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Nicht mehr hinter Gitter: SPD will Schwarzfahren entkriminalisieren

Nicht mehr hinter Gitter: SPD will Schwarzfahren entkriminalisieren

Die SPD fordert eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Personennahverkehr.

Die SPD-Bundestagsfraktion veröffentlichte am Dienstag auf ihrer Webseite ein Positionspapier. Darin fordern sie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, „den Tatbestand der Leistungserschleichung in § 265a StGB ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch [zu] streichen und das Fahren ohne Fahrschein so [zu] entkriminalisieren”.

In der Vergangenheit sprachen sich auch die Linkspartei und die Grünen dafür aus.

Die SPD argumentiert, dass es sich beim Schwarzfahren meist um einen „Bagatellschaden” im Wert eines Einzeltickets von ca. ein bis vier Euro handle. Angesichts dessen sei die Kriminalisierung „unverhältnismäßig”.

Zudem verwies die SPD auf die unnötige Überlastung der Justiz. Schätzungen zufolge würden „über 6.000 Menschen” wegen Schwarzfahrens inhaftiert werden, die Kosten dafür trage der Staat.

Das bereits erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro, das beim Schwarzfahren anfällt, hätte der SPD zufolge genug Abschreckungswirkung.

Dieser Anspruch könne auch ohne strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktion durchgesetzt werden.

Der „Verband Deutscher Verkehrsunternehmen” (VDV) kritisiert den SPD-Vorstoß. „Die politische Antwort auf Fahrgäste ohne Ticket kann nicht lauten, geltendes Recht zu ändern”, sagte VDV-Geschäftsführer Alexander Möller kürzlich im Spiegel. „Nach dieser Logik müsste man auch Ladendiebstähle für Grundnahrungsmittel aus dem StGB herausnehmen.”

Letztes Jahr erwog Buschmann laut WDR, Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabzusetzen, und kündigte eine Überprüfung an. Dabei stellte er auch eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe in Aussicht, die beim Nichtzahlen von Geldbußen fällig werden kann.

Quelle Civey

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