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Ab Januar soll es 12 % mehr Bürgergeld geben – Deutlich mehr nichtdeutsche als deutsche Empfänger

Ab Januar soll es 12 % mehr Bürgergeld geben – Deutlich mehr nichtdeutsche als deutsche Empfänger

(Um 61 Euro soll das Bürgergeld ab Januar 2024 für einen alleinstehenden Empfänger monatlich angehoben werden. Auch die Sätze für Ehepartner und Kinder im Haushalt werden nach dem Willen der Bundesregierung deutlich erhöht. - Foto Ausblick)

Rund  5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen aktuell Bürgergeld, die Nachfolge-Transferleistung von Hartz IV.

Ab Januar soll das Bürgergeld deutlich steigen.

Wie das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch (13. 9.) beschloss, sollen Alleinstehende 61 Euro im Monat mehr bekommen. Das wären 563 Euro im Monat. Dazu kommen Miet- und Heizkosten. 

Die Steigerung entspricht einem Plus von 12 Prozent.

 Demnach steigt der Satz

  • für Alleinstehende auf 563 Euro (plus 61 Euro)
  • für mit Partnern zusammenlebende Erwachsene auf 506 Euro (von bisher 451 Euro)
  • für Jugendliche (14-17 Jahre) von 420 auf 471 Euro,
  • für Kinder (7-13) auf 390 Euro (Plus 42 Euro),
  • für unter 7-Jährige auf  357 Euro (plus 39 Euro).

Den Bundeshaushalt und damit den Steuerzahler belastet die Erhöhung ab dem 1. 1. 2024 um zusätzlich 4,3 Milliarden Euro.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, rechtfertigt die deutliche Anhebung damit, dass das Bürgergeld auch in Zeiten hoher Inflation das Existenzminimum sichere. CDU/CSU sind gegen die Anhebung, sprechen von einem falschen Signal an Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten und ebenfalls unter der Inflation leiden.

CDU-Chef Friedrich Merz etwa kritisierte, es gebe ein Problem mit dem Lohnabstandsgebot, nach dem Sozialleistungen spürbar unter den Löhnen liegen sollen. Arbeitsanreize sollten nicht verloren gehen, Arbeit solle sich lohnen.

AfD-Chefin Alice Weidel hatte das Bürgergeld als „Migrationsmagnet“ bezeichnet, Linke und Sozialverbände kritisierten die Anhebung dagegen mit Blick auf die hohen Lebensmittel und Energiepreise als zu spät und zu niedrig.

Empfängerquoten der Leistungen nach SGB II nach Nationalität, 2005 – 2022

Im Jahr 2022 waren 8,0 % der Bevölkerung im Alter zwischen 0 Jahren und der Regelaltersgrenze, also etwa jeder 12. Bürger, zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen.

Das Risiko, Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, ab Januar 2023: Bürgergeld) beantragen zu müssen, ist in der Bevölkerung allerdings nicht gleich verteilt. So zeigen sich deutliche Abweichungen, wenn nach der Staatsangehörigkeit differenziert wird.

Die Abhängigkeit der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von Leistungen nach dem SGB II liegt im Jahr 2022 mit 4,7 % deutlich unterhalb der Empfängerquote der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit 18,6 %. Dies war auch in den vorhergehenden Jahren der Fall.

Während die Quote der Personen mit deutschem Pass seit dem Jahr 2006 kontinuierlich sinkt, zeigt sich bei den Personen ohne deutschen Pass in der Tendenz ein wechselvolle Entwicklung. Insbesondere vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 kam es zu einem deutlichen Anstieg auf 19,7 %.

im Nachgang der starken Zuwanderung von Flüchtlingen der vorhergehenden Jahre (vgl. Abbildung VII.27). Seit dem Höhepunkt im Jahr 2017 war wieder ein Rückgang zu verzeichnen.

Im Jahr 2022 kam es erneut zu einem starken Anstieg auf 18,6 %. Dies dürfte mit der starken Fluchtbewegung der Ukrainer zu tun haben,
nachdem ihr Land ab Februar 2022 durch Russland angegriffen wird. Grundsätzlich werden Flüchtlinge nach Antrag auf Asyl über das Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt bis Asyl gewährt wird. Für Flüchtende aus der Ukraine wurde jedoch Abweichendes beschlossen: Ab Juni 2022 erhalten sie Leistungen der Grundsicherung, sofern sie einen Aufenthaltstitel (nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) bzw. nach Antrag des Aufenthaltstitels vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung vorweisen können. Somit zeigt sich die Fluchtbewegung der Ukrainer*innen deutlich schneller in den Zahlen des SGB II-Bezugs als es bei früheren Fluchtbewegungen der Fall war.

Die Ursachen für die hohe Grundsicherungsbedürftigkeit von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind vielschichtig:

– Die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit ist hoch (vgl. Abbildung IV.85),
– teilweise ist die Nichterwerbstätigkeit der Ehefrauen stärker ausgeprägt,
– die im Schnitt höhere Kinderzahl in den Familienhaushalten führt zu zusätzlichen Einkommensbelastungen,
– soweit die Betroffenen erwerbstätig sind, weisen sie häufiger unterdurchschnittliche Verdienste auf und sind häufiger
auf Einkommensaufstockungen angewiesen.
Die oft prekäre Lebens- und Einkommenslage von Menschen ohne deutschen Pass macht sich auch in den hohen Armutsrisikoquoten bemerkbar.

Neben dem Unterschied nach Nationalität sind auch Unterschiede zwischen Regionen und dem Lebensalter Hintergrund.

Was ist das Bürgergeld?

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Mit seiner Einführung, so die Bundesregierung auf ihrer Website, habe die Ampel

„… eine große Sozialreform auf den Weg gebracht: Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Ziel ist vor allem, sie in dauerhafte Jobs zu vermitteln.“

Wichtige Regelungen, die seit 1. Juli gelten

Weiterbildung

Mit dem Bürgergeld wird die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“.

  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
  • Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
  • Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.

Kooperationsplan

Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ab. Er dient als „roter Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung.

Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann ein neues Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

Ganzheitliche Betreuung – „Coaching“

Wer Bürgergeld bezieht, kann eine umfassende Betreuung (Coaching) als neues Angebot in Anspruch nehmen. Es hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Auch jungen Menschen, die eine Ausbildung beginnen, soll ein Coaching ermöglicht werden.

Freibeträge für Erwerbstätige

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 statt bisher 20 Prozent angehoben. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.

Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.

Wichtige Regelungen, die seit 1. Januar gelten

Erhöhung der Regelbedarfe

Mit dem Bürgergeld wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt: Die Bedarfe werden seit 1. Januar 2023 nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Dazu werden zusätzlich die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Seit Jahresanfang erhält etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro – 53 Euro mehr als bisher.

Karenzzeit bei Wohnen und Vermögen

Damit sich die Leistungsberechtigten auf die Arbeitssuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, wenn Wohneigentum weiterhin selbst genutzt wird.

Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in der Karenzzeit zudem Erspartes behalten dürfen. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze jeweils bei 15.000 Euro. Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird eine entbürokratisierte Vermögensprüfung vorgenommen.

Kein Vermittlungsvorrang mehr

Der sogenannte Vermittlungsvorrang wurde aufgehoben, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert.

Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate.

Mehr Details zu den Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.

 

Kommentare

WORDPRESS: 5
  • Andreas Meyer vor 8 Monaten

    Der Mindeslohn wird zum 1 januar 2024 nur um 41cent angehoben das finde ich eine frechheit bei den explodierenden kosten
    das Bürgergeld wird dann gleich um 12 % angehoben, da lohnt sich kaum noch das arbeiten
    Unser poltiker sind die reinsten lügener die haben ja ihr geld fürs nix tun in der tasche

  • Titel auf Bildzeitungsniveau. Aber da wird erreicht, was erreicht werden soll. Es wird immer nach unten getreten.

    • Hallo seph zu, der Titel beschreibt Fakten, deren Quelle die Bundesregierung und das Sozialministerium sind. Wenn Sie mit Fakten nicht klarkommen, sollten Sie Ihren kostenlosen Informationsbedarf woanders decken. Beste Grüße von der Redaktion.

  • St. Gremling vor 8 Monaten

    Die Steigerung vom Hartz4 Regelsatz in 2022 zur Bürgergelderhöhung 1.1.24 ist eine Erhöhung von 449€ auf 563€, somit +114€ monatlich und damit eine Steigerung von 25,4%.

    Eine Steigerung innerhalb von 12 Monaten von der ein steuerzahlender Bürger, der diesem Unsinn der HAmpel Koalition finanziert, nur träumen kann unabhängig von den weiteren, positiv erhöhten Rahmenbedingungen zu Hartz4.

    Damit liegen die Sozialleistungen europaweit unangefochten an der Spitze, selbst im Vergleich zu skandinavischen Ländern.

    Wer will da im Mindestlohnbereich noch arbeiten gehen??