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190 Tiere geschächtet – Demo vor Gericht: Tierschützer fordern Gefängnis für „Höllenschlachter von Selm“

190 Tiere geschächtet – Demo vor Gericht: Tierschützer fordern Gefängnis für „Höllenschlachter von Selm“

(Screenshot: SOKO Tierschutz.)

Der Prozess um fast 200 geschächtete Tiere in Selm startete vorige Woche mit einem Teilgeständnis.

Heute, am 8. September, demonstrierten Tierschützer vor dem Amtsgericht in Lünen und forderten eine mehrjährige Haftstrafe.

Auf dem Schlachthof Prott in Selm sollen 190 Rinder und Schafe grausam ohne Betäubung getötet worden sein – wir berichteten ausführlich über diesen Tierquälerskandal.

Das sogenannte Schächten ist in Deutschland verboten.

Angeklagt ist neben dem Chef ein Vater mit seinen beiden Söhnen. Der Vater hatte gestanden, dass er Tiere den Hals aufschnitt und ausbluten ließ.  Seine Söhne bestätigten, die Tiere dabei festgehalten zu haben.

Der Chef des Schlachhofs Prott ist  möglicherweise dauerhaft verhandlungsunfähig. Er war beim Prozessauftakt nicht dabei.

Die Organisation „Soko Tierschutz“ hatte im vorletzten Sommer fürchterliche  Bilder und Videos von illegalen Schächtungen öffentlich gemacht.

Der Betrieb wurde geschlossen, Mitarbeiter bekamen Berufsverbote. Es kam zur Anklage vor Gericht.

Konkret geht es im Prozess um Taten im Februar und März 2021. Rund 190 Rinder und Schafe waren betroffen.

Heute Schächtprozess im Fall Prott Selm

Das Amtsgericht Lünen verhandelt heute ab 10.00 Uhr gegen die Verantwortlichen (zumindestens die, die sich nicht als verhandlungsunfähig erklärt haben) des täglichen Massen-Schächtens, von dem beim Veterinäramt niemand etwas bemerkt haben will.

Pressemitteilung des SOKO Tierschutz:

„Im Schlachthof Prott wurde systematisch täglich und ausschliesslich geschächtet. Hunderte Tiere, vor allem Schafe und auch Rinder, erlebten das Aufschlitzen und Ausbluten bei vollem Bewusstsein. Die Behörden wollen davon nichts mitbekommen haben.

Nun stehen mehrere Verantwortliche am Amtsgericht Lünen wegen Tierquälerei vor Gericht, denn betäubungsloses Schlachten ist in Deutschland bis auf seltene Ausnahmen verboten.

„Wir fordern nicht weniger als die Höchststrafe, also drei Jahre Gefängnis. Speziell für die zwei einheimischen Chefs, die das perfide System organisiert haben. Leider stehen die zweitwichtigsten Verantwortlichen für das Grauen nicht vor Gericht: Die für die Kontrolle zuständigen Veterinäre. Denn ohne ein konsequentes an Mittäterschaft grenze des wegsehen wäre dieses Verbrechen nicht möglich gewesen“, fordert SOKO Tierschutz Sprecher Friedrich Mülln.

Der Fall ist für SOKO Tierschutz bezeichnend für einen Trend zu illegalen Schwarzschlachtungen und Behörden,
,die das nicht stoppen können oder wollen.

„Die Strafen für Tierquälerei sind in Deutschland üblicherweise lächerlich gering. Hier kann und muss das Amtsgericht Lünen mit aller härte gegensteuern. Sonst geht das Schächten an der nächsten Ecke weiter.“

Die Kreisveterinärbehörde unter Landrat Mario Löhr beteuerte, von den Grausamkeiten nichts gewusst zu haben. Bei Kontrollen des Schlachthofs seien keine Tierquälereien aufgefallen.

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