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Nach Ganzkes Strafanzeige: Kein Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Putin persönlich

Nach Ganzkes Strafanzeige: Kein Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Putin persönlich

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren wegen möglicher begangener Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet.

MdL Hartmut Ganzke (SPD), Rechtsanwalt aus Unna-Massen, hatte unter Berufung auf das Völkerstrafgesetzbuch Strafanzeige gegen den russischen Staatspräsidenten Putin erstattet wegen des Einmarsches russischer Truppen in das Staatsgebiet der Ukraine.

Nun erhielt er Post aus Karlsruhe.

In seinem Schreiben teilt der Generalbundesanwalt u.a. mit, dass zwar aus Rechtsgründen die Einleitung eines persönlichen Ermittlungsverfahrens gegen Wladimir Putin nicht in Betracht komme, da dieser als amtierendes Staatsoberhaupt der Russischen Föderation nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Immunität genieße.

MdL-Ganzke-Foto-Isabella-Thiel

„Gleichwohl kann der Generalbundesanwalt im eingeleiteten Strukturermittlungsverfahren Fragen einer möglichen Anstiftung und Beihilfe zu begangenen Kriegsverbrechen weiter prüfen“,

ist der Anzeigenerstatter Hartmut Ganzke überzeugt.

Bei einem Strukturermittlungsverfahren geht es zunächst darum, ohne konkrete Beschuldigte möglichst breit Beweise zu sichern. Diese Informationen sollen später dazu dienen, Einzelne strafrechtlich für ihr Tun zu verfolgen.

„Damit besteht die realistische Chance, Mörder in Uniform wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Verantwortung zu ziehen“,

so Hartmut Ganzke.

 

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