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250 Montagsspaziergänger und 3 Gegendemonstranten in Soest – Strafanzeigen

250 Montagsspaziergänger und 3 Gegendemonstranten in Soest – Strafanzeigen

Bei den „Montagsspaziergängen“ in der Kreisstadt Soest ist ein wachsender Zuspruch erkennbar. Das bestätigte ein Polizeisprecher nach dem letzten „Spaziergang“ am 10. Januar auf Presseanfrage.

Von zunächst einer mittleren zweistelligen Zahl von Teilnehmern steigerte sich der Zuspruch demnach von Woche zu Woche bis zuletzt auf rund 250 Personen.

Was viele nicht wissen: Für diese „Spaziergänger“ gilt nicht automatisch eine Maskenpflicht.

In der Coronaschutzverordnung NRW sind die Regeln für öffentliche Versammlungen wie folgt festgelegt: Maskenpflicht ist erst ab 750 Personen verpflichtend. Ansonsten gilt auch bei öffentlichen Versammlungen lediglich eine Empfehlung zum Tragen von Masken, wenn der Mindestabstand zu anderen nicht eingehalten werden kann.

„Gegenprotest“ gab es am Montagabend in Soest in Gestalt von 3 Personen, die den „Spaziergängern“ Transparente entgegenhielten. Da diese Meinungsbekundung jedoch nicht angemeldet gewesen war, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein.

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