Weiter FFP2-Maskenpflicht in Kreis-GebÀuden
3G-Regel aufgehoben â Terminabsprache bleibt verpflichtend
Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzen hat der Verwaltungsvorstand des Kreises Soest beschlossen, ungeachtet der Lockerungen der neuen Coronaschutzverordnung die FFP2-Maskenpflicht bis auf Weiteres in den Kreis-GebÀuden aufrecht zu erhalten.
Der Kreis macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch:
„Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske schĂŒtzt besonders im direkten Kontakt und innerhalb von GebĂ€uden vor der Ansteckung mit dem Coronavirus.“
Die Regelung gilt auch fĂŒr den Besuch der Kreishaus-Kantine und die AuĂenstellen des Kreishauses in Soest und Lippstadt, zum Beispiel die Kfz-Zulassungsstellen.
Aufgehoben wird dagegen der 3G-Grundsatz, der bisher galt.
Zu beachten ist darĂŒber hinaus, dass die Dienststellen auch zukĂŒnftig fĂŒr Besucherinnen und Besucher in der Regel nach vorheriger Terminabsprache zugĂ€nglich sind.
Quelle Kreis Soest
Kommentare