Nach den bundesweit diskutierten PolizeischĂŒssen auf einen 16-jĂ€hrigen Senegalesen am 8. August im Dortmunder Norden ist erneut ein Polizeieinsatz ist der Westfalenmetropole tödlich verlaufen.
Inwieweit der Einsatz ursĂ€chlich war und ob die eingesetzten Beamten eine Mitverantwortung an dem tragischen Ausgang trifft, muss und wird nun untersucht werden. Die Polizei Dortmund hat auch diesen Fall aus NeutralitĂ€tsgrĂŒnden an die Polizeidirektion Recklinghausen abgegeben.
Verstorben ist nach einem Einsatz im Stadtteil Dorstfeld am frĂŒhen Mittwochmorgen (19. 10.) ein Mann.
In einer kurzen Mitteilung aus dem PolizeiprÀsidium Dortmund hieà es am Vormittag dazu:
„Um 04:36 Uhr gab es aufgrund eines Randalierers einen Einsatz im Bereich Am Hartweg/Wittener StraĂe im Ortsteil Dortmund-Dorstfeld. Es kam dabei zu Widerstandshandlungen gegen die EinsatzkrĂ€fte.
Im Rahmen des Einsatzes wurde die mÀnnliche Person reanimationspflichtig. Die EinsatzkrÀfte begannen umgehend mit der Reanimation.
RTW und Notarzt wurden alarmiert. Sie ĂŒbernahmen die weiteren ReanimationsmaĂnahmen und brachten den Mann ins Krankenhaus. Dort verstarb er um 06:18 Uhr.“
Zu allen weiteren AuskĂŒnften wird die Polizei Recklinghausen verwiesen. Eine Sprecherin der Behörde bestĂ€tigte, dass bei dem Einsatz ein Taser (DistanzelektroimpulsgerĂ€ts – DEIG) eingesetzt wurde. Ob dies mit dem Tod des Mannes in Verbindung steht, war zunĂ€chst noch unklar.
Die sogenannten Taser werden in NRW zunĂ€chst bis 2024 weiter getestet und sollen nach dem Wunsch der schwarzgrĂŒnen Landesregierung mit einer Bodycam gekoppelt werden.
RĂŒckblick: Tödliche SchĂŒsse auf 16-JĂ€hrigen
Die tödlichen SchĂŒsse auf den 16 Jahre alten Mouhammad D. am Nachmittag des 8. August beschĂ€ftigen wĂ€hrenddessen weiter die Ermittlungsbehörden.
Zuletzt wurden die Wohnungen von mehreren Polizeibeamten durchsucht, die an jenem Nachmittag an der Holsteiner StraĂe in der Nordstadt im Einsatz waren. Die ChatverlĂ€ufe auf den beschlagnahmten Handys werden ausgewertet.
Gegenstand der Ermittlungen ist unter anderem auch, ob der Jugendliche tatsĂ€chlich mit einem Messer, mit dem er Suizidabsichten geĂ€uĂert hatte, auf die Beamten zuging und der Polizist, der mit seiner Maschinenpistole auf den Jungen feuerte, aus Notwehr handelte.
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