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Tödliche Polizeischüsse auf Mouhamed (16): Entscheidung über Prozess gegen angeklagte Polizisten noch offen

Tödliche Polizeischüsse auf Mouhamed (16): Entscheidung über Prozess gegen angeklagte Polizisten noch offen

Justitia - Symbolbild, Quelle Pixabay

Der wegen Totschlags angeklagte Polizeibeamte, der am 8. 8. 2022 in Dortmund die tödlichen Schüsse auf den 16-jährigen Flüchtling Mouhamed D. abgegeben hat, wird sich mindestens bis zur Jahresmitte noch nicht vor Gericht verantworten müssen.

Ebendies gilt für seine drei Kollegen, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind, und den Dienstgruppenleiter, dem Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen wird.

Wir berichteten über die 5 Anklagen HIER.

Wie eine Sprecherin des Dortmunder Landgerichts dem WDR sagte, werde es eher Monate als Wochen dauern, bis über den tödlichen Polizeieinsatz vor Gericht verhandelt werde. Der Grund sei demnach ein „recht voller Terminplan der Schwurgerichtskammer, die sich mit dem Fall befassen würde – sofern die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Darüber ist aber laut der Sprecherin noch nicht entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Februar dieses Jahres Anklage gegen 5 Polizisten erhoben, da sie überzeugt ist, nach 6 Monaten Ermittlungen nun ausreichend Beweise für begangene Straftaten vorlegen zu können. Damit wurde das sogenannte  Zwischenverfahren eröffnet: Die Anklage wurde an das zuständige Gericht geschickt, welches nun nochmal überprüft, ob hinreichender Tatverdacht vorliegt und somit ein Hauptverfahren durchgeführt wird.

Sollte es aufgrund der Anklage also zu einer Hauptverhandlung kommen, hat – systemimmanent – dasselbe Gericht vorab bereits einen hinreichenden Tatverdacht und damit „die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung“ festgestellt (§ 203 StPO).

Eine entscheidende Frage, die geklärt werden muss, ist die:

Hat der 16-jährige Senegalese, der an jenem Nachmittag Suizid angekündigt und ein Messer bei sich hatte, nachweislich die eingesetzten Polizeibeamten mit der Waffe angreifen wollen oder hat dies getan? In diesem Fall könnten die Schüsse aus der Polizei-Maschinenpistole als Notwehr gewertet werden. Nicht hingegen, wenn ein solcher Angriffsversuch durch den jungen Afrikaner nachweislich nicht stattgefunden hat.

Über den Fall Mouhamed D., der die Dortmunder Polizei überregional in die Schlagzeilen brachte, berichteten wir ausführlich. HIER finden Sie einen Artikel mit Verlinkungen zu den einzelnen Berichten.

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