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Parkplatzrasur zugunsten Radlern am Landweg in Howi: Kreis verweist aufs Radverkehrskonzept – Gemeinde „keine Einwände“

Parkplatzrasur zugunsten Radlern am Landweg in Howi: Kreis verweist aufs Radverkehrskonzept – Gemeinde „keine Einwände“

Radschutzstreifen dürfen von Autofahrern mitgenutzt werden, sofern dort gerade kein Radler unterwegs ist. Sowohl das Parken als auch das Halten auf einem Schutzstreifen ist verboten. (Foto Rinke)

Zwangsbeglückt durch einen Radschutzstreifen sehen sich die Anwohner des Landwegs im Holzwickeder Süden – sie müssen dafür Parkplätze opfern.

Ab Dienstag nach Ostern (der Baustart wurde kurzfristig verschoben) rollen auf der Kreisstraße K31 im Süden Holzwickedes, die Baumaschinen an. Der Kreis saniert wie berichtet unter 9-wöchiger Vollsperrung die Fahrbahn und gesellt der Straße zugleich einen neuen Radschutzstreifen zu.

Im Ergebnis dürfen die Anwohner dort künftig nicht mehr parken: Schon das kurze Stoppen zum Ausladen auf einem Radschutzstreifen kann mit bis zu 100 Euro plus einem Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg geahndet werden.

Auf unsere erste Berichterstattung hin äußerten sich verschiedene Anwohner des Landwegs in Kommentaren regelrecht entsetzt. Es herrsche dort ohnhin schon Parkplatznot, und Radfahrer sehe man auf der Kreisstraße vom Holzwickeder Süden in Richtung Dortmund-Aplerbeck selten.

Wir fragten bei Kreissprecher Volker Meier nach. Dieser erklärte uns dies Baumaßnahme am Landweg wie schon mehrere weitere zuvor (Ostbürener Straße bis zur B1, aktuell Ostenberg in Billmerich) mit einem Beschluss des Kreistags, der vor 2 Jahren gefasst wurde:

„Mit der Maßnahme in Holzwickede wird das 2021 durch den Kreistag beschlossene Radverkehrskonzept umgesetzt. Seinerzeit wurden die entsprechenden Kommunen beteiligt. Seitens der Gemeinde Holzwickede gab es keine Einwände.“

Meier ergänzt, dass man der Gemeinde dabei noch entgegen gekommen sei:

„Nach der ursprünglichen Planung sollten in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen markiert werden.“

Dann wären sämtliche Parkplätze weggefallen.

„In Abstimmungsterminen mit der Bürgermeisterin wurde diese Planung abgeändert und gemeinschaftlich entschieden, nur einem Schutzstreifen baulich umzusetzen und damit die Parkplätze auf einer Straßenseite zu erhalten“, berichtet Volker Meier.

Der Baubeginn musste um eine Woche auf den Dienstag nach Ostern verschoben werden, da die ausführende Firma derzeit einen hohen Krankenstand habe, schließt der Kreissprecher.

Stichwort Fahrradschutzstreifen

Der Schutzstreifen ist kein Sonderweg für Radfahrer, sondern ein Bestandteil der gesamten Fahrbahn. Schutzstreifen dienen dazu, Autofahrer auf den Radfahrstreifen aufmerksam zu machen.

Ist die Fahrspur für den Radverkehr mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet, handelt es sich um einen Radfahrstreifen. Ein Schutzstreifen ist dagegen durch eine gestrichelte Linie abgetrennt, die nicht durchgängig verläuft.

Radwege dürfen generell immer nur in der jeweiligen Fahrtrichtung befahren werden. Das gilt auch für Schutzstreifen. Ausnahmen existieren, wenn ein zusätzliches Schild diese Pflicht aufhebt. Grundsätzlich gelten auf den Fahrstreifen für Radfahrer die Signale der gewöhnlichen Ampeln, sofern keine separate Fahrradampel existiert.

Auch für Autofahrer gelten Pflichten, wenn die Fahrbahn über einen Schutzstreifen verfügt. Fahrstreifen rechts am Fahrbahnrand mit durchgezogenen Linien sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht mit ihren Fahrzeugen benutzen. Schutzstreifen schon, aber nur, wenn kein Radler dort fährt.

Sowohl für den Radfahrstreifen als auch für Schutzstreifen gilt:

Es ist verboten, mit Autos oder Motorrädern darauf zu parken. Ebenso ist ein kurzer Halt zum Ausladen oder Brötchen holen nicht erlaubt. 

Die einzige Ausnahme besteht darin, den Fahrstreifen zu überfahren, um einen Parkplatz zu erreichen. Dabei ist jedoch immer auf den Radverkehr zu achten, damit es zu keinen Unfällen kommt.

Beim unerlaubten Parken oder Halten auf dem Radfahrstreifen droht ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 100 Euro. Bei sehr schweren Verstößen, die für den Radverkehr eine Gefahr darstellen, ist ein Punkt in Flensburg fällig.

Quellen: StVO / ADFC

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