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„Reichsbürgerin“ will Schornsteinfeger nicht einlassen, verletzt zwei Polizisten und droht mit Kriegsgericht

„Reichsbürgerin“ will Schornsteinfeger nicht einlassen, verletzt zwei Polizisten und droht mit Kriegsgericht

Schlussendlich drohte sie den Ordnungshütern mit dem „Kriegsgericht“.

Am heutigen Morgen (13. 4.) gegen 9 Uhr leistete die Polizei in Soest Amtshilfe für die Kreisverwaltung. Eine 37-jährige Frau wollte den Mitarbeitern des Kreises und dem Schornsteinfeger den Zutritt zu ihrem Haus verwehren – zum wiederholten Mal.

Im Rahmen der Amtshilfe versuchten die Polizeibeamten mehrfach, der Frau den Grund des Erscheinens zu erläutern.

„Das interessierte die Frau, die anscheinend der Reichsbürgerbewegung zugehört, sehr wenig“,

fährt Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper fort:

„Als die Beamten die Wohnung betraten, griff die rabiate 37-Jährige einen der Polizisten mit körperlicher Gewalt an.“

Die Frau wurde zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt. Dabei wehrte sie sich allerdings wie eine Furie, so dass zwei Polizeibeamte  verletzt wurden: Einer konnte weiter Dienst tun, der Kollege musste den Dienst aufgrund der Verletzung abbrechen.

Nachdem dann auch mit einiger Verzögerung der Schornsteinfeger seine Arbeit beendet hatte, eigentlicher Grund für den leicht eskalierten Einsatz, wurden der Frau die Fesseln wieder abgenommen. Sie drohte dann  final allen Beteiligten mit einer Anzeige vor dem Kriegsgericht.

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Stichwort Reichsbürger:

„Reichsbürger“ steht für eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Einzelpersonen, Gruppierungen und Organisationen, welche der Auffassung sind, dass die Bundesrepublik Deutschland ein völkerrechtlich nicht legaler und damit nicht existenter Staat sei und das „Deutsche Reich“ mit seinen früheren Grenzgebieten in rechtsgültiger Form, wenn auch gegenwärtig ohne faktische Staatsgewalt, fortbestehe. Da sich die Anhänger derartiger Denkweisen nicht einheitlich organisiert haben, macht die Rede von einer „Reichsbürgerbewegung“ hier Sinn. Diese weist sowohl ideologisch wie organisatorisch Differenzen auf: Bezogen auf den erstgenannten Aspekt kann auf die „Selbstverwalter“ verwiesen werden. Diese meinen, aus der Bundesrepublik Deutschland aufgrund deren Inexistenz austreten zu können, gehen aber nicht notwendigerweise von dem Fortbestehen des Deutschen Reichs aus. Darüber hinaus bestehen mindestens zehn „Reichsbürger“-Gruppen, die in Konkurrenz miteinander um die Legitimation stehen.

Quelle: Konrad Adenauer Stiftung

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