„Tut uns leid, ohne FFP2-Maske dürfen Sie nicht eintreten.“ – „Ich hab aber gerade keine dabei…“ – „Dann müssen Sie sich eine kaufen.“
Ohne FFP2- Schutzmaske kein Zutritt: Wortwechsel wie oben werden derzeit häufig in den sozialen Medien diskutiert. Patienten einer Chirurgenpraxis in Menden sahen sich in der letzten Januarwoche überrascht mit dem Hinweisschild am Eingang konfrontiert – und wer keine verlangte Schutzmaske dabei hatte, bekam auch in der Praxis keine, sondern wurde zur nahen Apotheke geschickt, um sich dort eine FFP2-Maske für 2 Euro zu kaufen.
Auch Praxen im Kreis Unna, etwa die Fröndenberger Gemeinschaftspraxis Constapel und Amerschläger, gewähren Patienten nur noch mit FFP2-Maske Zutritt. Das Verständnis ist grundsätzlich dafür groß; auf Unmut stößt bei manchen überraschten Patienten, dass sie sich das geforderte Utensil zunächst anderswo beschaffen müssen statt es direkt in der Praxis kaufen zu können. „Die Apotheke um die Ecke macht ein gutes Geschäft“, flachsten Wartende vor der Praxis des Mendener Chirurgen.
Zu der erhöhten Schutzmaßnahme griffen viele Arzt- und auch Tierarztpraxen erst kürzlich als Reaktion auf die rapide steigenden Infektionszahlen durch die Omikron-Variante. Andere, wie etwa die Tierarztpraxis Hinter dem Holz in Unna-Lünern, macht die FFP-2 Maske schon längst zur Zutrittsbedingung. Dort stößt die FFP2-Pflicht bei manchen Tierhaltern auf größeres Unverständnis als die Limitierung auf nur eine Begleitperson pro Tier.
FFP2-Maske – wo ist sie laut Coronaschutzverordnung Pflicht?
Am Mittwoch, 16. 2., will sich die Ministerpräsidentenkonferenz auf eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel einigen und die 2G-Zugangsregel dafür streichen. Derzeit schreibt die Landesverordnung nur in ganz wenigen Bereichen explizit FFP2 vor.
Die generelle Maskenpflicht, die auch dünne OP-Masken erlaubt, gilt unter anderem hier:
- in Bussen und Bahnen
- in Taxen, Flugzeugen und im Schiffsinneren
- in Innenräumen, die Besuchern / Kunden zugänglich sind
- im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen, an Verkaufsständen, Kassenbereichen
- im Freien auch in bestimmten anderen Bereichen, wenn das von lokalen Behörden angeordnet wird
- in Schulen generell, auch im Unterricht
- In Friseursalons gilt sogar eine FFP2-Maskenpflicht, wenn der Kunde oder die Kundin nur getestet und nicht geimpft oder genesen ist. Auch der Friseur oder die Friseurin muss dann eine FFP2-Maske tragen.
Bei Demos und ähnlichen Versammlungen:
Bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien nach Art. 8 des GG (z. B. Demonstrationen) richtet sich die Maskenpflicht nach der jeweiligen Zugangsregelung:
- Gibt es keine „G“-Beschränkung, ist eine Maske zu tragen.
- Gilt 3G (nur Getestete, Geimpfte oder Genesene haben Zugang), besteht nur bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern Maskenpflicht.
- Gilt 2G (nur Genesene und Geimpfte), wird die Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.
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