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Dortmunderin (73) mit PET-Flasche geschlagen und „aufs Übelste“ beleidigt: Polizei droht mit Taser

Dortmunderin (73) mit PET-Flasche geschlagen und „aufs Übelste“ beleidigt: Polizei droht mit Taser

Attacke aus heiterem Himmel am Montagnachmittag, 26. Juni, auf eine ältere Frau in Dortmund. Ein ihr völlig fremder Mann griff sie körperlich an und überzog sie mit übelsten frauenverachtenden Beleidigungen.

Wie der Dortmunder Polizeisprecher Gunnar Wortmann schildert, ging die 73-Jährige gegen 15.45 Uhr im Bereich Hainallee/Landgrafenstraße entlang, als unvermittelt ein Mann auf sie zukam:

„Er schlug ihr mit einer PET-Flasche ins Gesicht und beleidigte die Frau auf übelste Weise.“

Die alarmierten Beamten konnten den Mann am dortigen Treppenaufgang antreffen. Die Anwesenheit der Uniformierten beeeindruckte ihn aber gänzlich nicht.

Im Gegenteil, schildert Wortmann weiter: „Im Beisein der Beamten beleidigte er die Frau weiter und richtete seine Aggressionen dann gegen die Beamten. Da er immer aggressiver wurde und auf weitere Ansprachen nicht reagierte, drohten die Polizisten das DEIG (Taser) an.“

Erst dadurch beruhigte sich der 43-Jährige. Die Beamten konnten ihn fixieren und fesseln.

Die 73-Jährige hatte durch den Schlag leichte Verletzungen erlitten. Die Beamten brachten den 43-Jährigen zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Polizeigewahrsam und leiteten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Auf schriftliche Nachfrage unserer Redaktion zu der Art der Beleidigungen und dem Anlass schrieb uns Gunnar Wortmann zurück:

„Die Motivation ist nicht bekannt. Bei den Beleidigungen soll es sich laut Zeugenangaben unter anderem um Wörter gehandelt haben, die das Geschlecht der Frau auf übelste Weise beleidigen.“

Zu dem Tatverdächtigen erwähnt die Dortmunder Polizei wie immer lediglich den Wohnort (Dortmund) und das Alter (43).

Anders als z. B. bei der Bundespolizei, Großstadtpolizeibehörden wie Düsseldorf oder Köln oder auch seit vorigem Jahr bei der  Kreispolizei Unna unterbleibt bei der Dortmunder Behörde grundsätzlich die Nennung der Herkunft.

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