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Kreis Soest verhängt „Überflugverbot für zivile Drohnen über Hochwassereinsatzgebieten“

Kreis Soest verhängt „Überflugverbot für zivile Drohnen über Hochwassereinsatzgebieten“

❗️🚫Flugverbot für zivile Drohnen über den Einsatzorten 🚫

Der Kreis Soest will gegen private Drohnen über den Hochwassergebieten vorgehen. In einem Facebookpost verhängt er eine Verbot.

„In den letzten Tagen waren viele zivile Drohnen in der Luft, um Fotos und Videos von der Hochwassersituation in Lippstadt aufzunehmen.

Von der Einsatzleitung der Feuerwehr Lippstadt ist seit Tagen die Drohneneinheit Kreis Soest eingesetzt, um die Situation im Hochwassergebiet durch Drohnen aufzuklären.

Und deren Arbeit wird durch die zivilen Dohnen leider erheblich behindert!

Deshalb machen wir auf Folgendes aufmerksam:

Es ist verboten, mit zivilen Drohnen über die Hochwasser-Einsatzstellen im Kreis Soest zu fliegen. Das hat die Einsatzleitung entschieden.

Dadurch soll nicht nur die reibungslose Arbeit der Drohneneinheit Kreis Soest gewährleistet werden. Nötig ist das Verbot auch zum Schutz der Rettungskräfte und der Privatsphäre von Betroffenen.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 21h Absatz 3) Abschnitt 11) der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Quelle: Drohneneinheit Kreis Soest

 

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • Digitale Plattform
    Unbemannte Luftfahrt:  keine Flugverbote eingetragen. 
    NOTAM (DFS) keine Einrichtung eines ED-Rs

    21h abs. 3 abschnitt 11 spricht nur vom Abstand halten.