Extrem viele Coronafälle, knapp werdende Testkapazitäten und damit verbundene praktische Probleme: Am Corona-Infotelefon des Kreises Soest häufen sich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die zwar einen positiven Schnelltest haben, aber keinen PCR-Test zur Bestätigung bekommen.
Wenn dieser fehlt, darf der Kreis nach geltendem Recht keine Genesenen-Bescheinigung ausstellen. Und die benötigen die meisten, um ihren Status später nachweisen zu können.
„Aus unserer Sicht müssen hier zügig die Regelungen geändert werden“, erklärt die Leitende Amtsärztin Dr. Andrea Gernun. Denn seit der Bund-Länder-Konferenz vor mehr als einer Woche ist klar, dass PCR-Tests bei Engpässen priorisiert werden sollen und damit nicht mehr jeder sofort und überall automatisch einen solchen Test durchführen lassen kann. Aber:
„Gibt es diesen PCR-Test nicht, weil der Hausarzt ihn aus seiner fachlichen Sicht bzw. Priorisierungsnotwendigkeit für nicht erforderlich hält, kann ein Infizierter nach den derzeitigen Regelungen die so genannte Genesenen-Bescheinigung nicht bekommen“,
berichtet die Gesundheitsamtschefin. Das sorge für nachvollziehbaren Ärger.
Rechtsgrundlage ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes in Verbindung mit einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, dass für den Genesenen-Nachweis eine Labordiagnose mittels PCR-Test erfolgen soll. Doch den nimmt aktuell nicht mehr jeder Hausarzt vor.
Jetzt wartet der Kreis Soest auf eine Änderung der Verordnungslage – und muss seinerseits Infizierte ohne PCR-Nachweis um Geduld bitten. Sobald es eine Lösung für die Genesenennachweise gibt, informiert die Kreisverwaltung an dieser Stelle. Diejenigen, die einen positiven PCR-Test haben, bekommen ihre Genesenenbescheinigung nach wie vor automatisch vom Gesundheitsamt zugeschickt.
Quelle: Kreisverwaltung Soest
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