Im Fall des 16-jährigen Flüchtlings Mouhamed D., der am 8. August bei einem Polizeieinsatz im Dortmunder Norden erschossen wurde (wir berichteten), ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den mutmaßlichen Todessschützen.
Im Fokus der Untersuchungen des Einsatzes vom Nachmittag des 8. 8. 22 an der Holsteiner Straße stehen laut heutigen Medienberichten 5 Polizeibeamte, die in das Einsatzgeschehen involviert waren.
Innenminister Herbert Reul (CDU) teilte demnach am heutigen Donnerstag dem Innenausschuss des Landtags mit, dass die Wohnungen der 5 Beamten durchsucht worden seien. Dabei seien auch ihre Mobiltelefone der Polizisten beschlagnahmt worden.
Denn laut Reul habe die Staatsanwaltschaft „die begründete Annahme“, dass sich die Beamten nach dem tödlichen Einsatz per SMS oder WhatsApp ausgetauscht hätten.
Konkret geht es um eine Besprechung mit dem Dortmunder Polizeipräsidenten zwei Tage nach den tödlichen Schüssen, also am 10. August. Daher sollen nun die SMS- und Chatverläufe ausgelesen werden, um so möglicherweise Aufschluss darüber zu bekommen, was am Nachmittag des 8. August vor der Jugendeinrichtung an der Holsteiner Straße tatsächlich passiert ist. Ihre BodyCams hatten alle am Einsatz beteiligten Polizisten ausgeschaltet.
Ein einzelner Zeuge soll zudem ausgesagt haben, dass – entgegen der bisherigen Darstellungen – auch der Leiter des Einsatzes an jenem Nachmittag mit seiner Dienstwaffe geschossen hätte. Daher wurde diese Waffe ebenfalls – „aus äußerster Vorsicht“ – beschlagnahmt.
Zweifel bestehen inzwischen laut Staatsanwaltschaft an der Darstellung der Beamten, der 16-jährige Sengalese sei mit dem Messer, mit dem er zuvor Suizid angekündigt haben soll, auf die 11 Beamten zugegangen/-gelaufen.
Im Folgenden hier der wörtliche Bericht des Innenministeriums vom 1. September 2022
Schriftlicher Bericht
des Ministers des Innern
„Aktueller Sachstand zum Polizeieinsatz am 08.08.2022
in Dortmund“
Mit E-Mail vom 01.09.2022, 13.37 Uhr hat mir das Ministerium der Justiz
folgende Informationen zur Unterrichtung der Mitglieder des Innenausschusses des Landtags unter nachrichtlicher Beteiligung der Mitglieder
des Rechtsausschusses des Landtags mitgeteilt:
,,In seinem unter dem 09.08.2022 vorgelegten Erstbericht hat der leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund dem Ministerium der Justiz Folgendes mitgeteilt:
,,Am Nachmittag des 08.08.2022 machte der Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Dortmund PK [. . .] von seiner Schusswaffe gegen den
16 Jahre alten im Senegal geborenen [. . .] Gebrauch und fügte diesem
hierdurch mehrere Schussverletzungen zu. Das Leben des Jugendlichen konnte trotz einer Notoperation in den Städtischen Kliniken Nord
in Dortmund nicht gerettet werden. Der Jugendliche verstarb am
Abend desselben Tages im Krankenhaus.
Gegen PK [. . .] habe ich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet. Mit der Durchführung
der Ermittlungen ist das Polizeipräsidium Recklinghausen betraut, das
eine Mordkommission eingerichtet hat.
I.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen stellt der Sachverhalt
sich wie folgt dar:
Der Verstorbene hielt sich nach seiner Einreise nach Deutschland zunächst in Rheinland-Pfalz auf und zog vor etwa zwei Wochen nach
Dortmund. Am vergangenen Wochenende, 06.08.107.08.2022, wurde
der Verstorbene den LWL-Kliniken zugeführt, da er Suizidabsichten
geäußert hatte; zu einer stationären Aufnahme kam es offenbar nicht:
Er kehrte an dem Wochenende in die Wohngruppe der Jugendhilfeeinrichtung St. Elisabeth in der Dortmunder Nordstadt zurück.
Am 08.08.2022 verständigte ein Betreuer der Wohngruppe gegen
16.25 Uhr die Polizei: Der Verstorbene sitze im dortigen Innenhof und
halte sich – vermutlich wegen suizidaler Absichten – ein Messer mit
einer Klingenlänge von 15 bis 20 cm vor den Bauch. Der deutschen
Sprache sei er nicht mächtig.
Der Innenhof ist teilweise mit einem Zaun bzw. einer Mauer umgrenzt.
Eine Betreuerin hatte dort erfolglos versucht, den Verstorbenen zum
Weglegen des Messers zu bewegen.
Vor Ort befanden sich insgesamt elf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz; der Dienstgruppenleiter traf Anordnungen betreffend
die Position und Aufgaben der einzelnen Beamten.
Ein Polizeibeamter sprach den Verstorbenen auf Englisch, Portugiesisch, Spanisch und Deutsch an, um ihn zum Weglegen des Messers
zu bewegen. Eine Reaktion erfolgte nicht: Der Verstorbene verblieb in
gehackter Haltung an einem Gebüsch und hielt sich weiterhin das Messer mit der Klinge zu seinem Körper vor seinen Bauch.
Auf Anordnung des Dienstgruppenleiters besprühte eine Polizeibeamtin den Verstorbenen mittels des Reizstoffsprühgeräts (RSG 8) mit
Pfefferspray. Hieraufhin sprang der Verstorbene auf und bewegte sich
in Richtung von Polizeibeamten, die zunächst etwa fünf bis sechs Meter von ihm entfernt waren. Wie zuvor abgestimmt, setzten ein Polizeibeamter und eine Polizeibeamtin gegen den Verstorbenen das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG, umgangssprachlich„ Taser‘? ein, wobei der
Verstorbene einerseits am Hals und andererseits am Glied getroffen
und ihm ein Stromstoß versetzt wurde. Dies zeigte jedoch keine Wirkung.
Vielmehr bewegte der Verstorbene sich weiterhin in Richtung der
Polizeibeamten und hielt hierbei das Messer mit der Spitze nach oben
vor seinem Bauch in der Hand. Als er etwa zwei bis drei Meter von PK
[. .. ] entfernt war, gab dieser mit der von ihm geführten Maschinenpistole MP5 mehrere Schüsse auf den Verstorbenen ab, wobei der Verstorbene von fünf Schüssen getroffen wurde, und zwar im Kopf, in der
Schulter vorne, im Unterarm, im Bauch und in der Schulter hinten.
Die medizinische Erstversorgung übernahmen die Besatzung eines
Rettungswagens, der bereits zu Einsatzbeginn alarmiert worden war,
sowie ein später zusätzlich alarmierter Notarzt.
Eine Polizeibeamtin des Polizeipräsidiums Dortmund hat gegen den
Verstorbenen am Abend des 08.08.2022 aufgrund dieses Geschehens
eine Strafanzeige wegen Bedrohung gefertigt.
II.
Der Verstorbene wurde obduziert. Die Vernehmungen insbesondere
der Betreuerinnen/Betreuer des Verstorbenen und der beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie die übrigen Ermittlungen
dauern an. Videoaufnahmen vom Tatgeschehen stehen nicht zur Verfügung; mitgeführte „Bodycams“ sind nicht eingeschaltet worden.
Ebenso dauert die Prüfung an, ob wegen der Anordnung und des Einsatzes des Reizstoffsprühgeräts gegen den Verstorbenen zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte für strafbares Verhalten bestehen.
III.
[. . .]. “
In ihrem Randbericht vom 10.08.2022 hat die Generalstaatsanwältin in
Hamm ausgeführt, dass sie gegen die (staatsanwaltschaftliche) Sachbehandlung nach Berichtslage keine Bedenken habe und der Schusswaffeneinsatz einem ergänzenden Bericht des leitenden Oberstaatsanwalts in
Dortmund zufolge dort auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des
Totschlags geprüft werde.
Zuletzt hat der leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund dem Ministerium
der Justiz am Nachmittag des 31.08.2022 Folgendes berichtet:
1.)
Die Prüfung, ob der Polizeibeamte, der die Schüsse aus der Maschinenpistole abgegeben hat, des Totschlags verdächtig ist, dauert an.
Darüber hinaus sind Ermittlungen gegen alle übrigen Polizeibeamten
eingeleitet worden, die während des Einsatzes Waffen oder Einsatzmittel gegen den Jugendlichen eingesetzt haben, und zwar
a) gegen die Polizeibeamtin, die das Reizstoffsprühgerät (RSG 8) verwendet und den Jugendlichen mit Reizstoff besprüht hat sowie
b) gegen die Polizeibeamtin und
c) gegen den Polizeibeamten, die das Distanz-Elektroimpulsgerät
(DEIG) gegen den Jugendlichen eingesetzt haben,
jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und
d) gegen den polizeilichen Einsatzleiter, der den Einsatz des Reizstoffsprühgeräts angeordnet und auch weitere Anordnungen zum
Einsatzablauf getroffen hat,
wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung im Amt u. a.
2.)
Insbesondere folgende Ermittlungen wurden bereits durchgeführt bzw.
veranlasst:
Die vor Ort anwesend gewesenen Betreuer der Jugendhilfeeinrichtung
sowie sämtliche am Einsatz beteiligten Polizeibeamten wurden – mit
Ausnahme des Beamten, der von der Schusswaffe Gebrauch gemacht
hat – zeugenschaftlich vernommen. Das eingesetzt gewesene Rettungsdienstpersonal wurde befragt.
Nachdem diesseits beantragt worden war, dem Polizeibeamten, der
die Schüsse aus der Maschinenpistole abgegeben hat, einen Pflichtverteidiger beizuordnen, bestellte sich für ihn ein Wahlverteidiger.
Auch für alle übrigen Beschuldigten haben sich mittlerweile Verteidiger
bestellt. Die für den 30.08.2022 vorgesehen gewesenen Vernehmungen der Beschuldigten wurden nicht durchgeführt, weil die Beschuldigten angekündigt haben, zumindest zunächst von ihrem Schweigerecht
Gebrauch zu machen. Sie erhalten über ihre Verteidiger rechtliches Gehör.
Der Leichnam des Getöteten wurde obduziert, und eine toxikologische
Untersuchung sowie eine gesonderte Untersuchung der Schusswunden wurde veranlasst. Der Rechtsmediziner hat eine ergänzende Stellungnahme zu den Schusswinkeln abgegeben.
Die eingesetzten Waffen und Einsatzmittel werden untersucht. Die Bodycams, die nicht eingeschaltet worden sein sollen, wurden ausgewertet: Aufnahmen konnten nicht festgestellt werden.
Der Notruf des Betreuers sowie der Funkverkehr der eingesetzt gewesenen Polizeibeamten wurden gesichert und werden ausgewertet. Das
polizeiliche Einsatzprotokoll liegt vor. Der aufgezeichnete Notruf wird
vom Bundeskriminalamt ausgewertet, um den genauen Ablauf – insbesondere die zeitliche Abfolge – weiter aufzuklären.
Der Tatort wurde in Augenschein genommen; eine genaue Vermessung wurde veranlasst. Das Geschehen wurde nachgestellt.
Eine Befragung der Anwohner am Tatort wurde durchgeführt.
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen wurde
gebeten, sämtliche Dienstvorschriften sowie etwaige Handreichungen/Leitfäden (,,Manuals“), die
a) den Einsatz der im vorliegenden Fall verwendeten Einsatzmittel
und Waffen betreffen,
b) sich zu dem Umgang mit Personen verhalten, die einen Suizid
androhen oder bei denen von einer Selbstgefährdung auszugehen ist,
zur Verfügung zu stellen.
Mit den Ermittlungen waren/sind neben Kriminalbeamtinnen/Kriminalbeamten einer bei dem Polizeipräsidium Recklinghausen eingerichteten Mordkommission insbesondere die Rechtsmedizin Dortmund und
das Bundeskriminalamt betraut.
Die Ermittlungen dauern an.
3.)
Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass abweichend zu dem
bislang mitgeteilten Sachverhalt nicht elf, sondern insgesamt zwölf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte vor Ort eingesetzt waren, und zwar
hiervon vier in ziviler Kleidung.
Auch ließ sich eine Ansprache des Getöteten durch zivil gekleidete Polizeibeamte lediglich in deutscher und spanischer Sprache feststellen;
der Getötete soll Französisch, Spanisch und eine afrikanische Sprache
gesprochen haben.
Dass der Getötete von diesen zum Weglegen des
Messers aufgefordert wurde, haben die Ermittlungen nicht ergeben.
Die Auswertung der Distanze/ektroimpu/sgeräte hat ergeben, dass bei
dem ersten Schuss ein Stromkreis nicht hergestellt werden konnte, da
den Betroffenen lediglich eine von zwei Pfeilelektroden [wahrscheinlich
an der Schläfe] traf. Das zweite Gerät stellte zwar für ca. fünf Sekunden
einen geschlossenen Stromkreis her. Allerdings wiesen die Pfeilelektroden [wahrscheinlich eine am Glied und eine im Unterbauch] keine
genügende Spreizung zueinander auf, um eine neuromuskuläre Handlungsunfähigkeit herbeizuführen. Bei dem Getöteten entstand wahrscheinlich jedoch eine Schmerzwirkung. Das Messer hielt der Getötete
weiterhin in einer Hand, wobei aufgrund unterschiedlicher Zeugenangaben bislang nicht abschließend geklärt ist, wie genau er es führte.
Ebenso ist bislang nicht abschließend geklärt, ob und wie weit der Getötete sich noch fortbewegte.
Schließ/ich ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen davon
auszugehen, dass der Getötete von vier (nicht wie zunächst angenommen von fünf) Projektilen getroffen wurde: Ein Projektil durchschlug einen Körperteil und trat an anderer Stelle in den Körper erneut ein.
Auch in ihrem Randbericht vom 31.08.2022 hat die Generalstaatsanwältin in Hamm u. a. ausgeführt, dass sie gegen die (staatsanwaltschaftliche)
Sachbehandlung nach Berichtslage keine Bedenken habe.“
Mit gleicher E-Mail hat mir das Ministerium der Justiz darüber hinaus mitgeteilt, dass die hausinterne Vorlage meines Hauses vom 09.08.2022
(412-60.04.15) aus dortiger fachlicher Sicht keiner Einstufung mehr als
Verschlusssache im Sinne der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Landtages bedürfe. Ich schließe mich dieser Bewertung an. Die am
31.08.2022 von meinem Haus per Boten an den Geheimschutzbeauftragten des Landtags übermittelte Vorlage muss daher nach meiner Bewertung nicht mehr nach der Verschlusssachenanordnung behandelt werden.“
Kommentare
[…] +++ 22. September – Ermittlungen jetzt gegen insgesamt 5 Polizeibeamte +++ […]
Abwarten bis zur Hauptverhandlung
Hier wissen die Gelehrten#Innen am runden Tisch in mehreren Tagen alles besser, was gut ausgebildete Polizeibeamte#Innen in solchen Situationen innerhalb weniger Sekunden!! entscheiden müssen. Wenn jedes Geschehen der Polizei in Frage gestellt wird, wundert es mich nicht, wenn die Einsatzkräfte zukünftig ruhiger agieren. Aber dann ist das Geschrei gross, dass die Polizei nix macht.