Extrem viele CoronafĂ€lle, knapp werdende TestkapazitĂ€ten und damit verbundene praktische Probleme: Am Corona-Infotelefon des Kreises Soest hĂ€ufen sich die Sorgen der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die zwar einen positiven Schnelltest haben, aber keinen PCR-Test zur BestĂ€tigung bekommen.
Wenn dieser fehlt, darf der Kreis nach geltendem Recht keine Genesenen-Bescheinigung ausstellen. Und die benötigen die meisten, um ihren Status spÀter nachweisen zu können.
„Aus unserer Sicht mĂŒssen hier zĂŒgig die Regelungen geĂ€ndert werden“, erklĂ€rt die Leitende AmtsĂ€rztin Dr. Andrea Gernun. Denn seit der Bund-LĂ€nder-Konferenz vor mehr als einer Woche ist klar, dass PCR-Tests bei EngpĂ€ssen priorisiert werden sollen und damit nicht mehr jeder sofort und ĂŒberall automatisch einen solchen Test durchfĂŒhren lassen kann. Aber:
„Gibt es diesen PCR-Test nicht, weil der Hausarzt ihn aus seiner fachlichen Sicht bzw. Priorisierungsnotwendigkeit fĂŒr nicht erforderlich hĂ€lt, kann ein Infizierter nach den derzeitigen Regelungen die so genannte Genesenen-Bescheinigung nicht bekommen“,
berichtet die Gesundheitsamtschefin. Das sorge fĂŒr nachvollziehbaren Ărger.
Rechtsgrundlage ist die COVID-19-SchutzmaĂnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes in Verbindung mit einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, dass fĂŒr den Genesenen-Nachweis eine Labordiagnose mittels PCR-Test erfolgen soll. Doch den nimmt aktuell nicht mehr jeder Hausarzt vor.
Jetzt wartet der Kreis Soest auf eine Ănderung der Verordnungslage â und muss seinerseits Infizierte ohne PCR-Nachweis um Geduld bitten. Sobald es eine Lösung fĂŒr die Genesenennachweise gibt, informiert die Kreisverwaltung an dieser Stelle. Diejenigen, die einen positiven PCR-Test haben, bekommen ihre Genesenenbescheinigung nach wie vor automatisch vom Gesundheitsamt zugeschickt.
Quelle: Kreisverwaltung Soest
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