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Versuchter Ehrenmord an eigener Schwester in Kamen: Landgericht fällt Urteil

Versuchter Ehrenmord an eigener Schwester in Kamen: Landgericht fällt Urteil

Am 22. August vorigen Jahres wurde in Kamen in letzter Minute ein Kapitalverbrechen verhindert.

Ein damals 18-jähriger Syrer versuchte auf offener Straße, seine Schwester (21) zu erstechen. Und zwar mit einem arabischen Küchenwerkzeug zum Entkernen von z. B. Gemüse.

Jetzt fällte das Landgericht Dortmund das Urteil über den inzwischen 19-Jährigen. Er kommt mit einer Jugendstrafe davon.

Rückblick. Wir berichteten am 7. 9. 21.

Der junge Syrer geriet im vergangenen Sommer offenbar in Wut darüber, dass seine Schwester – in Syrien verheiratet –  in Kamen Kontakt zu einem fremden Mann pflegte. Es seien Sprachnachrichten ausgetauscht worden.

Der Streit habe demnach ca. 2 Wochen vor dem versuchten Ehrenmord in der Wohnung der Schwester begonnen: Dort bekam der 18 -Jährige mit, dass seine Schwester im Nebenzimmer in ihr Smartphone sprach. Er schlug sie, es kam zum Eklat, das Essen fing auf dem Herd zu brennen an, die Feuerwehr musste anrücken.

Am nächsten Tag habe der 18-Jährige dem Vater (der insgesamt 6 Kinder hat) von dem aus seiner Sicht unmoralischen Männerkontakt der Schwester erzählt. Als der Vater sich nicht auf seine Seite schlug,

„… rastete A. laut Polizeiakten richtig aus, schlug seiner Schwester zweimal mit der Faust ins Gesicht“,

schrieb damals die BILD.

Die Schwester floh aus der Wohnung, der rasende Bruder hinterher, in der Faust den Entkerner. Ein weiterer Bruder stellte sich A. in den Weg, ein anderes Familienmitglied hatte bereits den Polizeinotruf gewählt. Einen Moment später sei die Polizei eingetroffen. Mit vorgehaltenen Waffen wurde der junge Syrer zur Aufgabe gezwungen. Er kam in Untersuchungshaft, der Vorwurf lautete auf versuchten Mord. 

Das Landgericht verurteilte den 19-Jährigen jetzt zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Laut Medienberichten entschieden sich die Richter wegen Reifeverzögerungen zu dem milderen Jugendstrafrecht, statt den jungen Mann nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen – die Strafe wäre um ein Vielfaches härter ausgefallen.

Als erwiesen sahen es die Richter an, dass der junge Mann die Absicht hatte, seine Schwester zu töten, um die verletzte Familienehre wiederherzustellen. Von der Tat hielt ihn sein Bruder ab.

Als Auflage bekommt der 19-Jährige einen Betreuungshelfer und die Verpflichtung, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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