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„Bürgergeld“ ab 1. Januar: Mehr Geld, weniger Sanktionen – Wohnungskosten 2 Jahre in voller Höhe

„Bürgergeld“ ab 1. Januar: Mehr Geld, weniger Sanktionen – Wohnungskosten 2 Jahre in voller Höhe

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Bürgergelds für Langzeitarbeitslose am 14. September beschlossen. Es soll zum 1. Januar das unbeliebte heutige Hartz-IV-System ablösen.

Wir berichteten HIER ausführlich darüber.

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen wie berichtet angehoben werden – auf 502 Euro für einen Alleinstehenden/Haushaltsvorstand je Monat und gestaffelten angehobenen Sätzen für Kinder im Haushalt (für Jugendliche z. B. 420 Euro). Aktuell bekommt ein H4-Empfänger 449 Euro im Monat.

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