Nach den bundesweit diskutierten Polizeischüssen auf einen 16-jährigen Senegalesen am 8. August im Dortmunder Norden ist erneut ein Polizeieinsatz ist der Westfalenmetropole tödlich verlaufen.
Inwieweit der Einsatz ursächlich war und ob die eingesetzten Beamten eine Mitverantwortung an dem tragischen Ausgang trifft, muss und wird nun untersucht werden. Die Polizei Dortmund hat auch diesen Fall aus Neutralitätsgründen an die Polizeidirektion Recklinghausen abgegeben.
Verstorben ist nach einem Einsatz im Stadtteil Dorstfeld am frühen Mittwochmorgen (19. 10.) ein Mann.
In einer kurzen Mitteilung aus dem Polizeipräsidium Dortmund hieß es am Vormittag dazu:
„Um 04:36 Uhr gab es aufgrund eines Randalierers einen Einsatz im Bereich Am Hartweg/Wittener Straße im Ortsteil Dortmund-Dorstfeld. Es kam dabei zu Widerstandshandlungen gegen die Einsatzkräfte.
Im Rahmen des Einsatzes wurde die männliche Person reanimationspflichtig. Die Einsatzkräfte begannen umgehend mit der Reanimation.
RTW und Notarzt wurden alarmiert. Sie übernahmen die weiteren Reanimationsmaßnahmen und brachten den Mann ins Krankenhaus. Dort verstarb er um 06:18 Uhr.“
Zu allen weiteren Auskünften wird die Polizei Recklinghausen verwiesen. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte, dass bei dem Einsatz ein Taser (Distanzelektroimpulsgeräts – DEIG) eingesetzt wurde. Ob dies mit dem Tod des Mannes in Verbindung steht, war zunächst noch unklar.
Die sogenannten Taser werden in NRW zunächst bis 2024 weiter getestet und sollen nach dem Wunsch der schwarzgrünen Landesregierung mit einer Bodycam gekoppelt werden.
Rückblick: Tödliche Schüsse auf 16-Jährigen
Die tödlichen Schüsse auf den 16 Jahre alten Mouhammad D. am Nachmittag des 8. August beschäftigen währenddessen weiter die Ermittlungsbehörden.
Zuletzt wurden die Wohnungen von mehreren Polizeibeamten durchsucht, die an jenem Nachmittag an der Holsteiner Straße in der Nordstadt im Einsatz waren. Die Chatverläufe auf den beschlagnahmten Handys werden ausgewertet.
Gegenstand der Ermittlungen ist unter anderem auch, ob der Jugendliche tatsächlich mit einem Messer, mit dem er Suizidabsichten geäußert hatte, auf die Beamten zuging und der Polizist, der mit seiner Maschinenpistole auf den Jungen feuerte, aus Notwehr handelte.
Kommentare