Obgleich die Neunjährige verneinte, verletzt zu sein, muss sich ein Autofahrer aus dem Kreis Soest jetzt wegen Unfallflucht verantworten. Denn er hätte trotz der Auskunft des Kindes wenigstens seine Personalien hinterlassen müssen.
Am Sonntagnachmittag (10. April 2022) bemerkte ein 71-jähriger Autofahrer beim Abbiegen in einem Wohngebiet in Soest ein von links kommendes 9-jähriges Mädchen. Es fuhr mit seinem Kinderfahrrad auf dem Fahrradweg.
Nachdem sich beide langsam der Straßeneinmündung genähert hatten, kam es dennoch im Einmündungsbereich zu einer leichten Kollision zwischen den beiden.
Das Kind stürzte.
Auf Nachfrage des 71-Jährigen, ob es sich verletzt hätte, verneinte das Kind.
Der Senior setzte seine Fahrt fort.
Kurz darauf stellte die 9-Jährige fest, dass sie doch leicht verletzt war.
„Eine Zeugin hatte sich das Autokennzeichen gemerkt und der Polizei mitgeteilt. Diese leitete nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ein“, berichtet die Kreispolizei Soest.
Der Sachschaden wird auf 550 Euro geschätzt.
Quelle Kreispolizei Soest
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