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Städte dürfen Anwohnerparken drastisch verteuern: Iserlohn will künftig 270 statt 30 Euro im Jahr

Städte dürfen Anwohnerparken drastisch verteuern: Iserlohn will künftig 270 statt 30 Euro im Jahr

Statt 30 Euro im Jahr künftig fast zehnmal so viel – 270 Euro. Diesen gewaltigen Kostensprung für das Bewohnerparken plant die Stadt Iserlohn. Denn eine Verzehnfachung der bisherigen Kosten ist den Städten und Gemeinden in NRW seit wenigen Monaten möglich.

Denn: Am 19. Februar hat das Land NRW eine geänderte „Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ herausgegeben. Und auf Grundlage dieser Verordnung können die Kommunen die Gebühren für die Bewohnerparkausweise jetzt selbstbestimmt festlegen. Das war ihnen vorher nicht möglich.

„Es können jetzt auch Gebühren festgelegt werden, die neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeiten angemessen berücksichtigen.“

Im Verkehrsausschuss am kommenden Dienstag soll die Iserlohner Politik die Verzehnfachung der Bewohnerparkkosten beschließen. Möglich wäre eine Steigerung auf über 300 Euro.

Die Verwaltung erkennt nun durchaus:

„Die Steigerung von 30 Euro pro Jahr auf 340 Euro stellt eine enorme Steigerung dar.“

Zwar findet die Stadt:

„(… es wäre) ein Instrument, um auf die Anzahl der im Innenstadtbereich parkenden Autos einzuwirken.“

Allerdings stelle eine derartige Steigerung „in der von Krisen geschüttelten Zeit für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr große weitere Belastung dar. Es könnte daher auch überlegt werden, die zukünftige Gebühr niedriger anzusetzen.“

Bei der Festsetzung „sollte der erhöhte Verwaltungsaufwand einfließen und ein Betrag gewählt werden,

„… der so bedeutend ist, dass er eine verkehrslenkende Wirkung zeigt. Die Verwaltung schlägt eine Gebühr in Höhe von 270 Euro vor.“

Interessant für die Stadt ist in diesem Zusammenhang auch ein Vergleich mit dem Betrag sein, der für das Dauerparken bei Bedienen der Parkuhr zu entrichten wäre.

„Mit Ausnahme bestimmter Kurzzeitparkplätze, für die es besondere Gebühren gibt, gibt es in Iserlohn zwei unterschiedliche Gebührenbereiche, in denen zukünftig in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Parkgebühren entrichtet werden müssen. In einem Bereich beläuft sich die Gebühr auf 0,30 € für die erste angefangene halbe Stunde, für jede weiter halbe Stunde auf 0,40 €. Im anderen Bereich muss für jede halbe Stunde eine Gebühr in Höhe 0,70 € entrichtet werden.

Bei einer Bewirtschaftungszeit von 10 Stunden an 6 Wochentagen ergibt sich daraus im ersten Bereich ein Jahresbetrag in Höhe von rd. 1.230 Euro (4,10 € täglich/24,60 € pro Woche). In der anderen Zone ergibt sich eine Tagesgebühr in Höhe von 14 Euro, was auf ein Jahr einen Betrag 4.200 Euro ausmachen würde. Es wurden dabei 300 gebührenpflichtige Tage im Jahr angesetzt.“

LINKE: „Abzocke!“

Die Fraktion der LINKEN wettert gegen die Verwaltungspläne:

„Das ist schlicht Abzocke von rund 1600 Einwohnern unserer Stadt. Fast eine halbe Mio. Euro will die Verwaltung damit auf Kosten von Menschen aus dem Zentrum einnehmen.“

Das betreffe gerade oft diejenigen in der Stadt die über wenig Geld verfügten. „Die Bewohnerparkzonen sind nämlich gerade dort, wo laut Armutsbericht besonders viele Menschen mit niedrigen Einkommen leben.“

Die LINKE hofft, dass der Vorschlag aus dem Rathaus keine politische Mehrheit bekommt.

 

 

 

 

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