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Weiter FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden des Kreises Soest

Weiter FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden des Kreises Soest

Weiter FFP2-Maskenpflicht in Kreis-Gebäuden
3G-Regel aufgehoben – Terminabsprache bleibt verpflichtend

Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzen hat der Verwaltungsvorstand des Kreises Soest beschlossen, ungeachtet der Lockerungen der neuen Coronaschutzverordnung die FFP2-Maskenpflicht bis auf Weiteres in den Kreis-Gebäuden aufrecht zu erhalten.

Der Kreis macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch:

„Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske  schützt besonders im direkten Kontakt und innerhalb von Gebäuden vor der Ansteckung mit dem Coronavirus.“

Die Regelung gilt auch für den Besuch der Kreishaus-Kantine und die Außenstellen des Kreishauses in Soest und Lippstadt, zum Beispiel die Kfz-Zulassungsstellen.

Aufgehoben wird dagegen der 3G-Grundsatz, der bisher galt.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Dienststellen auch zukünftig für Besucherinnen und Besucher in der Regel nach vorheriger Terminabsprache zugänglich sind.

Quelle Kreis Soest

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