Schulen, SchĂŒler und LehrkrĂ€fte gehören in NRW nicht zur „kritischen Infrastruktur“. Sie werden nicht priorisiert mit den raren PCR-Tests versorgt.
Das Schulministerium NRW kĂŒndigte gestern Abend „Anpassungen im âLolliâ-PCR-Testregime“ an.
In der Mitteilung heiĂt es:
 „Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter PCR-TestkapazitĂ€ten haben am gestrigen Montag die Regierungschefinnen und -chefs der LĂ€nder zusammen mit dem Bundeskanzler die Entscheidung der Gesundheitsminister fĂŒr eine Priorisierung von PCR-Testungen, eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und BeschĂ€ftigte, die diese betreuen und behandeln, bestĂ€tigt.
Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und LĂ€ndern ist somit eine kurzfristige Anpassung des âLolliâ-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche TestkapazitĂ€ten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer:

Schulministerin Yvonne Gebauer, FDP. (Foto Land NRW)
âDas bisherige âLolliâ-PCR-Verfahren an unseren Grund- und Förderschulen ist nahezu einzigartig in der Bundesrepublik, kein anderes Land hat es geschafft, ein solch komplexes und hochsensitives System in seinen Schulen zu etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist anerkannt und hat den fĂŒr die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler so wichtigen PrĂ€senzunterricht seit dem 10. Mai 2021 flĂ€chendeckend gesichert.
Aufgrund der fehlenden PCR-KapazitĂ€ten muss die Landesregierung in der âOmikronâ-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, um entsprechend der heutigen Problemanzeige der Labore die PCR-LaborkapazitĂ€ten fĂŒr vulnerable Gruppen freizugeben.
Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jĂŒngsten SchĂŒlerinnen und SchĂŒler im PrĂ€senzunterricht zu halten â und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewĂ€hrleisten.â
Kurzfristig werden folgende Anpassungen im âLolliâ-PCR-Testregime vorgenommen:
- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen âLolliâ-PCR-Pooltests angewandt.
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verĂ€ndert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-RĂŒckstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- SchĂŒlerinnen und SchĂŒler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am PrĂ€senzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
- SchĂŒlerinnen und SchĂŒler eines positiv getesteten Pools werden am nĂ€chsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfĂŒgen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang ĂŒber die notwendigen TestkapazitĂ€ten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines BĂŒrgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
SchĂŒlerinnen und SchĂŒler eines positiv getesteten Pools dĂŒrfen nur dann am PrĂ€senzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. - Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterfĂŒhrenden Schulen eingeĂŒbte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in hĂ€usliche Isolation; eine Kontrolltestung auĂerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
- FĂŒr alle Förderschulen, unabhĂ€ngig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafĂŒr ist die strukturell höhere VulnerabilitĂ€t dieser SchĂŒlergruppe. DarĂŒber hinaus ist diese Testmethode fĂŒr die dortigen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.
Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/QuarantÀneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.
Die Grundschulen werden ab sofort vollumfĂ€nglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken können. Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022 haben die Grundschulen einen durchschnittlichen Bestand von insgesamt rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests pro SchĂŒler) im Rahmen der wöchentlichen Cosmo-Abfrage gemeldet, eine Bevorratung fĂŒr ĂŒber eine Kalenderwoche ist also bereits wie vom Schulministerium in der Vergangenheit bei den Schulen angefordert, gegeben.“
Quelle Land NRW
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