Die Bundesregierung hat die Einführung eines Bürgergelds für Langzeitarbeitslose am 14. September beschlossen. Es soll zum 1. Januar das unbeliebte heutige Hartz-IV-System ablösen.
Die Regelsätze der Grundsicherung sollen wie berichtet angehoben werden – auf 502 Euro für einen Alleinstehenden/Haushaltsvorstand je Monat und gestaffelten angehobenen Sätzen für Kinder im Haushalt (für Jugendliche z. B. 420 Euro). Aktuell bekommt ein H4-Empfänger 449 Euro im Monat.
Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, dass die Jobvermittlung Priorität hat – statt dessen soll Weiterbildung gestärkt werden. Dafür gibt es auch Prämien.
Durchgesetzt hat sich die FDP mit einer Änderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf: So sollen lediglich im ersten halben Jahr keine Sanktionen verhängt werden können, wenn z. B. ein Jobangebot abgelehnt wird. Danach soll das wieder möglich sein, wie jetzt auch beim Hartz IV.
Die Kosten für die Wohnung inklusive Heizkosten (nicht Strom) sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Somit müssen die Jobcenter zunächst jegliche Wohnkosten akzeptieren, auch bei sehr hoher Miete.
Ersparnisse bis zu 60.000 Euro gelten in dieser Zeit als Schonvermögen und müssen nicht angetastet werden.
Ebenso wie beim heutigen Hartz IV bekommen Bürgergeldempfänger außerdem z. B. eine kostenlose Krankenversicherung, sind von der GEZ-Gebühr befreit, haben Anspruch auf das Teilhabepaket, Tafel-Gutscheine oder Zuschüsse für Haushaltsgeräte/Renovierungen. Geringverdiener können Aufstockung beantragen.
Kritisiert wird die Reform etwa von Arbeitgeberverbänden und der CDU wegen zu geringer Anreize, Arbeit zu suchen. Hingegen verteidigt die FDP (HIER) das von ihr mit beschlossene Bürgergeld: Es sei kein bedingungsloses Grundeinkommen.
„Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben. Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Regelbedarf.
Damit gerade in Zeiten steigender Preise das Existenzminimum für alle gesichert ist, sollen die Bedarfe künftig nicht erst rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.
Midi-Job-Grenze steigt auf 2.000 Euro
Die Midi-Job-Grenze soll zum 1. Januar 2023 noch einmal um 400 Euro steigen – auf dann 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober, mit der Einführung des Mindestlohnes von zwölf Euro, verschieben sich die Einkommensgrenzen für Midi-Jobs. Sie liegen dann zwischen 521 und 1.600 Euro.
Menschen an der unteren Einkommensgrenze profitieren besonders. Sie behalten mehr Netto vom Brutto.
Einmalzahlungbei Arbeitslosengeld I und Grundsicherung
Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld haben Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld I eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Voraussetzung war, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand.
Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.“
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[…] UPDATE – der Bundestag hat das Gesetz beschlossen. […]
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[…] Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Kreis Unna lehnt die vom Kabinett beschlossene Einführung des Bürgergeldes strikt […]
[…] Entsetzt zeigt sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Kreis Unna von der vom Kabinett beschlossenen Einführung des Bürgergelds. […]