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Lesermeinung: Schwarz-Rot-Senf oder Schwarz-Rot-Gold?

Lesermeinung: Schwarz-Rot-Senf oder Schwarz-Rot-Gold?

„Das Bekenntnis zu Schwarz-Rot-Gold ist Ausdruck eines starken Eintretens für den demokratischen Grundkonsens der Gesellschaft, und dieser liegt in erster Linie in den im GG festgeschriebenen Grundrechten. Das Ablehnen oder gar das Verbot der schwarz-rot-goldenen Flaggen bei den Demos gegen rechts überlässt hingegen denjenigen das Feld, denen man vorwirft, diesen Grundkonsens zu untergraben.“

Anlässlich der bundesweiten Demonstrationen „gegen Rechts“, „für Demokratie und Vielfalt“ und gegen die AfD verfasste dieser Leser aus Soest folgenden Leserbrief.

„Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“, heißt es nüchtern in Artikel 22, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Erblickt man diese Farbenkombination vor Regierungs- und Verwaltungsgebäuden, in der Fankurve bei Länderspielen, auf Schützenfesten oder bei sonstigen Feierlichkeiten, vor deutschen Botschaften oder gar in Feldlagern der Bundeswehr im Ausland, kann man zumeist gewiss sein, dass sich die Menschen dort – unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Positionierung zu politischen Einzelfragen – mit den im GG niedergeschriebenen Artikeln identifizieren können: das Recht auf Leben, Art. 2 (2); Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung von Mann und Frau, Art. 3 (1, 2); Meinungs- und Pressefreiheit, Art. 5 (1); Versammlungsfreiheit, Art. 8 (1); Asylrecht, Art. 16.

Verstörend ist deshalb das auch 75 Jahren nach Verabschiedung des GG immer noch zu beobachtende Fremdeln mit dieser Flagge nicht nur in weiten Teilen der Bevölkerung, sondern auch bei nicht wenigen politischen Entscheidungsträgern.

Vereidigungen von Bundeswehrsoldaten, bei denen ausgewählte Soldaten ihre Hand zum feierlichen Gelöbnis auf die Bundesflagge legen, finden überwiegend in für die Öffentlichkeit unzugänglichen Kasernen statt. Bundesminister Habeck stellte 2010 fest, dass „schwarz-rot-gold“ nicht nur ein „ziemlich hässliches Arrangement“ sei, sondern bemerkte mit einer vermeintlich überhöhten „intellektuellen Redlichkeit“, dass dieser „Partypatriotismus“ immer noch besser als „Blut und Boden“ sei. Selbst Alt-Kanzlerin Angela Merkel wies ein ihr gereichtes Deutschlandfähnchen auf der CDU-Wahlparty 2013 schroff zurück.

Das Sichten einer schwarz-rot-goldenen Fahne ist bei den aktuellen Wohlfühldemos gegen rechts nicht nur eine Seltenheit, sondern bewirkt bei nicht wenigen Bürgern „aus der Mitte der Gesellschaft“ zumindest ein ungutes emotionales Grundrauschen und der Fahnenträger kann sich der Begleitung skeptischer Blicke sicher sein.

Wohler fühlen sich die meisten Demonstranten dann doch in einem bunten Farbenwirrwarr: Regenbogenfahnen nebst Palästinenser- und Israelflaggen, AntiFa-Fahnen in Kombination mit sonstigen wehenden Stofffetzen, auf denen mal mehr, zumeist aber weniger kreative Zweizeiler zum Besten gegeben werden, die eine mutige Erhebung gegen rechts versinnbildlichen sollen.

Vielfach mutiger waren dann doch die deutschen Bürger mit ihrem Aufbegehren vor 175 Jahren, denen die Obrigkeit strengstens untersagte, sich öffentlich zu versammeln. Nicht nur darüber setzten sich die Bürger 1848/49 hinweg. Sie verschriftlichten in der schwarz-rot-golden geschmückten Frankfurter Paulskirche Grundrechte, die genau 100 Jahre später und in weiten Teilen wortwörtlich Aufnahme in das GG fanden.

Der Farbendreiklang der Paulskirche sollte an die schwarz-rot-goldenen Uniformen des 1813 ausgehobenen Lützow-Regiments erinnern. In diesem fanden sich Freiwillige aus fast allen deutschen Teilstaaten ein, die in den Befreiungskriegen die napoleonischen Besatzungstruppen bekämpften und sich dadurch die Unabhängigkeit Deutschlands erhofften. Napoleon wurde besiegt. Die Revolution scheiterte hingegen. Manch Revolutionär wurde für seinen mutigen Einsatz für Menschen- und Bürgerrechte auf Geheiß der Obrigkeit hingerichtet.

Die von den schwarz-rot-goldenen Farben getragenen nationalen und liberalen Ideen konnten nur im Verborgenen den nationalistisch, kaiserlichen Obrigkeitsstaat überdauern, dessen farblicher Akkord in Schwarz, Weiß und Rot zumindest zu 2/3 von der Strenge Preußens geprägt wurde. Dies führte Deutschland und Europa in nicht unwesentlichem Maße in die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts. Diejenigen, die sich nach dem großen Krieg und nach dem großen Sterben an das Vermächtnis der 48er erinnerten, erhoben 1919 die schwarz-rot-goldene Flagge zu einer kurzen Scheinblüte, die nicht wenige mit ihrem Leben bezahlten.

Matthias Erzberger, der im November 1918 dem sinnlosen Durchhalten an den Fronten mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes ein Ende setze, wurde 1921 am Boden liegend mit zwei von Nationalisten abgefeuerten Schüssen in den Kopf hingerichtet. Auch der demokratisch gewählte und sich um einen Ausgleich mit den einstigen europäischen Feinden einsetzende deutsche Außenminister, Walther Rathenau, ereilte das Schicksal Erzbergers.

Er wurde 1922 nach nur vier Monaten im Amt von Rechtsradikalen erschossen. Nach der „Machtergreifung“ 1933 erwiesen die Nationalsozialisten diesem Anschlag auf die Demokratie eine groteske Ehrung, indem Gedenktafeln an die Mörder des jüdischen Politikers enthüllt wurden. Ein Gedenken an Rathenau, der trotz Warnungen vor Anschlägen einen gesonderten Polizeischutz ablehnte, wurde hingegen bei Strafe verboten.

Das nie genug geschätzte schwarz-rot-goldene Tuch verschwand derweil in den meisten Haushalten auf den Dachböden und der Zivilisationsbruch begann. Die Nationalsozialisten diskreditierten dieses Symbol für Einigkeit, Recht und Freiheit als „schwarz-rot-senf“ und öffneten damit sprachlich einen offenen Assoziationsraum für Angstfantasien. Von nun an prägten die Farben der Unterdrückung sowohl Regierungs- und Verwaltungsgebäude als auch ganze Straßenzüge im Deutschen Reich. Ein schwarzes Hakenkreuz in einem weißen Kreis symbolisierte auf blutrotem Grund nunmehr den Terror, der von Deutschland ausging.

Wenngleich sich die frühe Bundesrepublik mit einer Distanzierung zur NS-Zeit schwertat, so erhoben die Gründerväter und -mütter der BRD die Farben Schwarz, Rot und Gold zum Adjutanten des GG, das bis zum heutigen Tag den demokratischen Grundkonsens der Gesellschaft verkörpert und garantiert.

Die Ablehnung oder gar das Verbot dieser Symbolik von selbsternannten Demokraten bei den Demos gegen rechts beurkundet nicht nur eine vollumfängliche und verstörende Geschichtsvergessenheit, sondern eine regelrechte Geschichtsahnungslosigkeit. Auf AfD-Parteitagen und Kundgebungen ist die schwarz-rot-goldene Flagge unübersehbar, was angesichts kruder Ideen nicht weniger Parteimitglieder zumindest einen faden Beigeschmack hinterlässt.

Dabei stinkt mitunter der Fisch im wahrsten Sinne des Wortes vom Kopfe her. So ist gewählten Volksvertretern, wie dem jungen grünen Gesicht im Bundestag, Emilia Fester, gerade noch bekannt, dass es einen Bismarck-Hering gibt.  Dass dessen Namensgeber Reichskanzler war, kommentiert diese süffisant mit einem knappen „witzig“.

Das Gründungsjahr der Bundesrepublik ist der 25jährigen Abgeordneten ferner gänzlich unbekannt. Deren Parteifreundin, Annalena Baerbock, angetrieben durch ein verengtes Geschichtsbild, ordnete als eine ihrer ersten Amtshandlungen als Chefin des Außenministeriums die Umbenennung des traditionsreichen „Bismarck-Zimmers“ in „Saal der deutschen Einheit“ an. Sie verstörte damit nicht wenige Diplomaten, die ihr von Amtswegen zwar weisungsgebunden sind, die ihr allerdings ohne Frage nicht nur durch historischen Sachverstand weit überlegen sind.

Schwer erträglich ergießen sich weitere historische Äußerungen der deutschen Chefdiplomatin über die deutsche Öffentlichkeit. So definiert die nach Selbstauskunft „von Hause aus dem Völkerrecht stammende“ Außenministerin mit einer kaum noch zu überbietenden kindlichen Naivität „Solidarität“ als „Zärtlichkeit der Völker“. Dabei beruft sie sich ohne einen Hauch von Distanz auf Che Guevara, der wohl nur von Hausbesetzern oder linken Gestrigen derart kritiklos eingeordnet werden dürfte.

Es bedarf deutlich mehr nüchternen Sachverstandes und erheblich weniger Emotionalität, um die Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen. Dies möchte man sowohl und insbesondere den demonstrierenden Bürgern als auch deren politischen Vertretern wünschen.

Dies setzt als allererstes voraus, sich der eigenen Geschichte bewusst zu werden.

Das Bekenntnis zu Schwarz-Rot-Gold ist Ausdruck eines starken Eintretens für den demokratischen Grundkonsens der Gesellschaft, und dieser liegt in erster Linie in den im GG festgeschriebenen Grundrechten. Das Ablehnen oder gar das Verbot der schwarz-rot-goldenen Flaggen bei den Demos gegen rechts überlässt hingegen denjenigen das Feld, denen man vorwirft, diesen Grundkonsens zu untergraben.“

  • Jens Hanfland, Soest

Kommentare

WORDPRESS: 6
  • […] Anlässlich der bundesweiten Demonstrationen „gegen Rechts“, „für Demokratie und Vielfalt“ und gegen die AfD verfasste dieser Leser aus Soest einen Meinungsbeitrag, den Sie HIER auf unserer Partnerseite Ausblick am Hellweg lesen können. […]

  • schmunzler vor 9 Monaten

    Interessant war, das bei der Demo gegen Rechts in Berlin letzten Samstag die Deutschlandflagge verboten war, während sie immer im Hintergrund auf dem Reichstag unseres Parlamentes wehte. Selber habe ich sie noch nie in der Hand gehalten, aber das sie nun immer mehr durch die neue linke Regenbogenflagge ersetzt werden soll, die undifferenziert für alles Mögliche steht, ist mir unheimlich. Wer zum Beispiel dem Einladungsflyer zur Demo nach Fröndenberg für Demokratie folgt, der fast nur aus der Regenbogenflagge besteht, protestiert faktisch auch für das Gendern, dem Autoverbot und Einschränkungen durch Klimamaßnahmen. Ursprünglich steht die Regenbogenflagge seit Anfang der 60er Jahre rein für die internationale Friedensbewegung, die jegliche Waffeneinsätze und Kriege verneint. Sie ist „gedreht“ worden. Wenn eine aktuelle Regierung alle unter ihrer neuen eigenen politischen „Nationalflagge“ vereinen will, sollte man grundsätzlich skeptisch werden!

  • Dr. Gerd Ruemmler vor 8 Monaten

    Siehe mein Kommentar zu Ihrem Leserbrief in der FAZ.

    • St. Gremling vor 8 Monaten

      Ein Link wäre hilfreich, besser noch ihren Kommentar der FAZ hier auf der Seite zu veröffentlichen.
      Ansonsten ist ihr Kommentar mit dem Hinweis auf einen Kommentar in der FAZ wohl nicht ernst gemeint.

    • Jens Hanfland vor 8 Monaten

      Lieber Herr Dr. Ruemmler,
      ich kann leider keinen Kommentar in der F.A.Z. zu meinem Leserbrief finden, bin aber durchaus an Ihrer Meinung interessiert. Sie können mich erreichen unter hanfland[at]mg-werl.de
      Jens Hanfland