausschüttung im Planjahr 2028 wieder entfällt.

Generell positiv auf den Haushalt wirken hohe Gewerbesteuererträge, Gewinne aus dem Sondervermögen, Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds und die gute Entwicklung der Einkommenssteuer. Stark profitiert die Stadt auch vom Verkauf des Energieunternehmens STEAG. Trotz dieser positiven Faktoren ist es aber absehbar, dass für die Haushaltsplanung 2025 und die folgenden Planjahre zwingend Potenziale für mehr Erträge erschlossen werden müssen.

Große Belastungen aus dem Haushalt „isolieren“

Zugunsten der Dortmunder Finanzen wirkt sich eine NRW-Regelung aus, die im Zuge der Krisenzeiten geschaffen wurde. Ihr zufolge können große Haushaltsbelastungen als Folge der Pandemie bis 2023 – und Haushaltsbelastungen als Folge des Krieges in der Ukraine von 2023 bis 2025 isoliert werden. Die entsprechenden Summen belasten damit zunächst nicht den städtischen Haushalt, sondern die Belastung erfolgt in Form einer Abschreibung über 50 Jahre zeitversetzt und zeitlich gestreckt.

Quelle Dortmund.de

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