Weiter FFP2-Maskenpflicht in Kreis-Gebäuden
3G-Regel aufgehoben – Terminabsprache bleibt verpflichtend
Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzen hat der Verwaltungsvorstand des Kreises Soest beschlossen, ungeachtet der Lockerungen der neuen Coronaschutzverordnung die FFP2-Maskenpflicht bis auf Weiteres in den Kreis-Gebäuden aufrecht zu erhalten.
Der Kreis macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch:
„Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske schützt besonders im direkten Kontakt und innerhalb von Gebäuden vor der Ansteckung mit dem Coronavirus.“
Die Regelung gilt auch für den Besuch der Kreishaus-Kantine und die Außenstellen des Kreishauses in Soest und Lippstadt, zum Beispiel die Kfz-Zulassungsstellen.
Aufgehoben wird dagegen der 3G-Grundsatz, der bisher galt.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Dienststellen auch zukünftig für Besucherinnen und Besucher in der Regel nach vorheriger Terminabsprache zugänglich sind.
Quelle Kreis Soest
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